Geblitzt im Zivildienst

Fall:

Eine Person ist in der Probeziet für seinen Führerschein und arbeitet als Zivi im Fahrdienst.

Diese Person wird jetzt geblitzt mit ca.30 kmh zuviel innerorts.

Die Zivlidienst stelle droht jetzt mit der Versetzung dieser Person, da sie ja nicht mehr in der Lage ist zu fahren.

Kann man da nichts gegen machen?

Oder gibt es ne möglichkeit im gesonderten Fall den Führerschein behalten zu dürfen, weil man ihn ja braucht für den Zivi?

Vielen Dank

Beeblebrox

Hallo,

solange keine Vorbelastung punktemäßig vorhanden ist, gibt es erst ab +31 ein Fahrverbot. Wenn es sich um einen Pkw ohne Anhänger handelt.

Erst mal abwarten was kommt.

Gruß

hartmut

Ich weiß nicht, ich meine ab 21+.
Das wäre natürlich schön.
Doof ist nur, wenn man dann in der Probezeit ist.
Was macht man dann?
Kann man irgendwie mit dem Ordnungsamt reden, dass sie den Führerschein nach dem Zivildienst einziehen???

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Ich weiß nicht, ich meine ab 21+.

Ab 21 zu viel gibt es Punkte, ab 31 Fahrverbot.

Doof ist nur, wenn man dann in der Probezeit ist.
Was macht man dann?

Man geht evtl. zur Nachschulung

Kann man irgendwie mit dem Ordnungsamt reden, dass sie den
Führerschein nach dem Zivildienst einziehen???

Man kann doch auch Zivildienst ohne Führerschein machen.
Dann muss man halt Omas den Po abwischen.

Hallo

Ab 21 geht es in den Punktebereich. Sprich für denjenigen bedeutet es Nachschulung. Fahrverbot Pkw erst ab 31 innerorts.

Dürfte wohl der erster Verstoß sein, dann hast derjenige 4Monate Zeit den Schein abzugeben. Durch Einspruch kann das Ganze noch etwas gezogen werden, sogar mit Absprache mit der Bußgeldstelle.

Aber erst mal abwarten was überhaupt kommt.

Gruß

hartmut

Ne in diesem Fall kann man das nicht weil der Zivildienst
schon angetretten wurde. Der Schein wird im Fahrdienst benötigt und ohne würde man versetzt werden und das macht sich sicherlich nicht glänzend im lebenslauf und das alles wegen einmal blitzen???

Also meint ihr man kann eventuell mit der Bußgeldbehörde reden und vereinbarungen treffen? Wann hat man die Chance dazu, wenn das Foto erst an den Chef kommt und er den Namen von dem Fahrer schon nennt!

Liebe Grüße Philipp

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Hallo,

es gibt (mit gutem Grund) keine spezielle Regel, dass Leute, die beruflich dringend auf den Schein angewiesen sind, kein Fahrverbot bekommen. Es bekommen erstmal alle die nette Einladung, ihren Schein abzugeben. Es gibt aber Fälle, wo die Verwaltungsbehörde oder ein Gericht bei Ersttätern das Fahrverbot aufgehoben hat und stattdessen die Geldbuße verdoppelt, geht aber nur bei Nachweis, dass ohne Schein der Job weg ist und natürlich auch ohne Garantie.

Soweit bist Du noch nicht.

Zuerst bekommt Dein Chef einen Anhörungsbogen (ich habe es so verstanden, dass das Auto auf den Chef zugelassen ist).
Er kann entweder sagen „keine Ahnung, wer das Auto da grad hatte“ (muss dann aber ggf. künftig Fahrtenbuch führen und kann auch mit Deinem Bild konfrontiert werden. Oder er sagt gleich „Das Auto hatte Beeblebrox“.

Dann bekommst Du genau die selbe Anhörung und kannst sehen, was Du draus machst. Wenn es bis 30 drüber war, solltest Du Dich freuen und innerhalb von sieben Tagen zahlen, sonst wirds ein Bußgeldbescheid und der wird noch teurer.
Wenn es 31+ ist und Du trotz Bußgeldkatalog den Lappen nicht abgeben willst und gute Gründe hast, solltest Du einen Anwalt für Verkehrsrecht einschalten, das geht auch schon online. Ich denke, das Geld ist gut angelegt. Wenn Deine Gründe gut sind, argumentiert er für Dich, wenn nicht, wird er Dir das sagen und Dir raten, zu zahlen und z.B. die Scheinfreie Zeit in den Urlaub zu legen. („Ersttäter“ können sich aussuchen, wann sie den Schein abgeben wollen, natürlich nicht ewig, aber innerhalb der nächsten 4 Monate)

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,
komisch, dass jemandem erst dann auffällt, auf den FS angewiesen zu sein, wenn die Gefahr besteht, ihn los zu werden.

Falls ein FV drohen sollte, empfiehlt sich immer ein freundliches Gespräch mit der Behörde, ob es da Möglichkeiten gibt.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Die Zivlidienst stelle droht jetzt mit der Versetzung dieser
Person, da sie ja nicht mehr in der Lage ist zu fahren.

wieso drückst du das so negativ aus? Die Zivildienststelle hat gar keine andere Möglichkeit als denjenigen zu versetzen. Oder soll er seinen Zivildienst mit Herumsitzen im Bereitschaftsraum zubringen?

Kann man da nichts gegen machen?

gegen die Versetzung bei Führerscheinverlust wohl kaum.

Gruß, Niels