Mini-Kratzer im Auto - Schadenshöhe

Hallo,

ich wollte mal Fragen wie z.B. die Rechtslage ist, wenn jemand in ein anderes Fahrzeug einen Mini-Kratzer verursacht.

Beispiel:

Fahrer verursacht beim Einparken hinten links einen kleinen Kratzer, das beschädigte Fahrzeug hat auf der anderen Seite noch 2-3 Kratzer. Das Fahrzeug ist ein Mercedes mit Metallic-Lackierung.

Hat der Beschädigte das Recht, die kompletten Stoßstange auszutauschen (bei der zufällig dann auch die Kratzer auf der anderen Seite beseitigt werden) oder ist eine fachgerechte Beilackierung möglich? Wie gesagt: Absoluter Mini-Kratzer. Wie hoch würdet Ihr ungefähr so einen Schaden einschätzen?

Danke vorab für Euer Bemühen!

Moin,

ich wollte mal Fragen wie z.B. die Rechtslage ist, wenn jemand
in ein anderes Fahrzeug einen Mini-Kratzer verursacht.

Wer einen Schaden verursacht muss ihn ersetzen.

Beispiel:

Fahrer verursacht beim Einparken hinten links einen kleinen
Kratzer, das beschädigte Fahrzeug hat auf der anderen Seite
noch 2-3 Kratzer. Das Fahrzeug ist ein Mercedes mit
Metallic-Lackierung.

Ist unerheblich, sofern nicht ein bereits völlig beschädigtes Teil nun ersetzt werden soll.

Hat der Beschädigte das Recht, die kompletten Stoßstange
auszutauschen (bei der zufällig dann auch die Kratzer auf der
anderen Seite beseitigt werden) oder ist eine fachgerechte
Beilackierung möglich? Wie gesagt: Absoluter Mini-Kratzer. Wie
hoch würdet Ihr ungefähr so einen Schaden einschätzen?

Von hier aus? Garnicht.
Fraglich ist: Muss die Stosstange ausgetauscht werden? Warum?
Kann nicht nur lackiert werden?
Zwischenzeitlich können solche Kratzer für ca. 80,-EUR repariert werden (http://www.lackdoktor.de).
Ob sich der Geschädigte, im Rahmen seiner Pflicht die Schadenshöhe gering zu halten, damit einverstanden erklären muss weiss ich nicht.
Dazu kann Dir MASCH (Huhu) bestimmt mehr sagen.
Den Schaden musst Du ja sowieso Deiner Versicherung melden. Die wird schon reagieren wenn denen die Forderung zu hoch erscheint.
Melde den Schaden, sage denen das schon Kratzer vorhanden sind. Entweder (je nach Schadenhöhe) schicken die einen Gutachter oder reduzieren die auszuzahlende Summe, da hier ja auch Altschäden mitbeseitigt werden und der Geschädigte somit sogar besser gestellt wäre als vor dem Kratzer.

Danke vorab für Euer Bemühen!

Gern, ich hoffe MASCH sagt dazu noch etwas.

Gruss Jakob

Hallo,

Wer einen Schaden verursacht muss ihn ersetzen.

Das ist klar :wink:

Fahrer verursacht beim Einparken hinten links einen kleinen
Kratzer, das beschädigte Fahrzeug hat auf der anderen Seite
noch 2-3 Kratzer. Das Fahrzeug ist ein Mercedes mit
Metallic-Lackierung.

Ist unerheblich, sofern nicht ein bereits völlig beschädigtes
Teil nun ersetzt werden soll.

Ich denke, dass es in diesem Zusammenhang durchaus nicht unerheblich ist, da mit Austausch der kompletten Stoßstange auch die anderen Schäden beseitigt werden würden. Daher hat der Geschädigte also nicht unbedingt das Interesse, den Schaden gering zu halten. Es kommt ihm sogar entgegen…

Von hier aus? Garnicht.

Gut, deswegen meine Beschreibung: Mini-Kratzer, Mercedes Metallic-Lackierung. Da ging es mir um Erfahrungswerte, sichere Angabe kann natürlich keiner machen.

Fraglich ist: Muss die Stosstange ausgetauscht werden? Warum?
Kann nicht nur lackiert werden?
Zwischenzeitlich können solche Kratzer für ca. 80,-EUR
repariert werden (http://www.lackdoktor.de).
Ob sich der Geschädigte, im Rahmen seiner Pflicht die
Schadenshöhe gering zu halten, damit einverstanden erklären
muss weiss ich nicht.

Ja genau war meine eigentliche Frage.

Den Schaden musst Du ja sowieso Deiner Versicherung melden.
Die wird schon reagieren wenn denen die Forderung zu hoch
erscheint.

Da man hier ja keine konkrete Rechtsberatung machen darf, ist es die Frage ob in diesem Beispiel der Fahrer ihn melden muss.
Nach meiner Kenntniss muss an die Versicherung der Schaden nicht unbedingt gemeldet werden - man kann ihn ja aus taktischen Gründen aus der eigenen Tasche bezahlen.

