Ist bei Auffahrunfall immer der Auffahrer Schuld?

Hallo,

meine allgemeine Frage ist die folgende:

Angenommen jemand schneidet ein Auto beim ueberholen worauf dieses bei dem Ueberholer hinten auffaehrt

oder

ein Auto biegt in eine Strasse ein, kurz vor einem fahrenden Auto woraufhin dieses dem Auto hinten auffaehrt.

Ist in diesen Faellen immer der Auffahrende Schuld oder hat der andere Beteiligte eine Mitschuld oder sogar die volle Schuld wenn Mindestabstaende (falls diese geregelt sind) nicht eingehalten wurden.

Wie wuerde es sich im zweiten Beispiel verhalten wenn das einbiegende Auto von der Seite gecrashed werden wuerde weil es noch nicht ganz abgebogen ist?

Gruss und Dank

Desperado

Hallo Desperado,

kurze Fragen mit durchaus komplexen Antworten… ich versuche es kurz zu machen.

Angenommen jemand schneidet ein Auto beim ueberholen worauf
dieses bei dem Ueberholer hinten auffaehrt

Der Abstand zum „Hintermann“ während des Spurwechsels ist entscheidend. Und natürlich auch der Rechtsprechungsbezirk, denn es gibt - wie immer - viele verschiedene Urteile. Das Kammergericht Berlin geht z. B. von 30 m aus.

ein Auto biegt in eine Strasse ein, kurz vor einem fahrenden
Auto woraufhin dieses dem Auto hinten auffaehrt.

Das hört sich nach einer Vorfahrtverletzung durch den einbiegenden an… riecht nach 100% Haftung.

Wie wuerde es sich im zweiten Beispiel verhalten wenn das
einbiegende Auto von der Seite gecrashed werden wuerde weil es
noch nicht ganz abgebogen ist?

dann sind die 100% Haftung wohl ziemlich sicher

Auch Gruß, M

Nein

Angenommen jemand schneidet ein Auto beim ueberholen worauf
dieses bei dem Ueberholer hinten auffaehrt

Gerade das ist doch ein hübsches Beispiel dafür, dass es keinen Sinn macht zu sagen, es müsse immer der hintere Fahrer die alleinige Schuld haben. In diesem Fall wird wohl regelmäßig das Gegenteil anzunehmen sein. Schuld, juristisch im Zivilrecht eher Verschulden genannt, bedeutet Fahrlässigkeit (oder Vorsatz). Wenn ich ganz brav auf der Autobahn fahre und mich an alle Regeln halte und nun urplötzlich jemand vor mich zieht, so dass ich nichts mehr machen kann, inwiefern handel ich dann fahrlässig?

Der Volksglaube, der Auffahrende sei immer Schuld, rührt daher, dass er es regelmäßig tatsächlich ist. Wenn auf der Autobahn ein „normaler“ Auffahrunfall geschieht, dann spricht der erste Anschein dafür, dass der Hintere wohl den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, dass er also fahrlässig war. Ein solch grober Verkehrsverstoß kann dazu führen, dass er - trotz der allgemeinen Gefährdungshaftung und Betriebsgefahr des anderen Unfallbeteiligten - für den ganzen Schaden aufkommen muss.

Levay