Verkehrsrecht Überholvorgang

hallo guten morgen,

angenommen: Schlange hinter LKW, Überholmöglichkeit auf enger Landstrasse ist gegeben.

Gibt es eine Regelung wer zuerst überholen darf? Also sollte der erste hinter dem LKW zuerst ausscheren, gibt es eine angemessene Frist für die Fahrzeuge dahinter zu warten oder kann jeder losfahren, wenn er sich versichert hat, dass kein anderes fahrzeug fährt.

was leht denn diesbezüglich die fahrschule? habe leider keine hilfreichen infos gefunden.

danke für info!

paragraphenmaus

Der Erste hinter dem LKW setzt zum Überholen an, dann schließt der vorher Zweite auf und ist nun der Erste. Der Rest ist Rekursion. :smile:

Ist ja auch eine logische Lösung um die gefährlichen Zeitraum auf der Gegenspur möglichst klein zu halten.

Leider hat der in der Schlange hinten fahrende oft noch mehr Schwung und setzt dann als erster zum Überholen an. Die Gefährlichkeit dabei ist offensichtlich.

Hallo Xanadu,

natürlich ist es so richtig, und ich hasse auch die Idioten die von hinten herausschiessen.
Aber dir Frage war ja ob das gesetzlich geregelt ist, das würde mich auch mal interessieren. Darf der dritte oder letzte sich vordrängeln?

Fragt scih elmore

Hallo,

natürlich ist es so richtig, und ich hasse auch die Idioten
die von hinten herausschiessen.
Aber dir Frage war ja ob das gesetzlich geregelt ist, das
würde mich auch mal interessieren. Darf der dritte oder letzte
sich vordrängeln?

Ich würde sagen JA!

meine Erfahrung sagt mir auch, dass es besser ist, wenn das vorderste Fahrzeug den LKW zuerst überholt – wenn es denn auch getan wird! Aber es ist keinem anderen Fahrzeug aus der Schlange verboten zuerst zu überholen.

Wer aus der Schlange zum Überholen ausschert hat sich so zu verhalten, „dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist“ (§ 4 IV S.1 STVO) = wer vorne ist, hat also zu schauen, dass nicht schon jemand von hinten überholt, den er behindern könnte.

Aber der von hinten überholende könnte Probleme bekommen, da er möglicherweise keine Möglichkeit hat ohne Behinderung (Abstand!) in eine der vorderen Lücken einzuscheren (§ 4 III 1. STVO) und ein Überholen der ganzen Schlange deswegen ausgeschlossen ist, weil er nicht „übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist“ (§ 4 II S.1 STVO).

Grüße,
Dietmar

So weit ich weiß ist das nicht direkt gesetzlich geregelt, es gilt aber §5 StVO:
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php

Aus all dem dort erwähnten geht hervor, dass die Reihenfolge „der Erste in der Schlange überholt zuerst“ sein sollte. Explizit vorgeschrieben ist es aber AFAIK nicht.

überholvorgang
also angenommen der vordere setzt zum überholen an, der hintere ist ungeduldig, schert sich gleichen zeitpunkt aus, der vordere hat ihn (noch) nicht gesehen.

der vordere bremst, kann gerade noch so wieder hinter dem lkw einschere, der hintere überholt den lkw.

nun zeigt der hintere, der überholt hat, den vorderen an wegen gefährung, da er beinahe gegen einen baum gefahren wäre.

die bäume sind jedoch ja 2 meter von der strasse weg, es sind auch begrenzungspfähle vorhanden, er ist jedoch nirgendwo dagegen gestoßen, eigentlich ist ausser dem schreck nichts passiert.

der überholer fährt sogar noch dem vorderen 10 km lang bis vor die arbeitsstelle nach und beschimpft diesen.

sollte sich der überholte einen rechtsanwalt nehmen, ich meine im bussgeldkatalog gelesen zu haben, dass die strafe an sich nur ca. 40 euro ausmachen würde - lohnt sich der aufwand??

was hat der überholer davon, kommt vielleicht noch eine schmerzensgeldforderung wegen fast erhaltenem herzinfarkt oder wie??

oder kann sich der überholte das ganze eh abschminken, weil der vordermann immer die looser karte gezogen hat weil er den anderen nicht gesehen hat, der vielleicht wegen mehr PS einfach schneller ist und ausserdem noch einen zeugen um auto sitzen hatte?

Ups! §5 natürlich nicht §4!
OWT

Moin!

Ah, mal wieder der deutsche Straßenverkehrskindergarten! Glücklicherweise hier ja nur fiktiv…

also angenommen der vordere setzt zum überholen an, der
hintere ist ungeduldig, schert sich gleichen zeitpunkt aus,
der vordere hat ihn (noch) nicht gesehen.

gleicher Zeitpunkt?
Wirklich?
Wo ist dann das Problem?
Beide geben Gas und fertig.

der vordere bremst, kann gerade noch so wieder hinter dem lkw
einschere, der hintere überholt den lkw.