Gern, ich hoffe MASCH sagt dazu noch etwas.

Ja, wäre super!

Moin,

Ist unerheblich, sofern nicht ein bereits völlig beschädigtes
Teil nun ersetzt werden soll.

Ich denke, dass es in diesem Zusammenhang durchaus nicht
unerheblich ist, da mit Austausch der kompletten Stoßstange
auch die anderen Schäden beseitigt werden würden. Daher hat
der Geschädigte also nicht unbedingt das Interesse, den
Schaden gering zu halten. Es kommt ihm sogar entgegen…

Das hatte ich ja weiter unten beschrieben. Dadurch das seine selbstverschuldeten Kratzer nun auch mitentfernt werden muss er sich prozentual einen Vorteil anrechnen lassen.

Fraglich ist: Muss die Stosstange ausgetauscht werden? Warum?
Kann nicht nur lackiert werden?
Zwischenzeitlich können solche Kratzer für ca. 80,-EUR
repariert werden (http://www.lackdoktor.de).
Ob sich der Geschädigte, im Rahmen seiner Pflicht die
Schadenshöhe gering zu halten, damit einverstanden erklären
muss weiss ich nicht.

Ja genau war meine eigentliche Frage.

Das kann MASCH sicher beantworten, da muss ich passen.
Ob so eine Reparatur inzwischen anerkannt ist weiss ich nicht, könnte es mir aber vorstellen.

Den Schaden musst Du ja sowieso Deiner Versicherung melden.
Die wird schon reagieren wenn denen die Forderung zu hoch
erscheint.

Da man hier ja keine konkrete Rechtsberatung machen darf, ist
es die Frage ob in diesem Beispiel der Fahrer ihn melden muss.
Nach meiner Kenntniss muss an die Versicherung der Schaden
nicht unbedingt gemeldet werden - man kann ihn ja aus
taktischen Gründen aus der eigenen Tasche bezahlen.

Ja, aber das kann man später auch noch. Ich sag es mal salopp:
Die Versicherung macht für Dich die Drecksarbeit. Sie versucht die Zahlung so gering wie möglich zu halten und wird sich da ihrer Mittel (Anwalt, Gutachter etc.) bedienen.
Den letztlich von der Versicherung gezahlten Betrag kannst Du auch hinterher noch der Versicherung erstatten.
Das lässt sich ja ausrechnen, ob es sich lohnt den Schaden selbst zu zahlen. Aber die Versicherung hat Dir erstmal viel Arbeit abgenommen.

Gruss Jakob

Nachtrag
Was mir gerade noch eingefallen ist:
Solltest Du mit dem Geschädigten (ohne die Versicherung zu bemühen) zu keiner Einigung kommen und sollst nun tatsächlich einen neue Stosstange bezahlen samt Lackierung, dann hast Du evtl. die Frist zur Schadensmeldung bei Deiner Versicherung überschritten.
Lies dazu mal die AKB, insbesondere §7.
Nachzulesen z.B. hier: http://www.hdi.de/imperia/md/content/privatkunden/do…

Den Schaden bei Deiner Versicherung zu melden kann aber definitiv nicht schaden.

Gruss Jakob

Ich bedanke mich bei meinem Vorredner JvT (huhu) :smile:

Also…

Fahrer verursacht beim Einparken hinten links einen kleinen
Kratzer, das beschädigte Fahrzeug hat auf der anderen Seite
noch 2-3 Kratzer. Das Fahrzeug ist ein Mercedes mit
Metallic-Lackierung.

Das trifft sich gut! Welches Modell bzw. insbesondere Baujahr? Ist generell wichtig für die Berechnung des Gesamtschadens inkl. Wertminderung.

Hat der Beschädigte das Recht, die kompletten Stoßstange
auszutauschen (bei der zufällig dann auch die Kratzer auf der
anderen Seite beseitigt werden) oder ist eine fachgerechte
Beilackierung möglich?

Zunächst mal hat er Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur, und zwar ggf. direkt beim Daimler. Eine Lackierstunde kann da z. B. 95 EUR kosten, je nach Region.

Ein Austausch ist (nur) erforderlich, wenn das Plastikteil tatsächlich „durch“ ist, ansonsten sollte eine Lackierung etc. ausreichen. Kann man aber von hier aus nicht beurteilen, daher ab zum Versicherer und Schaden melden (s. JvT), der kümmert sich.

Wenn das Teil ausgetauscht werden müsste, führen die Vorschäden zu einem Abzug „neu für alt“. Auch eine Wertminderung dürfte wohl entfallen.

Problem bei diesen Kleinschäden und den neuen Nano-Lacken ist, dass Teillackierung immer sichtbar sind (liegt daran, dass die Metallic-Partikel bei der lackierten Stelle anders „stehen“ als im Ursprungslack). Und diese optische Beeinträchtigung muss der Schädiger natürlich mitbezahlen.

Also schnell Den Versicherer in die Spur schicken, wenn Du Fotos hättest wäre das sehr hilfreich!

