Unfall

Hallo zusammen,

eine hypothetische (?) frage…

das auto A kommt von einer Ausfahrt und will auf die gegenüberliegende Spur,sprich muss eine überqueren.
Der Fahrer wartet,bis die Ampeln rot werden und ihn jemand durchlässt.
Er überquert den ersten Fahrstreifen und wird plötzlich auf dem zweiten Fahrstreifen von eienm Auto B gerammt,welches sogar noch weiterfährt,sprich spät gebremst haben muss.
Zeugen plus Beifahrer sagen nun aus, B sei nicht zu sehen gewesen(nur hinter der roten Ampel),und muss über rot gefahren sein,da hinter ihm zum Glück auch kein weiteres Auto mehr kam und hat auch nicht oder viel zu spätgebremst.Ausserdem sagen die Zeugen er sei viel zu schnell gewesen(bei nasser Fahrbahn)
Bei rechtzeitiger Bremse steht ein niegelnagelneuer Peigot 507 eigentlich auch mit ABS usw…

Nun steht auf dem Unfallbericht auch der Fahrer B an erster Stelle, sprich als Verschulder,kann A nun davon ausgehen das die Versicherung B für die Schäden aufkommen muss?

Vielen dank,ich hoffe jemand kann etwas mit diesem Fall anfangen…

Gruss

Jan

Hi,

diese Frage kann man hier nicht allgemeingültig beantworten, jeder Fall ist anders… nachfolgend meine Gedanken zu dem beschriebenen Sachverhalt:

das auto A kommt von einer Ausfahrt und will auf die
gegenüberliegende Spur,sprich muss eine überqueren.
Der Fahrer wartet,bis die Ampeln rot werden und ihn jemand
durchlässt.

Hört sich nach einem sog. „Lückenunfall“ an, zu dem es viiieeeele Urteile gibt.

Er überquert den ersten Fahrstreifen und wird plötzlich auf
dem zweiten Fahrstreifen von eienm Auto B gerammt,welches
sogar noch weiterfährt,sprich spät gebremst haben muss.

B kommt von rechts und war in der „üblichen“ Richtung unterwegs oder hat B überholt und kam von links entgegen? Was heißt „er ist sogar noch weitergefahren“? Nach der Kollision mit A?
Auf jeden Fall hat A offensichtlich die Vorfahrt missachtet, unabhängig von der Ampelstellung oder der Geschwindigkeit des B.

Zeugen plus Beifahrer sagen nun aus, B sei nicht zu sehen
gewesen(nur hinter der roten Ampel),und muss über rot gefahren
sein,da hinter ihm zum Glück auch kein weiteres Auto mehr kam
und hat auch nicht oder viel zu spätgebremst.Ausserdem sagen
die Zeugen er sei viel zu schnell gewesen(bei nasser Fahrbahn)

Immer wieder das gleiche: der Unfallgegner war nicht zu sehen, aber jeder hat erkannt, dass er zu schnell war…

Bei rechtzeitiger Bremse steht ein niegelnagelneuer Peigot 507
eigentlich auch mit ABS usw…

ABS verkürzt den Bremsweg nicht. Außerdem wird hier bestätigt, dass B durch A zum Bremsen gezwungen wurde, d. h. Vorfahrtverletzung, s. o.

Nun steht auf dem Unfallbericht auch der Fahrer B an erster
Stelle, sprich als Verschulder,kann A nun davon ausgehen das
die Versicherung B für die Schäden aufkommen muss?

Die Reihenfolge im Unfallbericht ist ein Indiz, kein Gerichtsurteil. Wurde denn festgehalten, dass B „offensichtlich“ über rot gefahren ist oder zu schnell war? Wurde eine Verwarnung ausgesprochen o. ä. ?

Die Versicherung des B wird sich äußern, so oder so.

Grüße, M