Das ist nur dann sinnvoll, wenn der hintere Überholer eine deutlich höhere V hat.
Dies wiederum kann nicht sein, wenn beide zur gleichen Zeit mit gleicher V aus einer Schlange (in welcher ja alle gleich schnell fahren) ausscheren.

nun zeigt der hintere, der überholt hat, den vorderen an wegen
gefährung, da er beinahe gegen einen baum gefahren wäre.

…also war er doch evtl. schneller als der vordere, deutlich früher ausgeschert und der vordere hat ihn somit gefährdet…?

Deshalb aber eine Anzeige zu lancieren, wäre im wahren Leben ziemlich affig.
If you can´t play with the big dogs, stay on the porch…
Möglich und evtl. sogar erfolgversprechend wäre eine solche Anzeige jedoch schon.

die bäume sind jedoch ja 2 meter von der strasse weg, es sind
auch begrenzungspfähle vorhanden, er ist jedoch nirgendwo
dagegen gestoßen, eigentlich ist ausser dem schreck nichts
passiert.

Überdenke noch einmal die gesamte Schilderung des fiktiven Vorfalls.

der überholer fährt sogar noch dem vorderen 10 km lang bis vor
die arbeitsstelle nach und beschimpft diesen.

…was ausgesprochen unhöflich ist, aber auch auf ein nicht zeitgleiches Ausscheren schließen lässt…

sollte sich der überholte einen rechtsanwalt nehmen, ich meine
im bussgeldkatalog gelesen zu haben, dass die strafe an sich
nur ca. 40 euro ausmachen würde - lohnt sich der aufwand??

Wenn man im Straßenverkehr angezeigt wird, sollte man sich meiner Meinung nach (IANAL) einen Anwalt nehmen.
Wer heute noch mehr als 500m am Tag Auto fährt, sollte ohnehin eine Rechtsschutzversicherung haben.
Der deutsche, autofahrende Cholerikgartenzwerg hat ja oft nichts Besseres zu tun, als mit schwachsinnigen Anzeigen um sich zu werfen…

was hat der überholer davon, kommt vielleicht noch eine
schmerzensgeldforderung wegen fast erhaltenem herzinfarkt oder
wie??

Wohl kaum.

oder kann sich der überholte das ganze eh abschminken, weil
der vordermann immer die looser karte gezogen hat weil er den
anderen nicht gesehen hat, der vielleicht wegen mehr PS
einfach schneller ist und ausserdem noch einen zeugen um auto
sitzen hatte?

Das Thema „wer mehr Zeugen hat, hat immer Recht“ ist ein Trugschluß.

Grüße,

Mathias

Hallo,

also angenommen der vordere setzt zum überholen an, der
hintere ist ungeduldig, schert sich gleichen zeitpunkt aus,
der vordere hat ihn (noch) nicht gesehen.

dann kann eigentlich keiner den anderen beim Ausscheren behindert haben!

der vordere bremst, kann gerade noch so wieder hinter dem lkw
einschere, der hintere überholt den lkw.

nun zeigt der hintere, der überholt hat, den vorderen an wegen
gefährung, da er beinahe gegen einen baum gefahren wäre.

die bäume sind jedoch ja 2 meter von der strasse weg, es sind
auch begrenzungspfähle vorhanden, er ist jedoch nirgendwo
dagegen gestoßen, eigentlich ist ausser dem schreck nichts
passiert.

der überholer fährt sogar noch dem vorderen 10 km lang bis vor
die arbeitsstelle nach und beschimpft diesen.

sollte sich der überholte einen rechtsanwalt nehmen, ich meine
im bussgeldkatalog gelesen zu haben, dass die strafe an sich
nur ca. 40 euro ausmachen würde - lohnt sich der aufwand??

was hat der überholer davon, kommt vielleicht noch eine
schmerzensgeldforderung wegen fast erhaltenem herzinfarkt oder
wie??

oder kann sich der überholte das ganze eh abschminken, weil
der vordermann immer die looser karte gezogen hat weil er den
anderen nicht gesehen hat, der vielleicht wegen mehr PS
einfach schneller ist und ausserdem noch einen zeugen um auto
sitzen hatte?

Hirzu möchte ich eigentlich nur kurz anmerken, dass natürlich der Vorausfahrende „nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen“ darf (jetzt aber §4 I STVO).
Allerdings hat der Hinterherfahrende als „Überholer einer Kolonne“ eh eine höhere Sorgfaltspflicht gegenüber dem übrigen Verkehr und außerdem gilt auch, dass er einen so großen Abstand einzuhalten hat (halber Tacho), dass ich mir seine „Schwierigkeiten“ nicht erklären kann.