Grüße, M

Vielen Dank für Deine Antwort.

Das Problem ist, dass mein Fahrzeug selber ein Daimler-Mitarbeiter-Leasingfahrzeug ist. Habe mich da erkundigt: Die Versicherung wird da nichts machen, die wird diesen Kostenvoranschlag zu 99% (960 Euro für einen Mini-Kratzer an der Stoßstange!) durchwinken.

Naja, ich werd jetzt dem Beschädigten mitteilen, dass ich diesen Kostenvoranschlag nicht akzeptiere.

Nachtrag !
Konnte den Schaden jetzt fotografieren:

http://w0058397.dd11218.kasserver.com/auto-schaden1.jpg

Ist doch etwas größer als ich dachte, aber nur sehr leicht oberflächlich! Daher meine Frage: Reicht hier eine Beilackierung aus oder kann der komplette Austausch der Stoßstange austauschen?

Hier die Bilder der alten Schäden auf der anderen Seite:

http://w0058397.dd11218.kasserver.com/auto-schaden2.jpg
http://w0058397.dd11218.kasserver.com/auto-schaden3.jpg

Ist klar, dass der die komplette Stoßstange austauschen will.

Hallo,

ist immer schwierig so etwas 1:1 zu vergleichen, aber eine Nachbarin hat mir einen recht ähnlichen Kratzer auf die Stoßstange gesetzt und mein Auto bekam zwar keine neue Stoßstange, aber eine komplett neu lackierte Stoßstange, obwohl es nicht metallicfarben ist.

Gruß
Elke

Hi!

Der abgebildete Kratzer kann recht leicht beilackiert werden. Lackdoktor & Co. machen es möglich.

Ein Austausch der Stoßstange wäre völlig übertrieben, der richtige Gutachter wird ihm das evtl. aber attestieren.

Er kassiert dann die 1.000 Euro und kauft sich für 8 Euro einen Lackstift…

Du kannst da m.E. rechtlich wenig tun. Melde es der Versicherung und fertig.

Es bleibt die kleine Freude, dass die Leute mit den lackierten Stoßstangen, die so gerne für minimalste Kratzer kräftig abkassieren, dann auch bei der Versicherungsprämie entsprechend (immer) mehr bezahlen müssen.

ich wollte mal Fragen wie z.B. die Rechtslage ist, wenn jemand
in ein anderes Fahrzeug einen Mini-Kratzer verursacht.

Beispiel:

Fahrer verursacht beim Einparken hinten links einen kleinen
Kratzer, das beschädigte Fahrzeug hat auf der anderen Seite
noch 2-3 Kratzer. Das Fahrzeug ist ein Mercedes mit
Metallic-Lackierung.

Mercedes = teurer Austausch
Metallic = sehr schön beilackierbar, sofern kein silber. Marke des Wagens egal.

Hat der Beschädigte das Recht, die kompletten Stoßstange
auszutauschen (bei der zufällig dann auch die Kratzer auf der
anderen Seite beseitigt werden) oder ist eine fachgerechte
Beilackierung möglich? Wie gesagt: Absoluter Mini-Kratzer. Wie
hoch würdet Ihr ungefähr so einen Schaden einschätzen?

Ein vernünftiger Mensch würde, v.a. angesichts des offensichtlichen Vorschadens, 50 Euro in Cash akzeptieren und die Sache gut sein lassen.

Wenn der Geschädigte wirklich auf Austausch besteht und Du ihn ärgern willst, widerspreche bei Deiner Versicherung deutlich und schriftlich der Regulierung über Deine Police und fordere ein Gegengutachten, welches klar die Vorschäden beziffert.
Evtl. geht er dann sogar leer aus…

Grüße,

Mathias

Hi,

es ist lt Fotos doch nicht nur ein „Mini-Kratzer“ !! Der Rep-Weg ist im Prinzip derselbe, als wenn die Macke einen Meter breit wäre.

Zu den Vorschäden: die befinden sich rechts, aber an ganz anderen Bauteilen !!

Insofern: die Meldung bei Deinem Versicherer hast Du ja schon veranlasst, und dieser hat offensichtlich die Sache auch schon geprüft… dann lass gut sein. Dein Vers. ist (zu recht) froh, dass kein Vollgutachten erstellt wurde, was bei dieser Schadenhöhe durchaus gerechtfertigt wäre (und weitere gute 200 EUR kosten würde).
Natürlich kannst Du Deinen Versicherer nochmal „beauftragen“, die Erforderlichkeit des Austauschs zu hinterfragen und technisch begründen zu lassen.

Dass Dich die Sache ärgert, kann ich voll verstehen, m. E. sie aber sauber. Die Hinweise von Mathias lasse ich unkommentiert, empfehle Dir lediglich, diese zu ignorieren.

Grüße, M

Hallo,

wie sieht denn die Rechtslage bezüglich der Schadensgutachten aus?
Hat der Geschädigte auch bei kleinen Schäden ([Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]