Hallo,
also erstmal zu der Verlobten: Ihr steht nach 52 StPO ein Aussageverweigerungsrecht zu und kann auch nicht zur Führung eines Fahrtenbuches gezwungen werden. Die Sache mit dem Fahrtenbuch kann zum Tragen kommen bei Haltern die sagen „ich weiss nicht, wer gefahren ist“. Hier ist es ja so „ich weiss wer gefahren ist und mache von meinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.“
Die Frage ist nur, ob die Polizei das auch so rausbekommt. Wenn also die Verlobte in A wohnt und der der Fahrer in B und in B auch die Sache passiert ist, kann da die Polizei dahinterkommen. Wenn z.B. die Nachbarn befragt werden und die sagen „na klar, die hat doch einen Verlobten in B.“
Wenn das Rentnerehepaar das so beschreibt wie Du, dann wird man bei der Polizei sicher nicht von dem Vorwurf der Nötigung ausgehen, sondern, wenn überhaupt, von Eingriff in den Strassenverkehr. Wenn man jemanden überholt und der Überholte etwas bremsen muss, um den Überholer reinzulassen (weil er sich verschätzt hat etc.) dann ist das von einer Nötigung weit entfernt.
Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr ist es, wenn man in bestimmten Situationen (Überholen gehört dazu) „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ fährt und bedeutende Werte gefährdet. Hierfür habe ich auch in der Literatur Definitionen, würde ich auf Anfrage zur Verfügung stellen. Wichtig aber schon hier: Nicht jeder misslungene Überholvorgang fällt darunter, sonst bräuchte man den Bussgeldkatalog nicht mehr, der auch gefährliches Überholen regelt. Eine falsche Reaktion oder eine falsche Einschätzung allein führt noch nicht zur Strafbarkeit. Dafür bedarf es einer entsprechenden „Gesinnung“ (z.B. beim Stau einfach mit überhöhter Geschwindigkeit über die Gegenspur daran vorbei)
Eine gute Nachricht: Eine Strafanzeige zu machen, ist eins der wenigen Dinge im Leben, die nichts kosten. Ich glaube, das geht sogar schon online. Man braucht dafür weder Anwalt noch Rechtschutzversicherung. Die genannte Aussage (incl. „Duzen“) erfüllt m.E. schon den Straftatbestand. Dafür ist es allerdings essenziell, das Kennzeichen des Rentnerehepaars zu kennen, denn sonst klappts nicht.
Die Anzeige kann allerdings auch nachteilig sein, wenn sie die Polizei mit der Anzeige der Rentner zusammenbringt und so erst auf den Fahrer kommt.
Gefühlmässig würde ich die Verlobte die Aussage verweigern lassen und selbst auch keine Anzeige stellen. Auch wenn das Überholmannöver nicht strafbar war, kann es zu einem Bussgeld führen und, je nach Situation zum Fahrverbot von einem Monat (nicht einsehbar+Verbot+Gefährdung) führen kann.
Falls sie doch auf Dich kommen, kannst Du die Anzeige wegen Beleidung immernoch stellen. Das sieht dann vielleicht eher aus wie eine Retourkutsche, aber die Anzeige muss trotzdem verfolgt werden. Ausserdem: wenn Du jetzt die Anzeige machst, wäre es auch nicht anders, denn wenn man die Daten beachten würde, wäre die Anzeige schon jetzt auch nach Anhörung der Verlobten und man kann davon ausgehen, dass sie weiss wer gefahren ist und ihm das steckt.
ABER: Das Ganze sind nur meine persönlichen Gedanken, um sicher zu gehen, dass Du das richtige tust, solltest Du einen Anwalt einschalten.
Gruss Hans-Jürgen
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