Mal angenommen, ein Linksfahrer fährt mit ca. 110 km/h auf der ganz linken Autbahnspur. Die beiden rechten Spuren ( es geht um eine dreispurige Autobahn je Fahrtsrichtung ) sind absolut frei. Ein Fahrzeug nähert sich von hinten auf der mittleren Spur mit ca. 150km/h. Der Linksfahrer macht keine Anstalten seine Spur zu verlassen. Dürfte der schnellere Wagen evtl. rechts vorbeifahren ? Dürfte der schnellere Wagen evtl. die Lichthupen / Signalhörner zum „Aufwecken“ des Linksfahrers benutzen ? Was könnte der, gerne überholen wollende, schnellere Wagen sonst machen, falls der Linksfahrer auf der linken Fahrspur bleibt ?
Dürfte der schnellere Wagen evtl.
rechts vorbeifahren ?
Nein. http://bundesrecht.juris.de/stvo/__5.html (Absatz 1)
Dürfte der schnellere Wagen evtl. die
Lichthupen / Signalhörner zum „Aufwecken“ des Linksfahrers
benutzen ?
Ja. http://bundesrecht.juris.de/stvo/__5.html (Absatz 5)
Was könnte der, gerne überholen wollende,
schnellere Wagen sonst machen, falls der Linksfahrer auf der
linken Fahrspur bleibt ?
StVO-konform: dahinter bleiben.
Hi!
Mal angenommen, ein Linksfahrer fährt mit ca. 110 km/h auf der
ganz linken Autbahnspur. Die beiden rechten Spuren ( es geht
um eine dreispurige Autobahn je Fahrtsrichtung ) sind absolut
frei. Ein Fahrzeug nähert sich von hinten auf der mittleren
Spur mit ca. 150km/h. Der Linksfahrer macht keine Anstalten
seine Spur zu verlassen.
Das passiert doch andauernd.
Dürfte der schnellere Wagen evtl.
rechts vorbeifahren ?
Auf keinen Fall.
Es soll ja Leute geben, die schon 200m vorher die Lichthuipe betätigen und dann bei Nichtreaktion auf der ganz rechten Spur vorebeifahren, ohne auch nur vom Gas zu gehen. Legal ist das jedoch nicht und man kann sich dann auch nicht darauf berufen, zu diesem Verhalten vom Linksschnarcher genötigt worden zu sein.
Dürfte der schnellere Wagen evtl. die
Lichthupen / Signalhörner zum „Aufwecken“ des Linksfahrers
benutzen ?
Man darf die Lichthupe benutzen, um einen Überholvorgang anzukündigen. Allerdings nicht 15 mal…
Die Tonhupe (mirt fällt gerade kein besserer Begriff ein) kann man sich auf der Autobahn sparen.
Was könnte der, gerne überholen wollende,
schnellere Wagen sonst machen, falls der Linksfahrer auf der
linken Fahrspur bleibt ?
Ihn anzeigen, vorausgesetzt er findet ein paar Zeugen.
Zudem könnte man, sollte sich das über viele Kilometer hinziehen, die 110 wählen und hat evtl. Glück, dass eine Streife in der Nähe ist und den Burschen direkt anhält. Das Zeugenproblem hätte sich somit erledigt.
Die mögliche Sanktion ist jedoch eher harmlos. 40 Euro und 1 Punkt glaube ich.
Grüße,
Mathias
Hi!
Ich meinte natürlich: „hauptsächlich man findet ein paar Zeugen“.
Grüße,
Mathias
die 110 wählen und hat evtl. Glück, dass eine
Streife in der Nähe ist und den Burschen direkt anhält.
Hi Mathias,
generell gebe ich Dir recht… aber das ist doch nur Theorie, oder? Die Polizisten lachen sich höchstens kaputt, wenn man mit sowas kommt. Zumal die 110 eine Notruf-Nummer ist und hier ggf. sogar Mißbrauch vorliegen würde?!
Grüße, M
Hi,
Zumal die 110 eine Notruf-Nummer ist und hier
ggf. sogar Mißbrauch vorliegen würde?!
ein strafbarer Mißbrauch (§145 StGB) läge hier ganz sicher noch nicht vor.
Die Schwelle zum strafbedrohten Mißbrauch der Notrufnummern 110 und 112 liegt sehr hoch. Sobald man halbwegs ernsthaft glauben kann, der Anruf sei berechtigt, scheidet eine Strafbarkeit aus.
Es würde dem Sinn von Notrufnummern elementar zuwider laufen, müßte sich ein Anrufer Gedanken machen, ob er bestraft werden könnte.
In der Praxis wird hier erst bei wirklich böswilligen Anrufen (z.B. falsche Angaben oder der zehnte Anruf um nach der Uhrzeit zu fragen) eine Strafverfolgung in Betracht kommen.
