Hallo,
angenommen, ein Fahrzeughalter bekommt 13 Monate nach seinem Aufenthalt Post aus Italien mit einer Zahlungsaufforderung wegen Parkens ohne Parkschein. Das Fahrzeug befand sich zur fraglichen Uhrzeit an dem Parkplatz, allerdings mit gültigem Parkschein.
Ein Strafzettel befand sich an dem Tag der angeblichen Parksünde nicht am Auto, damals wäre eine sofortige Reklamation mit dem gültigen Parkschein bei der Polizei problemlos möglich gewesen. Nach einem Jahr liegt dem Fahrzeughalter der Parkschein nicht mehr vor. Wie könnte sich der Fahrzeughalter gegen diesen Betrug zur Wehr setzen (immerhin geht es um 59.00 EUR)?
Gruß, Anna.