KfZ An/um/Abmeldung

Hallo,

benötigt man für eine KfZ An- und Ummeldung eine TÜV und AU Bescheinigung? Oder wird das inzwischen im Kfz-Schein eingetragen und entfallen damit die Bescheinigungen bzw. die Pflicht zu deren Vorlage?

Braucht man bei der Ummeldung eine Versicherungsdoppelkarte?

Hi!

benötigt man für eine KfZ An- und Ummeldung eine TÜV und AU
Bescheinigung?

Ja.

Oder wird das inzwischen im Kfz-Schein
eingetragen und entfallen damit die Bescheinigungen bzw. die
Pflicht zu deren Vorlage?

Nein.

Braucht man bei der Ummeldung eine Versicherungsdoppelkarte?

Ja.

Und die alten Kennzeichen, Fahzg.-Schein und Brief wenn Fzg. noch zugelassen.

Grüße,

Mathias

Braucht man bei der Ummeldung eine Versicherungsdoppelkarte?

Ja.
Und die alten Kennzeichen, Fahzg.-Schein und Brief wenn Fzg.
noch zugelassen.

Aber nur, wenn man den Zulassungsbezirk wechselt. Bei einem Umzug innerhalb des ZB muss man nur seinen Fahrzeugschein (oder wie der jetzt heißt) zur Adressänderung mitbringen.

Gruß,
-Efchen

Hi!

Braucht man bei der Ummeldung eine Versicherungsdoppelkarte?

Ja.
Und die alten Kennzeichen, Fahzg.-Schein und Brief wenn Fzg.
noch zugelassen.

Aber nur, wenn man den Zulassungsbezirk wechselt. Bei einem
Umzug innerhalb des ZB muss man nur seinen Fahrzeugschein
(oder wie der jetzt heißt) zur Adressänderung mitbringen.

M.W. muss man dann auch die alten Kennz. abgeben und neue EU-Kennz. machen lassen.

Grüße,

Mathias

Aber nur, wenn man den Zulassungsbezirk wechselt. Bei einem
Umzug innerhalb des ZB muss man nur seinen Fahrzeugschein
(oder wie der jetzt heißt) zur Adressänderung mitbringen.

M.W. muss man dann auch die alten Kennz. abgeben und neue
EU-Kennz. machen lassen.

Wenn man innerhalb eines Landkreises / Zulassungsbezirkes sein Auto verkauft kann der neue Eigentümer die alten Nummernschilder behalten. Ich habe beim Kauf meines Autos die Nummer des Vorbesitzers übernommen, da ich keine Lust hatte Geld für Neue auszugeben.
Leider finde ich dazu nichts im Internet.

Zu dem EU-Kennzeichen: Falls das alte Schild noch nicht „EU-konform“ ist, kann man diese trotzdem noch behalten, muss aber ein Ovales „D“ an das Auto anbringen.

Gruß
Manulla

Und die alten Kennzeichen, Fahzg.-Schein und Brief wenn Fzg.
noch zugelassen.

Ist der Fahrzeugbrief zwingend erforderlich bei Ummeldung bzw. Anmeldung im neuen Bezirk? Wie sieht dies im Falle einer Finanzierung des Fzgs aus, bei dem der Brief bei der finanzierenden Stelle liegt?

Gruß und danke
caterby

Hallo!

Und die alten Kennzeichen, Fahzg.-Schein und Brief wenn Fzg.
noch zugelassen.

Ist der Fahrzeugbrief zwingend erforderlich bei Ummeldung bzw.
Anmeldung im neuen Bezirk?

Ja.

Wie sieht dies im Falle einer
Finanzierung des Fzgs aus, bei dem der Brief bei der
finanzierenden Stelle liegt?

Die schicken den Brief auf Anforderung zur Zulassungsstelle. Klappt nicht immer, aber doch meistens…

Grüße,

Mathias

Die schicken den Brief auf Anforderung zur Zulassungsstelle.
Klappt nicht immer, aber doch meistens…

Wer ist dann in der Pflicht anzufordern? Zulassungsstelle oder Halter?

Gruß und danke

caterby

Hi!

Die schicken den Brief auf Anforderung zur Zulassungsstelle.
Klappt nicht immer, aber doch meistens…

Wer ist dann in der Pflicht anzufordern? Zulassungsstelle oder
Halter?

Na der, der ummelden möchte, natürlich. Woher soll denn die Zulassungsstelle wissen, dass da einer umgezogen ist…?

Grüße,

Mathias

hi

benötigt man für eine KfZ An- und Ummeldung eine TÜV und AU
Bescheinigung?

„Meine“ Zulassungsstelle hat mir mitgeteilt, dass wenn ich die Nummernschiilder mit noch gültigen Plaketten mitbringe, brauche ich AU und TÜV Bescheinigung nicht extra in Papierform vorzulegen (ich hatte die beim Umzug irgendwie versiebt *erröt* und hätte sie neu ausstellen lassen müssen)

Oder wird das inzwischen im Kfz-Schein
eingetragen und entfallen damit die Bescheinigungen bzw. die
Pflicht zu deren Vorlage?

die AU wird eh nicht im Schein eingetragen - nur der TÜV

Gruß H.