GRuß Stefan
Zumal die 110 eine Notruf-Nummer ist und hier
ggf. sogar Mißbrauch vorliegen würde?!Es würde dem Sinn von Notrufnummern elementar zuwider laufen,
müßte sich ein Anrufer Gedanken machen, ob er bestraft werden
könnte.
Und wer würde denn auf der Autobahn die Auskunft anrufen, um nach der Telefonnummer der örtlichen Polizei oder der für diesen Autobahnabschnitt zuständigen Autobahnpolizei fragen? 
Ich wüsste nichtmal eine Telefonnumer der Polizei an meinem Wohnort. Wer wüsste das?
Gruß,
-Efchen
Und wer würde denn auf der Autobahn die Auskunft anrufen, um
nach der Telefonnummer der örtlichen Polizei oder der für
diesen Autobahnabschnitt zuständigen Autobahnpolizei fragen?
Ich wüsste nichtmal eine Telefonnumer der Polizei an meinem
Wohnort. Wer wüsste das?
Auskunft anrufen und verbinden lassen, leichter geht es nicht.
Ich hatte das auch weniger „strafrechtlich“ gemeint als vielmehr so, dass man wegen so einem Quatsch nicht unbedingt einen Notruf abetzen müsste/sollte.
Aber danke für die Aufklärung, die Details wusste ich wirklich nicht.
Grüße, M
Hi!
die 110 wählen und hat evtl. Glück, dass eine
Streife in der Nähe ist und den Burschen direkt anhält.Hi Mathias,
generell gebe ich Dir recht… aber das ist doch nur Theorie,
oder? Die Polizisten lachen sich höchstens kaputt, wenn man
mit sowas kommt.
Das muss nicht sein.
Zumal die 110 eine Notruf-Nummer ist und hier
ggf. sogar Mißbrauch vorliegen würde?!
Keineswegs. Zumal ja hier massiv der Verkehr gefährdet wird.
Grüße,
Mathias
Gut, bzw. nicht gut. Der schnellere Wagen muss also, StVO konform, hinter dem langsamen Linksfahrer bleiben. Der Linksfahrer hat keine gravierenden Sanktionen zu befürchten.
Würde denn, um eine Sanktionierung überhaupt in Gang zu setzen, eine evtl. vorhandene Video Aufzeichnung aus dem schnelleren Wagen heraus gemacht, verwendet werden können ? Also sozusagen als „elektronischer Zeuge“ ?
Zumal die 110 eine Notruf-Nummer ist und hier
ggf. sogar Mißbrauch vorliegen würde?!Keineswegs. Zumal ja hier massiv der Verkehr gefährdet wird.
massive Gefährdung des Verkehrs?! weil einer mit 120 links fährt?
als was bezeichnest du dann steinewerfende Kinder auf Autobahnbrücken? Terroristen? 120km/h links ist ein Ärgernis, ein Aufreger, eine wandelnde Bremsschikane, sicherlich nicht völlig ungefährlich - aber keinesfalls eine massive Gefährdung.
Radfahrer auf der linken spur mit 30km/h - DAS wäre eine massive Gefährdung! 
Gr
Hi!
Zumal die 110 eine Notruf-Nummer ist und hier
ggf. sogar Mißbrauch vorliegen würde?!
Keineswegs. Zumal ja hier massiv der Verkehr gefährdet wird.
massive Gefährdung des Verkehrs?! weil einer mit 120
links fährt?
Links.
Bei freier Straße. Damit rechnen evtl. schnellere Fahrer, die von hinten kommen, nicht. Warum auch?
als was bezeichnest du dann steinewerfende Kinder auf
Autobahnbrücken? Terroristen?
Nein. Vielmehr ist das m.E. versuchter Totschlag.
120km/h links ist ein Ärgernis,
ein Aufreger, eine wandelnde Bremsschikane, sicherlich nicht
völlig ungefährlich - aber keinesfalls eine massive
Gefährdung.
s.o.
Radfahrer auf der linken spur mit 30km/h - DAS wäre eine
massive Gefährdung!
Das auch, ja.
Grüße,
Mathias
Hallo,
Damit rechnen evtl. schnellere Fahrer, die
von hinten kommen, nicht. Warum auch?
Weil jeder jederzeit mit einem plötzlichen Hindernis rechnen und deshalb in der Lage sein muss, innerhalb der Sichtweite anhalten zu können?
Gruß
loderunner
War denn auf der besagten Strecke eine Geschwindigkeitsbegrenzung z.B 120 oder 100 kmh?
Ist mir auch passiert, bei erlaubten 100 kmh fuhr ich 120 und einer hinter mir drehte hohle weil er mit 200 vorbei wollte.
Hi!
