Hallo,
angenommen, man wird mit einem Radarmessgerät von hinten gemessen. Daraufhin hält einen die Polizei direkt an und nimmt die Personalien auf (Da ja der Fotobeweis bei einer Messung von hinten fehlt). Nun werden in einem folgenden Anhörungsbogen als Beweismittel, Frontbild und Lasermessung aufgeführt. Welche Folgen hat dies. Ist das lediglich ein Formfehler der von der Behörde jederzeit geheilt werden kann?
MfG
Hallo ,
angenommen, man wird mit einem Radarmessgerät von hinten
gemessen. Daraufhin hält einen die Polizei direkt an und nimmt
die Personalien auf (Da ja der Fotobeweis bei einer Messung
von hinten fehlt). Nun werden in einem folgenden
Anhörungsbogen als Beweismittel, Frontbild und Lasermessung
aufgeführt. Welche Folgen hat dies.
Keine, ausser dass der Ertappte löhnen muss.
Ist das lediglich ein Formfehler der von der Behörde jederzeit geheilt werden kann?
Ja. Außerdem wäre das ja noch schöner bzw keine Werbung für den Rechtsstaat, könnte sich ein „Sünder“ darauf zurückziehen.
Letztlich geht’s bei Recht und Ordnung um Tatsachen, nicht um die „Form“.
Gruß
Karl