Wenn es einen Grund zum Bremsen gab, kann der Vorausfahrende der Anzeige sicherlich äußerst gelassen entgegensehen.

Grüße,
Dietmar

Huhu!

Lass mich raten: Du hast keinen Führerschein?

Das ist nur dann sinnvoll, wenn der hintere Überholer eine
deutlich höhere V hat.
Dies wiederum kann nicht sein, wenn beide zur gleichen Zeit
mit gleicher V aus einer Schlange (in welcher ja alle gleich
schnell fahren) ausscheren.

Aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass die Fahrzeuge, die weit hinter mir zum Überholen ausscheren, bauart- und charakterbedingt eine viel größere a haben als mein Auto. Das bedeutet, dass sie in der gleichen Zeit t eine um den Faktor (a[der]-a[ich]) höhere v haben und natürlich auch einen größeren s zurücklegen. Also sind sie regelmäßig im toten Winkel, wenn ich ausscheren will, obwohl wir uns gleichzeitig dazu entschlossen haben.

Ich halte es daher so: Sobald ein BMW im Rückspiegel auftauicht, fahre ich äußerst rechts, überhole nicht und warte, bis die Gefahr vorüber ist.

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Hi!

Lass mich raten: Du hast keinen Führerschein?

Ich habe einen FS seit 1988. Zudem weiß ich, wo ich vor(!!!) dem Ausscheren bei einem Überholvorgang den Rückspiegel, den Blinkerhebel und das Gaspedal finde…

Das ist nur dann sinnvoll, wenn der hintere Überholer eine
deutlich höhere V hat.
Dies wiederum kann nicht sein, wenn beide zur gleichen Zeit
mit gleicher V aus einer Schlange (in welcher ja alle gleich
schnell fahren) ausscheren.

Aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass die Fahrzeuge,
die weit hinter mir zum Überholen ausscheren, bauart- und
charakterbedingt eine viel größere a haben als mein Auto.

…dann musst Du ein Auto haben, dessen a unterdurchschnittlich ist, da es keine erhöhte Wahrscheinlichkeit für die Existenz von Autos mit überdurchschnittlicher a gibt, die sich aus dem reinen hinter Dir Fahren ergibt.

Das ist dann schlecht, man überholt mit solchen Autos nur sehr vorsichtig und mit Ausnutzung aller Leistungsreserven.

Das
bedeutet, dass sie in der gleichen Zeit t eine um den Faktor
(a[der]-a[ich]) höhere v haben und natürlich auch einen
größeren s zurücklegen.

Das kann sein.
Wir lassen hier zudem außer acht, wie stark die mögliche a vom Fahrer ausgenutzt wird. Hier liegt in den allermeisten Fällen das eigentliche Problem.

Also sind sie regelmäßig im toten
Winkel, wenn ich ausscheren will, obwohl wir uns gleichzeitig
dazu entschlossen haben.

…was bedeutet, dass der Rückspiegel nicht korrekt eingestelllt ist.

Ich halte es daher so: Sobald ein BMW im Rückspiegel
auftauicht, fahre ich äußerst rechts, überhole nicht und
warte, bis die Gefahr vorüber ist.

Das ist ja schon mal brav, aber nicht der eigentliche Punkt…

Grüße,

Mathias

Auch Huhu!

Aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass die Fahrzeuge,
die weit hinter mir zum Überholen ausscheren, bauart- und
charakterbedingt eine viel größere a haben als mein Auto. Das
bedeutet, dass sie in der gleichen Zeit t eine um den Faktor
(a[der]-a[ich]) höhere v haben und natürlich auch einen
größeren s zurücklegen. Also sind sie regelmäßig im toten
Winkel, wenn ich ausscheren will, obwohl wir uns gleichzeitig
dazu entschlossen haben.

T’schuldige mal, ich habe gelernt Innenspiegel, Außenspiegel,
Blinker setzen und dann rumdrehen, da übersieht man den nicht.
Haste was im Hals das du dich nicht rumdrehen kannst?

Ich halte es daher so: Sobald ein BMW im Rückspiegel
auftauicht, fahre ich äußerst rechts, überhole nicht und
warte, bis die Gefahr vorüber ist.

Obwohl ich solche Verallgemeinerungen grundsätzlich doof finde,
auch die Tatsache, das du nahezu keinerlei Vorurteile hast ist
bedenklich aaaaber wenn sie doch biiitttteeee alle so handeln
würden.

