Aufheben von Geschwindigkeitsbegrenzungen

Hei!
Hab mal ne Frage zur praktizierten Baustellenregelung in unsrer Stadt. Da gibt es seit geraumer Zeit ne Baustelle, die immer weiter geht, weil da das Ufer befestigt wird und so weiter…Da steht dann: Baustelle, weil Ampel, Tempo 30kmh. Aber: Das Tempolimit wird NIE aufgehoben!! Ich müsste dann eigentlich bis Hinterdupfing 30 fahren, oder ab wann kann ich loslegen, wie es mir gefällt?
Nach Ende der Baustelle?
Beim nächsten Ortschild??
Nach 3 km oder was??
Fragt sich Jo, die da jetzt jeden Tag durchmuss…

Hallo,

Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen in Verbindung mit dem Gefahrenzeichen Baustelle bedeutet, das Limit gilt nur im Gefahrenbereich Baustelle. Ist die Baustelle passiert geht es wieder munter ohne Limit weiter.

Gruß

hartmut

Moin,

als Ergänzung zu meinem Vorredner gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen allgemein, die zusammen mit anderen Hinweisschildern aufgestellt sind immer nur so lange, bis das entsprechende Ereignis vorbei ist.

Also ein Schild „Achtung Kinder, mit Zusatzschild ‚Schule‘ und Tempo 30“ ist nach der Schule wieder aufgehoben.

Das gilt also nicht nur bei Baustellen so.

Gruß,
-Efchen

Hallo,

Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen in Verbindung mit dem
Gefahrenzeichen Baustelle bedeutet, das Limit gilt nur im
Gefahrenbereich Baustelle. Ist die Baustelle passiert geht es
wieder munter ohne Limit weiter.

Nicht ganz. Es gilt das Limit, was vor der Baustelle bestand (in diesem Fall wohl 50, weil innerorts).

Grüße
HylTox

Geschwindigkeitsbegrenzungszeichen in Verbindung mit dem
Gefahrenzeichen Baustelle bedeutet, das Limit gilt nur im
Gefahrenbereich Baustelle. Ist die Baustelle passiert geht es
wieder munter ohne Limit weiter.

Nicht ganz. Es gilt das Limit, was vor der Baustelle bestand
(in diesem Fall wohl 50, weil innerorts).

Hallo,

was wäre denn in diesem Fall:

„Normales“ Tempolimit: 60 km/h, Überholverbot
Durch Baustelle auf 30km/ gesenkt.
Am Ende der Baustelle steht dann ein Schild „Ende aller Streckenverbote“ (Ohne irgendein Zusatzschild).

Streng genommen hebt dieses Schild doch dann auch die vorherigen 60km/h sowie das Überholverbot auf, oder?

Fall2: Das Gefahrenzeichen „Baustelle“ und die Geschwindigkeitsbegrenzung stehen nicht an der selben Stelle sondern um ein paar Meter versetzt. Hier steht ja die Geschwindgkeitsbegrenzung nicht in Verbindung mit dem Gefahrenzeichen am Selben „Mast“. Ergo müssten die 30, wenn nicht aufgehoben, wirklich bis „nach Hintertupfingen“, oder bis zum nächsten regulären Schild gelten, oder nicht?

Gruß

André

Grüße
HylTox

„Normales“ Tempolimit: 60 km/h, Überholverbot
Durch Baustelle auf 30km/ gesenkt.
Am Ende der Baustelle steht dann ein Schild „Ende aller
Streckenverbote“ (Ohne irgendein Zusatzschild).

Streng genommen hebt dieses Schild doch dann auch die
vorherigen 60km/h sowie das Überholverbot auf, oder?

Hallo,

das ist richtig. Das Schild würde alle Begrenzungen aufheben. Gilt natürlich nicht für 50km/h Stadt und 100km/h Landstraße, die Limits bleiben.

Fall2: Das Gefahrenzeichen „Baustelle“ und die
Geschwindigkeitsbegrenzung stehen nicht an der selben Stelle
sondern um ein paar Meter versetzt. Hier steht ja die
Geschwindgkeitsbegrenzung nicht in Verbindung mit dem
Gefahrenzeichen am Selben „Mast“. Ergo müssten die 30, wenn
nicht aufgehoben, wirklich bis „nach Hintertupfingen“, oder
bis zum nächsten regulären Schild gelten, oder nicht?

Das Gefahrenzeichen und das Begrenzungszeichen müssen an einem Mast sein damit sie gemeinsam gültig sind. Sonst würde das Ende der Baustelle nicht das Limit aufheben.

Gruß

hartmut