Tag,
mal angenommen, ein 80jähriger Nachbar einer jungen Familie A kommt plötzlich auf die Idee ein Problem mit ebendieser zu haben. Vor den Reihenhäusern verläuft eine ca. 2,5m breite Sackgasse, Familie A stellt manchmal die Familienkutsche auf dem Weg ab um die Einkäufe ins Haus zu tragen und anschließend den Wagen abseits zu parken. Dies wird hin und wieder vergessen, was aber eigentlich (bisher) keinen stört weil niemand vorbei muss.
Besagtem Nachbar passt das aber aus irgendwelchen Gründen plötzlich nicht mehr und beschwert sich massiv beim Ordnungsamt, bis Familie A zwei schriftliche Verwarnungen ins Haus flattern .
Grob zusammengefasst:
„Einmal parken(18:35h-18:55h, 10€) , obwohl zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen295) ein Abstand von weniger als 3 Metern verblieb, danach parken länger als 3 Stunden (20:30h - 10:01h nächster Tag, 20€) bla bla.
Rechtsgrundlage:
§12 Abs.3, §49 STVO; §24 StVG; 54.2 BKat“
Familie A wundert sich ziemlich, und versucht sich angestrengt daran zu erinnern, was sie dem lieben Nachbarn angetan hat…
Naja, so ganz will sich das die Familie nicht gefallen lassen und sucht jetzt nach dem einen oder anderen Tipp.
Es gibt keinen Fahrstreifen, es gibt auch keine Fahrbahn, keine Fahrbahnbegrenzung, keine Grundstückseinfahrten (besagter Nachbar befährt sein Grundstück von der anderen Seite) und kein Gegenverkehr. Weder eine weiße noch eine gelbe Linie in irgendeiner Art, auch keine schraffierten Flächen.
Gibt es nicht einen Vernunftparagraphen? Verstoß gegen Grundprinzipien der Vermeidung von Lächerlichkeiten? Angemessenheit?
Ist es wirklich möglich, das sich in einem solchen theoretischen Fall das Ordnungsamt so vor den Karren spannen lässt?
Die 30€ wären nicht das Problem, nur die Aussicht auf weitere lustige Schreiben und ein Schrecken ohne Ende würden hier der Familie A die Stimmung trüben.
Wie könnte man in diesem hypothetischen Fall eventuell weiterhelfen?
Grüße
H.
Sehe ich das richtig, dass diese junge Familie der letzte Anlieger dieser Straße ist?
Sehe ich das richtig, dass diese junge Familie der letzte
Anlieger dieser Straße ist?
Nicht ganz. Es kommen noch zwei Häuser (eins davon gehört besagtem Nachbarn). Deren Hausbesitzer fahren jedoch von einer hinter dem Grundstück liegenden anderen Straße in ihre Garage.
Grüße
H.
Wie viel Platz soll denn noch zwischen dem parkenden Auto und der anderen Straßenseite sein?
Kommt man da mit einem anderen PKW noch vorbei?
Gilt die Straße als öffentliche Verkehrsfläche?
Ist es im Notfall Rettungsweg für Feuerwehr und Rettungsdienst?
Wie viel Platz soll denn noch zwischen dem parkenden Auto und
der anderen Straßenseite sein?
laut OA 3 Meter
Kommt man da mit einem anderen PKW noch vorbei?
nein
Gilt die Straße als öffentliche Verkehrsfläche?
hm, ich denke ja
Ist es im Notfall Rettungsweg für Feuerwehr und
Rettungsdienst?
die kommen von der anderen Seite ans Haus, ist auch mehr Platz da weil Einfahrten vorhanden sind. Aber nun gut, das wäre ein Punkt den ich einsehe. Bleibt mir wohl auch nichts anderes übrig.
Abend!
Familie A wundert sich ziemlich, und versucht sich angestrengt
daran zu erinnern, was sie dem lieben Nachbarn angetan
hat…
Wieso, entweder Familie A parkt im Parkverbot oder nicht, das
hat mit Nachbarn erstmal gar nichts zu tun.
Naja, so ganz will sich das die Familie nicht gefallen lassen
und sucht jetzt nach dem einen oder anderen Tipp.
Das man eine Knolle bekommt wenn man im Parkverbot parkt? Soll
denn für Familie A ein anderes Gesetz gelten wie für alle anderen?
Gibt es nicht einen Vernunftparagraphen?
Ja notorische Falschparker bekommen auch schon man den Lappen
abgenommen.
Verstoß gegen Grundprinzipien der Vermeidung von Lächerlichkeiten?
Angemessenheit?
Wie weit wäre denn der Stellplatz entfernt den Familie A dann benutzen
müßte.
Ist es wirklich möglich, das sich in einem solchen
theoretischen Fall das Ordnungsamt so vor den Karren spannen
lässt?
