Hallo,
nach 2,5 Jahren erhält der Italien-Urlauber einen Strafzettel wegen Falschparkens am 15.03.2005 auf einem italienischen Parkplatz über 57 Euro.
Wann verjähren Strafzettel aus Italien. Muss dieser beglichen werden? bzw. wenn er nicht beglichen wird, mit was muss der Italien-Urlauber rechnen?
Er hat gelesen, dass erst Knöllchen ab 70 Euro strafrechtlich verfolgt werden.
Dank für Auskünfte, Andi
