Frage zur 0,0 Promille Grenze

Hallo,

wenn ein 18-jähriger Fahranfänger in der Probezeit ohne aufzufallen in eine Verkehrskontrolle gerät und nach einem Alkoholtest mit z.b. zwischen 0,3 und unter 0,5 Promille festgestellt werden, so bekommt dieser eine Geldstrafe und 2 Punkte in Flensburg ( Punkte bedeuten in der Probezeit Nachschulung)!
Mit was muss ein unter 21 Jahre alter Autofahrer bei gleichen Vergehen rechnen, dessen Probezeit bereits vorbei ist?
Geldstrafe ist klar, aber Nachschulung oder gar Führerscheinentzug?

Danke im voraus…

( Punkte bedeuten in der Probezeit Nachschulung)!

Nein, das kan man so pauschal nicht sagen. Es gibt A-Verstöße (z.B. Vorfahrt) und B-Verstöße. Bei B-Verstößen muss man „erst“ nach dem zweiten Vorfall zur Nachschulung

Mit was muss ein unter 21 Jahre alter Autofahrer bei gleichen
Vergehen rechnen, dessen Probezeit bereits vorbei ist?
Geldstrafe ist klar, aber Nachschulung oder gar
Führerscheinentzug?

Wenn der Fahrer zwischen den genannten 0,3 - 0,5 Promille ist, keine Probezeit mehr hat und auch keine alkoholtypischen Ausfallerscheinungen hat - dann hat er nichts zu erwarten, nicht einmal ein Bußgeld.

Danke im voraus…

Bitte

Wenn der Fahrer zwischen den genannten 0,3 - 0,5 Promille ist,
keine Probezeit mehr hat und auch keine alkoholtypischen
Ausfallerscheinungen hat - dann hat er nichts zu erwarten,
nicht einmal ein Bußgeld.

Doch! Wegen dem neuen Gesetz bei dem bei Fahranfängern bis 21 Jahren oder in der Probezeit die 0,0 Promillegrenze gilt!
Aber was für eine Strafe!

Sorry, Fehler von mir.

Die Sanktionen sind die gleichen (Probezeit oder unter 21 Jahren)

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