Du bist im falschen Film, entweder Familie A parkt wiederrechtlich
oder nicht. Wenn ja dann ist das kein vorspannen sonderneinfach nur
nachkommen ihrer Aufgaben.
Die 30€ wären nicht das Problem, nur die Aussicht auf weitere
lustige Schreiben und ein Schrecken ohne Ende würden hier der
Familie A die Stimmung trüben.
Vieleicht sollte Familie A den Wagen dort abstellen wo es erlaubt ist!
Wie könnte man in diesem hypothetischen Fall eventuell
weiterhelfen?
Auto wegstellen.
Stefan
Sorry, leider scheinst du es nicht verstanden zu haben.
Egal, lassen wirs gut sein.
Grüße
H.
wobei mir das alles in falsche Richtung geht.
Der Familienvater beansprucht ja keine Sondererlaubnis, damit er da einfach parken kann. Vielmehr gehts um die Frage was das OA bracht, um ein Verwarngeld zu verhängen. Einfach nur die Aussage eines Nachbarn??
Zum anderen gehts um die Frage, ob sich das OA auf das Zeichen 295 (Fahrspurbegrenzung) beziehen kann, obwohl eine solche Linie gar nicht existiert.
Völlig unstrittig ist, dass die Familie da nicht parken sollte.
Grüße
H.
Sorry, leider scheinst du es nicht verstanden zu haben.
Ist dort Parkverbot ja oder nein?
- Wenn ja, Auto woanders hinstellen
- Wenn nein, Einspruch einlegen und kein Problem
Wo ist dein Problem?
Stefan
Dem OA muss der FAll bekannt sein. Entweder das OA fährt vorbei oder bekommt u.U. nur ein Foto. Sowas kann tatsächlich ausreichen.
Wenn die Straße nur einspurig ist, also keine zwei Spuren, und auch keine Straßenbegrenzung vorhanden ist, dann ist doch wohl logisch, dass die Breite der Straße bestenfalls von Asphaltrand zu Asphaltrand gilt.
Oder sehe ich das falsch?
(Asphaltrand bis Asphaltrand) - Autobreite = mind. 3 Meter.
Aber soweit ist es ja klar.
Die Sache mit dem Rettungsweg ist nicht unwichtig, damit könnte das Bußgeld sogar noch höher werden, sobald da ein Schild „Rettungsweg“ steht.
Wenn das Haus hinten brennt, dann wird die Feuerwehr wohl kaum von vorne anfahren und im Notfall sogar das Auto von der Straße entfernen lassen. Und das nicht mal durch einen Abschleppdienst sondern selber entfernen. Und wie so etwas aussehen kann willst du gar nicht wissen. Lackschäden und Kratzer sind da keine Seltenheit.
Ich würde das Gespräch mit dem Ordnungsamt suchen und mal sehen, ob und was es da zu machen gibt.
Hallo
Sorry, leider scheinst du es nicht verstanden zu haben.
Ist dort Parkverbot ja oder nein?
- Wenn ja, Auto woanders hinstellen
- Wenn nein, Einspruch einlegen und kein Problem
Wo ist dein Problem?
Das Problem ist die Frage, ob es zulässig ist, dass sich gelangweilte Nachbarn aus Mißgunst oder ähnlich hochrangiger Motivation zu Hilfssheriffs aufspielen und vielleicht sogar immer nur einen bestimmten Personenkreis anzeigen, während sie es anderen „erlauben“.
Ich verseteh nicht, dass man sich sich für die Frage, ob man hiergegen irgendwie vorgehen kann, eine blutige Nase abholen muss…
Greetz, Bommel
Hallo,
es ist zulässig und eine Änderung würde bedeuten, dass der Bürger dann auch nicht andere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten anzeigen dürfte. Möchte mal denjenigen sehen, sollte z.B. seine Ausfahrt zugeparkt werden, sich nicht dagegen wehren kann, weil er eben diese Ordnungswidrigkeit nicht anzeigen darf, und deshalb sein Auto öfters in der Garage stehen bleiben muss.
Sollte ein Bürger aber mal übertreiben und alle Falschparker aufschreiben und anzeigen, werden die Behörden schnell darauf drängen das zu unterlassen, da er sonst Probleme bekommt weil er hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Das darf er auch wieder nicht.
Ein Missbrauch des Rechts jemanden in begründeten Fällen anzuzeigen, ist eine Straftat. Sollte also ausreichen Menschen vor unbegründeten Anzeigen zu schützen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html
Gruß
hartmut
Hallo,
es reicht wenn der Nachbar Dich anschwärzt.
Das ist, je nach dem, gut oder schlecht.
Ich wohnte mal in einer Strasse wo fast ständig meine Einfahrt zugeparkt wurde. Ich habe die Falschparker sogar regelmässig abschleppen lassen, bzw. hat die Polizei das veranlasst. Man kannte die Situation vor Ort.
Ich konnte ja nicht ständig zu spät zur Arbeit kommen.
