Ein Autofahrer fährt in Ortschaft erlaubte 50 Stundenkilometer, von der Seite kommt ein Hund auf die Fahrbahn gesprungen, Fahrer bringt das Fahrzeug nicht stehen und verletzt den Hund . Wer kommt für die Behandlungskosten des Hundes auf?
Danke für Antworten
hatte so einen fall persönlich–der hundehalter war verantwortlich.
hund war nicht stark verletzt,aber auto hatte schaden.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Hiltrud,
das ist einfach: Schaden beim Kfz-Haftpflichtversicherer anzeigen, der regelt das.
So wie Du es schilderst, haftet ausschließlich der Hundehalter. Dieser muss also die Reparatur des Fz. übernehmen.
VG