Welche erfolgversprechenden Verteidigungstrategien gibt es gegen den Vorwurf des zu dichten Auffahrens, d. h. welche Sacheverhalte würden ein (kurzes) zu dichtes Auffahren rechtfertigen oder entschuldigen oder weniger *bös* aussehen lassen?
Den Vortrag „ich wars nicht, keiner kann mir was beweisen“ lassen wir mal aussen vor, weil wir unterstellen, die Bullizei hätte ein Video gemacht…
die einzige narrensichere Konstellation ist, wenn kurz vor der Messung Dir der Vorausfahrende in die Spur gefahren ist und den Sicherheitsabstand geraubt hat und der noch nicht wieder aufgebaut wurde. Aus diesem Grund ist die Polizei m.W. auch dazu übergegangen, bei Abstandsdelikten keine Fotos mehr zu machen, sondern Videos, wo das klar sichtbar wäre.
Ich würde mit Ausreden ganz vorsichtig sein, das kann nach hinten losgehen. Entweder in Richtung „Eignung für den Strassenverkehr“ (wenn man auf das Alter oder auf die Sehkraft anspielt) oder das Thema „Vorsatz“ (wenn man z.B. ins Feld führt, dass man es eilig hatte, damit gibt man zu, das absichtlich gemacht zu haben und verdoppelt mal eben den Preis)
Wenn man ohne gute Ausrede den Abstand verletzt hat, hilft nur eins: zahlen. Im Bussgeldkatalog steht nichts davon, wie lang das sein muss. Das wäre höchstens relevant, wenn eine Straftat angezeigt wird (man hängt dem Vormann kilometerweit im Kofferraum -> Nötigung)
Ein kurzer zu dichtes auffahren wird ja nicht geahndet, es kommt immer mal wieder vor. Deshalb werden ja längere Strecken überwacht. Und wenn auf einigen hundert Metern der Abstand zu gering war, kann von kurzen auffahren nicht mehr die Rede sein. Und genau dieses belegt wohl das Video.
Ausrede zwecklos, die letzten 400m etwa sind auf dem Video. Bis jetzt wird nur Fährlässigkeit vorgeworfen, bei gut ausgedachten Ausreden kann schnell Vorsatz daraus werden, kostet dann etwa doppelt soviel.
Die einzig vernünftige Möglichkeit ist die Beauftragung eines Anwalts, der dann das Video anfordern kann.
Man kann es sich dann ansehen und feststellen, ob der Fahrer eindeutig erkennbar ist. Falls nicht, gibt es eine Chance.
Vorher unbedingt KEINE Antwort an die Behörden geben. Auch nciht den Anhörungsbogen senden, sondern sofort zum Anwalt. Die Frist von 2 Wochen beachten!