Hi Gemeinde,
folgender ausdedachter Fall:
Eine Person wird in Monat 1 wegen überhöhter Geschwindigkeit (ausserorts 36km zu schnell) von der Polizei herausgewunken und bezahlt nach schriftlicher Aufforderung. Angenommen, alles war auch legitim und so in Ordnung, auch die 3 Pünktchen.
1 Monat später würde er geblitzt werden mit 28 km zu schnell auf der Autobahn, also auch ausserorts. Die Strafe ähnliche Höhe, auch 3 Punkte.
Beide Fälle an sich kosten ja nur Geld und lassen das Punktekonto in die Höhe schnellen, aber wie verhält es sich mit der Regel, wenn man innerhalb 1 Jahres 2mal mit mind. 28km/h zu schnell erwischt wird.
Fragen nun:
Würde man im obigen Fall den Führerschein für 1 Monat abgeben müssen (Fahrverbot)?
Gibt es evtl. Sonderregelungen (Härteregelung), wenn man auf den Führerschein beruflich angewiesen wäre?
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht (§ 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung).
Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht wenn gegen den
Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer
Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits
eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er
innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Entscheidung eine
weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h
begeht (§ 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung).
Hi, danke.
Und wie kann man das auslegen?
„…kommt in Betracht…“ hört sich für mich an wie: es könnte sein, unter Umständen… etc.
Ist es definitiv so oder werden evtl. noch andere Dinge dabei berücksichtigt (bisherige Punkte, evtl. Härtefall etc.).
Könnte man sinnvoll gegen das Fahrverbot Einspruch erheben?
Gruss 7m
bislang ist mir KEIN fall bekannt, wo derjenige seinen lappen behalten konnte. wohl aber, konnte man sich einen für sich günstigen zeitpunkt innerhalb einer bestimmten zeitspanne wählen (z. b. urlaub).
und bei 2x innerhalb 1 monats halte ich es für noch unwahrscheinlicher mit einem blauen auge davon zukommen
Gibt es evtl. Sonderregelungen (Härteregelung), wenn man auf
den Führerschein beruflich angewiesen wäre?
dass, was Du unter „beruflich darauf angewiesen“ verstehst, ist mitunter nicht das, was ein Richter unter „unangemessener Härte bei Fahrverbot“ versteht. Es kommt da sehr auf den Einzelfall an, und wenn das klappen soll, muss zügig ein Anwalt konsultiert werden.
Nur so als Beispiel: Die Gerichte erwarten mitunter, dass man, wenn man denn so arg auf den Lappen angewiesen ist, seinen Jahresurlaub für das Fahrverbot hergibt.
Meiner Erfahrung nach liegt alles in den Händen des Richters. Erwischst Du einen netten, der auch noch einen guten Tag hat, dann lässt er sich vielleicht erweichen, das Bußgeld zu erhöhen und kein Fahrverbot zu verhängen.
Mal klappts und mal klappts nicht - vor Gericht und auf hoher See (na, Du weisst schon).