Strafzettel aus I wg. angeblichen Falschparkens

Hallo,

angenommen, ein Fahrzeughalter bekommt 13 Monate nach seinem Aufenthalt Post aus Italien mit einer Zahlungsaufforderung wegen Parkens ohne Parkschein. Das Fahrzeug befand sich zur fraglichen Uhrzeit an dem Parkplatz, allerdings mit gültigem Parkschein.

Ein Strafzettel befand sich an dem Tag der angeblichen Parksünde nicht am Auto, damals wäre eine sofortige Reklamation mit dem gültigen Parkschein bei der Polizei problemlos möglich gewesen. Nach einem Jahr liegt dem Fahrzeughalter der Parkschein nicht mehr vor. Wie könnte sich der Fahrzeughalter gegen diesen Betrug zur Wehr setzen (immerhin geht es um 59.00 EUR)?

Gruß, Anna.

Moin,

in dem Fall würde ich nicht zahlen. Zur Zeit werden Verwarnungs- und Bussgelder aus Italien in Deutschland nicht vollstreckt.
Ende diesen Jahres soll sich das zwar ändern, aber auch dann erst ab 70,-EUR. Ob aber selbst dann Vergehen nach 13 Monaten geahndet werden können wage ich zu bezweifeln.
Siehe auch http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/Ver…

Gruss Jakob