Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass unabhängiger, zweifacher Punkteerwerb innerhalb eines Jahres zu Fahrverbot führt. Beim KBA steht dazu nichts, außer folgender Satz „Das Fahrerlaubnisrecht liegt im Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer. Ihre Fragen zur Fahrerlaubnis beantwortet Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Straßenverkehrsamt (Fahrerlaubnisbehörde).“
Ist also doch was dran? (die fiktive Person, die sich das fragt, kommt aus Bayern
Wer hat denn deinen Fphrerschein ausgestellt?
Das KBA?? Eben nicht, sondern die Führerscheinstelle beim zuständigen Amt vor Ort - zumeist dem Landratsamt.
Je nach dem woher die Punkte stammen ist da an der Aussage auch was wahres dran…
kein Gerücht ist, dass „mehrfacher Punkteerwerb“ durch zu schnelles Fahren mit mehr als 25 drüber innerhalb eines Jahres mit einem Monat Bahnfahren belohnt wird.
Das steht m.W. auch so im Bussgelfkatalog, ist also keine Ermessenssache. Die Verwaltungsbehörde kann aber zusätzlich bei „beharrlichem Verstoss“ gegen die Regeln ein Fahrverbot verhängen. Wenn ich mich recht erinnere, war das auch schon mal bei richtig exzessiven Falschparken der Fall.
Verstoß Geschwindigkeit (nicht einmal 15 km/h aber wegen Doppelmessung innerhalb einer Minute im beschi*nen Rennsteigtunnel 2 Punkte)
Verstoß: Überfahren einer Ampel bei dunkelorange ->3 Punkte
Also keine 2 Geschwindigkeitsverstöße, daher keine Probleme?
Kennt jemand eine Internetseite, die das ganze genau beschreibt? Ich finde dazu Garnichts.
Hallo alleine, Rennsteigtunnel ist Thüringen, nicht in Bayern und weiterhin wird die Geschwindigkeitsüberwachung im Tunnel breit und deutlich bei der Einfahrt angezeigt. Wer dennoch so blöd ist, und sich blitzen lässt, der sollte doch bitte schön nie wieder ein Fahrzeug führen. Außer vielleicht im Autoscooter bei der nächsten Kirmes.