Tilgungsfrist Flensburger Punkte

Hi.

Wenn einer sagen wir 10 Punkte wegen Ordungswiedrigkeiten hat und dann zwei Jahre Tilgungsfrist
verstrichen sind ohne das neue Punkte hinzugekommen sind, Wieviele Punkte werden dann getilgt?

Alle, oder nur die der letzten Ordnungswiedrigkeit?

GRuss

Hallo,

wenn es Punkte aus Ordnungswidrigkeiten sind, werden alle nach zwei Jahren gelöscht.

Sie bleiben noch 12 Monate in der Überliegefrist, falls es einen Verstoß vor dem Löschdatum gegeben haben sollte. In dem Fall würden sie nicht gelöscht.

http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=2…

Gruß

hartmut

wenn es Punkte aus Ordnungswidrigkeiten sind, werden alle nach
zwei Jahren gelöscht.

Gibt es bei Ordnungswidrigkeiten Punkte? Ich dachte Ordnungswidrigkeiten sind die geringfügigen Verstöße bis 35 EUR, und Punkte gibt es nur bei Verhängung von Bußgeldern.

Oder werfe ich die Begriffe durcheinander?

Gruß,
-Efchen

Hallo,

es wird unterschieden zwischen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Die Grenze unter 40€ und ab 40€ sagt nur etwas aus ob es Punkte gibt. Also 9km/h zuviel ist genauso eine Ordnungswidrigkeit wie 90km/h zuviel. Diese Punkte verfallen nach zwei Jahren wenn keine Punkte dazu kommen. Spätestens aber nach 5Jahren.

Straftaten wären z.B. Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung. Die Punkte für Straftaten bleiben mindestens 5Jahre manche 10Jahre erhalten.

Die Bußgelder unter 40€ werden meist als Verwarnungsangebot verschickt, dient der Verwaltungsvereinfachung, es muss nicht unbedingt der Fahrer ermittelt werden wenn es bezahlt wird. Wird die Verwarnung nicht angenommen, wird ein Bußgeldverfahren eröffnet, und versucht den Fahrer ausfindig zu machen. Kostet dann 20€ Verwaltungsgebühr plus Porto Einschreiben extra für den Sünder.

Gruß

hartmut

nicht zu vergessen:
für Geldbußen unter 40 EUR gibt es auch keine Punkte

Gruß
HaweThie

nicht zu vergessen:
für Geldbußen unter 40 EUR gibt es auch keine Punkte

Hallo,

genau so ist es.

Vielleicht sollte man da auch noch erwähnen, dass Verstöße die unter 40€ geahndet werden, nicht für die Probezeit relevant sind.

Gruß

hartmut

nicht zu vergessen:
für Geldbußen unter 40 EUR gibt es auch keine Punkte

Unter 40,-€ heißt es Verwangeld. Ab 40,-€ Bußgeld.

Gruß
HaweThie

Gruß Michael

Unter 40,-€ heißt es Verwangeld. Ab 40,-€ Bußgeld.

Hallo,

nicht so ganz, egal ob 5€ oder 50 000€, es sind Bußgelder.

Was Du meinst ist die Möglichkeit das Bußgeld als Verwarnung anzubieten. Die Verwarnung kann angenommen und das Bußgeld bezahlt werden. Damit ist der Vorgang abgeschlossen. Es wird kein Bußgeldverfahren eröffnet. Ist eben billiger weil die Verwaltungskosten nicht anfallen.

Beim Bußgeldverfahren muss der Fahrer ermittelt werden, ist aufwendiger, deshalb die Gebühren. Die Punkte müssen dem Fahrer zugeordnet werden. Das geht nicht ohne das Verfahren.

Gruß

hartmut

Unter 40,-€ heißt es Verwangeld. Ab 40,-€ Bußgeld.

Hallo,

Was Du meinst ist die Möglichkeit das Bußgeld als Verwarnung
anzubieten.

Könntest du mir diesen Satz mal näher erläutern ? ?

Könntest du mir diesen Satz mal näher erläutern ? ?

Hallo,

es hat sich umgangssprachlich entwickelt das wenn es ohne weitere Folgen, sprich Punkte abgeht, von einer Verwarnung gesprochen wird. Klingt einfach besser als wenn der Polizist fragt, sind sie mit einem Bußgeld einverstanden. Zudem ist es der Bereich in dem ein Polizist auch mündlich verwarnen darf, ohne ein Bußgeld fordern zu müssen. Eine Ordnungswidrigkeit in dem Bereich kann, aber muss nicht verfolgt werden, Ermessensspielraum.

Gruß

hartmut

Bußgeld vs Verwarnungsgeld
Da muss ich dir teilweise widersprechen.

Im § 56 OWiG steht geschrieben:

"§ 56 Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde

(1) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfunddreißig Euro erheben. Sie kann eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld erteilen. "

Da steht nix von Bußgeld drin - hier ist explizit das Verwarnungsgeld erwähnt ! !

Wo du natürlich recht hast - in dem Bereich hat ein Polizist seinen Ermessenspielraum

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Da muss ich dir teilweise widersprechen.

Hallo,

deine Definition ist richtig.

Gruß

hartmut

Hi
es heißt, solange es im Verwarnungsverfahren (=Anhörungsverfahren) ist, wie du richtigerweise sagst, Verwarnungsgeld.
Wenn die Verwarnung jedoch nicht bezahlt wird und die Behörde erlässt einen Bußgeldbescheid, dann wird aus dem Verwarnungsgeld eine Geldbuße.

Zusammen mit den Gebühren und Auslagen ergibt sich dann das Bußgeld.