Parken auf Sperrflächen

Hallo,

angenommen es gibt eine Hofausfahrt, davor ist eine schraffierte Sperrfläche, auf dieser steht an mehreren Tagen ein Transporter zu 2/3 auf der Sperrfläche, so dass das herausfahren aus der Ausfahrt erschwert wird, bzw. nicht möglich ist, wenn auf dem neben der Ausfahr befindlichen Parkplatz jemand parkt.

Nach einmaligem Hinweis sich zu entfernen (durch Nachricht am Auto) geschah nichts.

Sind in einem solchen Fall Fotos gemacht worden, lohnt es sich damit zur Polizei zu gehen? Da die schraffierte Fläche auf einer Hauptstraße ist, ist das ja kein Privatgrund, also dürften auch keine Kosten auf den Ausfahrtbesitzer zukommen, oder? Die Ausfahrt nutzen 8 Wohneinheiten, sowie Kunden einer Bank.

Wie ist die Rechtslage? Anzeige bei der Polizei? Abschleppwagen selbst rufen?

Ratschläge?

Soll ich Fotos zur Veranschaulichung hochladen?

Danke!

Hallo,

Benutzern von Ausfahrten sind schon einige Behinderungen je nach örtlichen Gegebenheiten zuzumuten. Von daher ist eine reine Behinderung alleine noch kein Grund für eine Anzeige.

Anders sieht es aus wenn das Fahrzeug auf Sperrflächen geparkt wird, da kann natürlich angezeigt werden.

Selber einen Abschleppwagen rufen wäre hier unverhältnismäßig wenn man aus der Ausfahrt heraus kommt. Darf hier nur das Ordnungsamt oder die Polizei veranlassen.

Einmal hat er ja schon ein Hinweis bekommen, persönlich würde ich da noch zwei gut gemeinte Hinweise geben bevor ich eine Anzeige in Erwägung ziehen würde. Man muss nicht überall anzeigen.

Gruß

hartmut