Information an Fahrzeughalter wegen Trunkenheit?

Fahrer X ist betrunken und fährt Auto. Fahrer X wird von der Polizei erwischt und muss seinen Führerschein abgeben. Der Wagen gehört nicht Fahrer X sondern Herrn Y (Fahrzeughalter). Wird Herr Y von der Polizei darüber informiert, dass Fahrer X betrunken gefahren ist?

Moin,

das könnte schon passieren. Es stellt sich die Frage wie X an das Fahrzeug kam. Y hat ja sicherzustellen das kein Unbefugter sein Fahrzeug nutzen kann. Er könnte also von der Polizei befragt werden.
In einigen Fällen könnte sogar der Halter belangt werden (wenn beispielsweise jemandem das Fahrzeug überlassen wird in Kenntnis einer Alkoholerkrankung des Fahrzeugführers oder gar in Kenntnis des Umstandes, dass der Fahrzeugführer zur Führung des Fahrzeuges aufgrund von Alkoholeinfluss nicht in der Lage ist).
Ohne nähere Umstände zu kennen kann diese Frage aber nicht endgültig beantwortet werden.

Gruss Jakob

Gehen wir davon aus, dass Fahrer X ein Verwandter von Herrn Y ist. Fahrer X hat den Fahrzeugschein dabei und der Wagen gilt nicht als gestohlen o.ä. Nach der Fahrt des Fahrers X wird der Wagen nicht abgeschleppt, sondern von der Polizei geparkt. In welchen Fällen wird davon ausgegangen, dass der Halter Y von der Trunkenheit des Fahrer X wusste? Gehen wir davon aus, dass der Wohnort von Fahrer X zu Halter Y ca. 100 Kilometer entfernt ist.

Moin,

unter diesen Umständen würde ich nicht davon ausgehen dass der Halter belangt wird.

Gruss Jakob