muss man Knöllchen zahlen, die falsch ausgefüllt sind? Soll heißen, es wird z.B. ein Verstoß „Halteverbot Z. 283“ auf dem Knöllchen ausgestellt für eine Stelle, an der kein Zeichen 283 steht, sondern nur ein Zeichen 286.
Kann man gegen sowas wegen „Formfehler“ oder so erfolgreich Einspruch erheben?
Oder ist es in diesem Beispiel nicht so, dass Zeichen 283 teurer wäre als 286? Teurer als 15 EUR?
Kann man gegen sowas wegen „Formfehler“ oder so erfolgreich
Einspruch erheben?
Wenn du tatsächlich keine OWi begangen hast, würde ich es probieren.
Wie lange standest du denn da? Nur die berühmten 3 Minuten oder hast länger Ein- und Ausgeladen? Dann anfechten mit einem lieben Brief.
Wenn z.B. eine falsche Uhrzeit auf dem Knöllchen steht und du zum angegeben Zeitpunkt nicht dort sein konntest (Zeugen) dann musst du wohl kaum zahlen.
Kann man gegen sowas wegen „Formfehler“ oder so erfolgreich
Einspruch erheben?
Wenn du tatsächlich keine OWi begangen hast, würde ich es
probieren.
Wieso ich? Es geht hier schließlich nur um einen hypothetischen Fall. Siehe FAQ 1129
Aber nehmen wir mal an, der Beschuldigte parkte da auch, auch länger als 3 Minuten, nicht ein- oder ausgeladen, und auch nicht falsche Uhrzeit. Das Falschparken würde in diesen theoretischen Beispiel nicht angefochten, nur die Angabe auf dem Knöllchen, die auf ein Schild hinweist, was an der Stelle definitiv nicht steht.
wäre ein heilbarer Mangel, die Verwarnung würde dann mit den richtigen Angaben kommen.
Könnte dann aber sein, es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, kostet dann 20€ plus Porto Einschreiben mehr, es sei denn man macht es über die Halterhaftung, ist aber mit etwa 20€ auch teurer wie jetzt die 15€
ich bekam mal eine Knolle wegen falschparken.
In dem Bescheid hatte ich plötzlich einen VW Escort statt einem Golf.
Ich legte Widerspruch ein, da ich mich nicht in dem Besitz eines VW Escorts befand.
Mit Erfolg.