Gruss Jakob
Hallo!
Das Problem ist die Frage, ob es zulässig ist, dass sich
gelangweilte Nachbarn aus Mißgunst oder ähnlich hochrangiger
Motivation zu Hilfssheriffs aufspielen und vielleicht sogar
immer nur einen bestimmten Personenkreis anzeigen, während sie
es anderen „erlauben“.
Selten so einen Unsinnn gelesen, es geht darum ob er gegen das Gesetz
handelt oder nicht. Ob alle Nachbar alle anzeigen müssen die
falsch parken oder nur einzelne ist doch gänzlich egal.
Ich verseteh nicht, dass man sich sich für die Frage, ob man
hiergegen irgendwie vorgehen kann, eine blutige Nase abholen
muss…
Ganz einfach, in der Regel schaffen es die Leute ihre Karre direkt
vor der Tür abzustellen obwohl in 5-10m Entfernung ein Parkplatz ist,
jeder meint vor seinem Haus ist er König und brauch keine Gesetze
beachten, das variiert allerdings stark mit dem Alter der eigenen
Kinder.
Stefan
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Tag,
Mir ist durchaus klar, dass ich diese Sackgasse nicht als persönlichen Parkstreifen benutzen darf, und wegen mir hab ich Pech gehabt und just an diesem Morgen ist das OA vorbeigefahren und hat meinen Wagen gesehen, kann ja sein.
Geht mal davon aus, dass ich ein normaler Bundesbürger bin mit einem normal ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, der keine ganze Straße für sich allein beansprucht.
Was mir nur wirkliche Angst macht, ist die Vorstellung, das mein knittriger Nachbar den ganzen Tag nichts anderes zu tun hat als hinterm Fenster zu hocken, bewaffnet mit Kamera und Telefon, und bei mir dann die Verwarnungsgelder rein flattern. Es geht ja nicht nur ums parken.
Letzte Woche meinte er ich solle doch das Unkraut weg machen, das fliegt sonst zu ihm rüber und siedelt sich da auch an. Gibts für sowas auch Verwarngelder???
So wie es momentan aussieht hat er wohl tatsächlich die Möglichkeit, richtig Ärger zu machen. Und das fängt an mich richtig aufzuregen weil ich eigentlich keine Zeit und Lust habe mich damit zu beschäftigen, mir wird aber wohl nichts anderes übrig bleiben.
Grüße
H.
Hallo,
lade sie doch mal zum Kaffee ein, soll manchmal helfen.
Gruß
hartmut
Hi
Naja, so ganz will sich das die Familie nicht gefallen lassen
und sucht jetzt nach dem einen oder anderen Tipp.
Am einfachsten wäre vielleicht nicht mehr zu „vergessen“ das Auto nach dem Ausladen wegzufahren. (Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es ja dann das Problem)
Dann könnte Familie A versuchen den Nachbarn zu einem Kaffee oder Essen einzuladen. Wer den ganzen Tag nix zu anderes zu tun hat als Menschen „auszuspionieren“ könnte durchaus ein sehr einsamer Mensch sein, der sich ändert, wenn er soziale Kontakte bekommt.
Wenn es sich allerdings um einen notorischen Eigenbrötler handelt, dann wird es wahrscheinlich keine Möglichkeit geben eine gute Nachbarschaft aufzubauen.
Gruß
Edith
Hallo Huse,
Sorry, leider scheinst du es nicht verstanden zu haben.
schade!
Was genau hast Du an den klaren und deutlichen Ausführungen von Stefan nicht verstanden? Wo liegt Dein Problem?
Egal, lassen wirs gut sein.
Das ist sicher der einfachste Weg!
Entweder dort ist Parkverbot - dann hast Du da nicht zu suchen oder dort ist kein Parkverbot - dann solltest Du den Verwarnungen schleunigst widersprechen.
Wer Dich angezeigt hat, ob dieser Mann 80 ist, ob Du ihn für einen verknitterten Fensterhocker hälst, ob Du Familie und Kinder hast (und damit viiiel wichtiger bist) ist dabei genauso wichtig „als ob in China ein Sack Reis umfällt“.
Jeder, der sich durch ein falsch abgestelltes fahrzeug belästigt fühlt, kann dieses anzeigen - ob Du das nun gut findest oder nicht, ist sch…segal.
Stell Dein Auto woanders hin und Schluß. Oder klär eindeutig die Frage, daß Du dort stehen darfst.
Oder greif den Vorschlag von Stefan auf, lad ihn zum Kaffe ein und versuch zu ergründen, wo sein Problem liegt. Vieleicht hat er Angst davor, daß ein Rettungswagen nicht rechtzeitig durchkommt, weil Du die Familienkutsche mal wieder „vergessen“ hast.
Grüße
J. Doe
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Du auch nicht, das muss irgendwie am selektiven Lesen/Verständnis (?) liegen.