Hallo, ich habe folgende hypothetische Frage:
Angenommen Firma A führt im Auftrag von Kommune B Arbeiten an einem Kanal in einer engen Sackgasse durch, wofür sie Firma C mit der Durchführung der Arbeiten beauftragt. Firma C öffnet hierfür am Ende der Sackgasse die Straßendecke und führt die Arbeiten durch. Das Bauloch wird dabei zunächst nur durch einen Bauzaun (ohne Baken und ohne Warnleuchten, auch bei Nacht) abgesichert, später sogar teilweise nur mit Absperrband, am Ende sogar nur noch mit Baken, dafür ohne Warnleuchten und ohne Bauzaun. Ferner haben Firma A und C es versäumt ein Baustellenschild anzubringen (dazu Frage 1: Müssten Firma A und/oder Firma C überhaupt ein Baustellenschild aushängen?).
Während der Bauarbeiten stellen die Mitarbeiter der Firma C einen Stapel Bordsteine, etwas abgelegen vom Bauloch, auf einem Bürgersteig in einem Abstand von einem Zentimeter vom „fließenden Verkehr“, der diese Straße ja nach wie vor befährt, völlig ungesichert ab.
Person D ist ein Anwohner der o. g. Sackgasse. Als er zu seinem PKW geht, einsteigt und mit diesem losfährt, muss er, da er in Fahrtrichtung Sackgassenende steht, zunächst wenden, um aus der Sackgasse herausfahren zu können. Die Wendung führt er ordnungsgemäß auf der Straße durch. Als Person D dabei rückwärts fährt, mit den Rädern nach wie vor auf der Straße, stößt sie trotz Benutzung der Rückspiegel mit der hinteren Stoßstange gegen den Stapel Bordsteine, der ja direkt am fließenden Verkehr steht. Dabei wird der PKW der Person D nicht unerheblich beschädigt. Nachdem sich Person D davon überzeugt hat, dass an den Bordsteinen kein Schaden entstanden ist, fährt sie, nachdem sie Beweisfotos von den Bordsteinen gemacht hat, weg.
Drei Tage später kommt Person D zu dem Schluss, dass Firma A und/oder C möglicherweise eine Mitschuld an dem Schaden am PKW tragen, da sie es trotz ihrer Verkehrssicherungspflicht unterlassen haben, die Bordsteine, von denen sie hätten wissen müssen, dass sie in dieser engen Sackgasse eine potentielle Gefahrenquelle für Dritte darstellen könnte, ordnungsgemäß abzusichern (auch über vier Tage und vier Nächte hinweg).
Nachdem sich Person D daher in einem Fax an Firma A gewendet hat und die Zahlung eines Schadensersatzes für den Schaden am PKW gefordert hat, ruft kurze Zeit später der Inhaber der Firma C an. Er teilt mit, dass weder Firma A noch Firma C bereit wären für den Schaden aufzukommen und im Falle einer zivilrechtlichen Klage gegen eine der beiden Firmen auch Strafanzeige wegen Fahrerunfallflucht gegen Person D stellen würden, da an einem Bordstein ein Schaden i.H.v. 30 Euro entstanden sei. Diesen würde Firma C dann ebenfalls zivilrechtlich einklagen. Person D bestreitet den Schaden an den Bordsteinen und kann entsprechendes auch nicht auf den Beweisfotos feststellen.
Daher nun folgende Fragen:
- Müssten Firma A und/oder Firma C überhaupt ein Baustellenschild aushängen?
- Sind Firma A und/oder Firma C verpflichtet die Bordsteine bei dieser Nähe zum fließenden Verkehr abzusichern?
- Sind Firma A und/oder Firma C gegenüber Person D für den Schaden am PKW schadensersatzpflichtig?
- Ist Kommune B gegenüber Person D für den Schaden am PKW schadensersatzpflichtig?
- Stellt der von mir so geschilderte Fall bereits ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB durch Person D dar?
- Können Firma A und/oder Firma C den Schaden an einem der Bordsteine i.H.v. 30 Euro bei Person D einklagen? Auch wenn nichts zu erkennen ist? Und selbst wenn, könnte es dann nicht auch ein Transportschaden gewesen sein? Bei wem liegt hier die Beweispflicht?
Ich danke Euch vielmals für Eure Mühe bei der Beantwortung meiner Fragen zu diesem hypothetischen Fall.
Gruß
Michael