Endlich freie Fahrt…

Gruß
Stefan

Moin,

dass es dazu keine klare Regelung gibt haben wir ja schon festgestellt.
Lediglich der übliche „Gummiparagraph“ 1 und §5 StVO.
Ich denke es kommt jeweils auf den Einzelfall an.
Zum einen gibt es die Autofahrer, die zwar als erster hinter dem LKW sind aber überhaupt nicht überholen wollen.
Zum anderen gibt es die Kandidaten die zu dicht hinter dem LKW fahren und sich so selbst den Blick in den Gegenverkehr versperren.
Ich halte es daher so, das wenn kein Gegenverkehr da ist ich warte ob die vor mir (ich bin sagen wir mal dritter) zum überholen ansetzen.
Tun sie es nicht, setze ich als dritter zum überholen an. Hier muss ich nun allerdings die zwei vor mir und den LKW überholen.
Das erfordert eine recht grosse Lücke im Gegenverkehr und ein leistungsstarkes Auto.
Allerdings bin ich auch hierbei schon an Autofahrer geraten die dann nach viel zögern doch ohne Blick in den Rückspiegel überholt haben.
Wenn jeder §1 und 5 beachtet dürfte also keine Probleme geben.
Aber irgendeiner ist immer dabei der entweder pennt oder sich oder sein Fahrzeug überschätzt :wink:

Gruss Jakob

Hallo

Lass mich raten: Du hast keinen Führerschein?

Und du bist Anwalt geworden weil dir Mathe und Physik nicht lag?

Aus meiner Erfahrung kann ich berichten, dass die Fahrzeuge,
die weit hinter mir zum Überholen ausscheren, bauart- und
charakterbedingt eine viel größere a haben als mein Auto. Das
bedeutet, dass sie in der gleichen Zeit t eine um den Faktor
(a[der]-a[ich]) höhere v haben und natürlich auch einen
größeren s zurücklegen. Also sind sie regelmäßig im toten
Winkel, wenn ich ausscheren will, obwohl wir uns gleichzeitig
dazu entschlossen haben.

Wir reden von einer Situation im Kollonnenverkehr, wo noch kaum noch irgend ein Mindestabstand eingehalten wird.

Wie da dein Hintermann ein so viel mehr an Geschwindidigkeit aufbauen kann als du ist mir da ein absolutes Rätsel. Selbst wenn er 3 Fahrzeuge hinter dir ist dürfte das noch ein Problem darstellen. Können wir ja gerne mal diskutieren was das für ein Auto sein muss… im Physikbrett.

Desweiteren ist die angeblich so erlebte Situation, de es laut dir häufiger gibt, doch eher ein sehr unwahrscheinlicher Zufall. Wie oft setzen 2 Fahrzeuge denn exakt zeitgleich zum Überholen an?
Es gibt aum eine Situation bei der nicht derübliche Überholvorgang: Spiegel (Mehrzahl), Blinker, Schulterblick - so was nicht abfangen würde, da es so gut wie nie exakt gleichzeitig ist.
Das gleichzeitige ist ein sehr subjektives Empfinden von dem der weniger aufgepasst hat.

Ich halte es daher so: Sobald ein BMW im Rückspiegel
auftauicht, fahre ich äußerst rechts, überhole nicht und
warte, bis die Gefahr vorüber ist.

Mach das bitte auch bei einem schwarzen Golf der mit Nummer 8000 endet.

Gruss Ivo

sollte sich der überholte einen rechtsanwalt nehmen, ich meine
im bussgeldkatalog gelesen zu haben, dass die strafe an sich
nur ca. 40 euro ausmachen würde - lohnt sich der aufwand??

Ach wenns um Gefährdung geht kanns doch vielleicht auch teuerer werden… Anwalt macht immer Sinn sobald der vorwurf auf dem Tisch liegt.

Gruss Ivo

T’schuldige mal, ich habe gelernt Innenspiegel, Außenspiegel,
Blinker setzen und dann rumdrehen, da übersieht man den
nicht.
Haste was im Hals das du dich nicht rumdrehen kannst?

Hä? Habe ich von irgendeinem Unfall berichtet?

Und du bist Anwalt geworden weil dir Mathe und Physik nicht
lag?

Im gegentum, ohne Mathe wäre das mit dem Abi schwierig geworden.

Wie oft setzen 2 Fahrzeuge denn exakt zeitgleich zum
Überholen an?
Es gibt aum eine Situation bei der nicht derübliche
Überholvorgang: Spiegel (Mehrzahl), Blinker, Schulterblick -
so was nicht abfangen würde, da es so gut wie nie exakt
gleichzeitig ist.

Auch für Dich gilt die Antwort, die ich StefanS gab. Wenn ich mit meinem Punto die Straße für frei genug zum Überholen halte, fegt in dem Zeitpunkt, in dem ich mit Innenspiegelaußenspiegelblinkersetzen fertig bin, längst so eine eklige 200-PS-Maschine auf der linken Spur an mir vorbei.

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