Bußgeldbescheid Mängel Fahrzeug

Hallo,

Person A (Führer) wurde in Berlin angehalten. Hat dann einen Schein gekommen das er die Mängel innerhalb von einigen Tagen beseitigen muss. Fehlte eine ABE, Anstatt 5 Sitze waren nur 2 vorhanden (war nur Im FZS nicht vermerkt) und 1 Kabel wurde unsachgemäß verlegt.

Wurde dann alles vom TÜV abgenommen. ABE jetzt vorhanden.

Der Halter des Autos bekam einen Bescheid über 120E Bußgeld. Der Führer 73 €. ???

Moin,

in den Bescheiden steht doch die Begründung drin?
Auch die §§ gegen die verstossen wurde werden genannt.
Der Rest lässt sich im BKat nachlesen.

Gruss Jakob

Das bedeutet das beide rund 200 Euro zahlen müssen, weil etwas nicht eingetragen ist?

Wenn Person A 2 Personen zu viel mit nimmt ist dies verständlich aber bei zu wenig!!! Der Tüv Beaufragte hat hier zu Person A gesagt das alles ok ist auch was die Polizei bemängelt hat und Stempel auf den Bescheid das wars.

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Moin,

Das bedeutet das beide rund 200 Euro zahlen müssen, weil etwas
nicht eingetragen ist?

Ja. Wenn es sich um eine eintragungspflichtige Änderung handelte.

Wenn Person A 2 Personen zu viel mit nimmt ist dies
verständlich aber bei zu wenig!!! Der Tüv Beaufragte hat hier
zu Person A gesagt das alles ok ist auch was die Polizei
bemängelt hat und Stempel auf den Bescheid das wars.

Wenn die Änderungen lt. TÜV nicht eintragungspflichtig waren, dann sollte man dagegen angehen. Ein Polizist ist kein Sachverständiger, daher muss man zwecks Überprüfung ja auch zum TÜV.

Gruss Jakob

Hi,

Bibi schreibt doch selbst, dass keine Betriebserlaubnis für das Fz in DIESER Ausführung vorlag… dann ist die Sache m. E. klar, da muss man kein Sachverständiger sein?! Von einem Einspruch würde ich dann abraten.

Grüße, M

Moin,

Bibi schreibt doch selbst, dass keine Betriebserlaubnis für
das Fz in DIESER Ausführung vorlag… dann ist die Sache m. E.
klar, da muss man kein Sachverständiger sein?! Von einem
Einspruch würde ich dann abraten.

Tja, da haben wir es wieder mal :wink:
Auf der anderen Seite wurde geschrieben dass der Sachverständige meinte das alles ok so war.
Daher meine Antwort.
Fakt ist ja, das mache Polizisten aus Unkenntnis etwas bemängeln, was nicht zu bemängeln ist. Das werfe ich den Beamten auch nicht vor, woher sollen sie es wissen?
Da aber mal wieder sämtliche Fakten im Nebel liegen kann man die Frage so nicht beantworten.
In der Frage war der Fahrzeugzustand nicht ok, im zweiten Posting war angeblich alles ok.
Was soll man davon halten? :wink:

Gruss Jakob

Hallo,

ich kann mich an einen Fall erinnern, in der mit Hilfe eines Gutachtents, das auf eine Kontrolle hin gefertigt wurde, eine ganze Reihe von Mängeln" beanstandet wurden und ein Bußgeldverhängt wurde.

Die Harley, um die es ging, war mehrfach beim TÜV (zuletzt zwei Wchen vor der Kontrolle). Es mag zwar gewesen sein, dass die Maschine immer „TÜV-fähig“ gemacht und später wieder umgebaut wurde. Bei ein oder zwei Punkten war ich mir aber ziemlich sicher, dass die Maschine genauso vorgefahren worden war.

Dem TÜV glaub ich gar nichts mehr…

Chrissie