im §21 der StVO heißt es:
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
Gilt ein sogenannter „Booster-Sitz“, etwa in der Art: http://www.walz-kidzz.com/bilderneu/wh260q85/616869.jpg
als „Rückhalteeinrichtung“ (in Verbindung mit dem normalen Sicherheitsgurt auf dem Vordersitz)?
Mit anderen Worten: sitzt ein Kind auf so einem Ding und ist angeschnallt, darf es dann auch auf dem Beifahrersitz mitfahren?
Mit anderen Worten: sitzt ein Kind auf so einem Ding und ist
angeschnallt, darf es dann auch auf dem Beifahrersitz
mitfahren?
Ob hinten oder vorne ist in dem Fall egal, davon steht nichts im Gesetz. Siehe auch http://www.oekotest.de/cgi/vb/vbgs.cgi?frage=28717
Sofern dieser „Booster-Sitz“ über ein Prüfzeichen verfügt spricht lediglich dagegen das ein Kind am besten hinten rechts aufgehoben ist.
Falls doch vorn, sollte eine Gurthöhenverstellung vorhanden sein.
Du willst das Kind ja nicht erwürgen bzw. ihm schwere Verletzungen am Hals zufügen.