Fahrtenschreiber für den Handwerker

Hallo zusammen,

braucht jetzt der Handwerker mit eine Bus (2,4 t zulässiges Gesamtgewicht) einen Fahrtenschreiber?
Braucht er ihn mit einem Anhänger (2,5 to zul GG, Bus max 2to Zuggewicht)?

Es gibt so viele verschiedene Aussagen.
Oder bei wem bekommt man eine verbindliche Antwort?

Gruß

Markus

Hallo McLoed,

Hallo zusammen,

braucht jetzt der Handwerker mit eine Bus (2,4 t zulässiges
Gesamtgewicht) einen Fahrtenschreiber?

vermutlich ist hier der neue digitale Tachograph gemeint, oder?
Dieser ist nämlich für NEUZULASSUNGEN mit einem zul. Gesamtgewicht über 3,5 to. seit dem 01.05.06 vorgeschrieben.
Hier also zunächst einmal: Nein, keine Verpflichtung, aber…

Braucht er ihn mit einem Anhänger (2,5 to zul GG, Bus max 2to
Zuggewicht)?

…sobald ein Zugfahrzeug zusammen mit einem Anhänger bewegt wird, wird auch das GEMEINSAME zul. GG gewertet. In diesem Falle wäre also der digi. Tachograph vorgeschrieben.

Es gibt so viele verschiedene Aussagen.
Oder bei wem bekommt man eine verbindliche Antwort?

z.B.: http://www.svg.de/d_tacho.htm
http://www.kba.de/

Viele Grüße
Camelot

Erstmal dankeschön,

und noch eine frage:
wo kann man solche Dinge nachlesen?

Man hat in der freien Wirtschaft oder auch im Allgemeinen soviel zu beachten, was einem aber nicht immer zugetragen wird.

Wie soll man jetzt wissen, ob der Verkehrspolizist mir tatsächlich ein zulässiges Ticket ausstellt oder nicht?
Ist mir wegen des Fahrtenschreibers noch nicht passiert, aber wer weiss…?

gruß

Markus

Hallo Mcloed,

und noch eine frage:
wo kann man solche Dinge nachlesen?

Man hat in der freien Wirtschaft oder auch im Allgemeinen
soviel zu beachten, was einem aber nicht immer zugetragen
wird.

ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie nicht nur etwas zu der Tachograph-Geschichte wissen möchten, sondern auch andere Auskünfte zu Dingen haben möchten, die neben Ihrem eigentlichen Gewerk für Sie als selbständigen Handwerker wichtig sind, richtig?

In diesem Fall empfehle ich, dass Sie sich vielleicht einmal an die Handwerkskammer oder die Kreishandwerkerschaft wenden. Falls Sie ein Meisterbetrieb sind, dann noch besser an die zuständige Innung.
Das sind Ihre Interessenvertreter (oder sollten es zumindest sein) und dort erhält man viele nützliche Infos in kompakter oder ausführlicher Form aufbereitet.

Viele Grüße
Camelot

hätte ich selber draufkommen können, danke, (owt)

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