War denn auf der besagten Strecke eine
Geschwindigkeitsbegrenzung z.B 120 oder 100 kmh?
Egal.
Ist mir auch passiert, bei erlaubten 100 kmh fuhr ich 120 und
einer hinter mir drehte hohle weil er mit 200 vorbei wollte.
War rechts Platz?
Wenn ja, hast Du nach rechts zu fahren, egal wie schnell irgendwer fährt. Es gilt das Rechtsfahrgebot - unabhängig von der gefahrenen Geschwindigkeit und dem gültigen Limit.
Grüße,
Mathias
Ist mir auch passiert, bei erlaubten 100 kmh fuhr ich 120 und
einer hinter mir drehte hohle weil er mit 200 vorbei wollte.
Hallo,
es dennoch das Rechtfahrgebot.
Wenn er schneller vorbei wil,. hast Du nicht das Recht ihn zu blockieren.
Gibt schon genug Oberlehrer auf der Straße.
Gruß
hartmut
Hi!
Damit rechnen evtl. schnellere Fahrer, die
von hinten kommen, nicht. Warum auch?
Weil jeder jederzeit mit einem plötzlichen Hindernis rechnen
und deshalb in der Lage sein muss, innerhalb der Sichtweite
anhalten zu können?
Man muss keineswegs mit jedem Schwachsinn auf der Straße rechnen.
Ich gehe natürlich mit, dass man auf der AB auch mit solchen Deppen generell zu rechnen hat. Es wird jedoch evtl. ein starkes Bremsmanöver völlig überflüssigerweise verursacht, was zu einer verstärkten Gefährdung führt.
Ich würde mich in der Rolle des Schnarchers nicht unbedingt darauf verlassen, dass ein 280-Fahrer mit mir rechnet…
Da würde ich dann doch lieber rechts fahren und die Gefahr vermeiden.
Grüße,
Mathias
Hallo,
Man muss keineswegs mit jedem Schwachsinn auf der Straße
rechnen.
Doch. Steht so in der StVO. Lies mal: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__3.html (Besonders Abs. 1 Satz 4).
Ich gehe natürlich mit, dass man auf der AB auch mit solchen
Deppen generell zu rechnen hat.
Na, siehst Du? Geht doch.
Es wird jedoch evtl. ein
starkes Bremsmanöver völlig überflüssigerweise verursacht, was
zu einer verstärkten Gefährdung führt.
Unsinn. Ein starkes Bremsmanöver würde hier genau dann verursacht, wenn der Hintermann zu spät reagiert oder heftig zu schnell fährt. Und eine Gefährdung durch diese Bremsmanöver ausschließlich dann, wenn ein weiterer Hintermann sich genauso falsch verhält.
Ich würde mich in der Rolle des Schnarchers nicht unbedingt
darauf verlassen, dass ein 280-Fahrer mit mir rechnet…
Das hat auch niemand verlangt.
Da würde ich dann doch lieber rechts fahren und die Gefahr
vermeiden.
Das hat ebenfalls niemand bestritten.
Gruß
loderunner
Hi!
Man muss keineswegs mit jedem Schwachsinn auf der Straße
rechnen.
Doch. Steht so in der StVO. Lies mal:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__3.html (Besonders Abs. 1
Satz 4).
Lies doch Du einfach die tausende von urteilen, welche eine Unvermeidbarkeit eines Unfalles aufgrund der Verfehlung des Unfallgegners sehen.
Ich empfehle die Lektüre der richtigen Quellen, um ein umfassendes Bild zu erhalten.
Gesetzestexte herunterbeten reicht nicht, es wird viel ausgelegt.
Ich gehe natürlich mit, dass man auf der AB auch mit solchen
Deppen generell zu rechnen hat.
Na, siehst Du? Geht doch.
Oh bitte…
Es wird jedoch evtl. ein
starkes Bremsmanöver völlig überflüssigerweise verursacht, was
zu einer verstärkten Gefährdung führt.
Unsinn. Ein starkes Bremsmanöver würde hier genau dann
verursacht, wenn der Hintermann zu spät reagiert oder heftig
zu schnell fährt.
ein fehler ist, dass Du eine Verfehlung durch den Linksfahrer, die evtl. Folgen haben kann, negierst. Das ist halt einfach falsch und fertig.
Und eine Gefährdung durch diese Bremsmanöver
ausschließlich dann, wenn ein weiterer Hintermann sich genauso
falsch verhält.
s.o.
Ich würde mich in der Rolle des Schnarchers nicht unbedingt
darauf verlassen, dass ein 280-Fahrer mit mir rechnet…
Das hat auch niemand verlangt.
Doch, das hast Du in Deinen vorherigen Einlassungen getan.
Da würde ich dann doch lieber rechts fahren und die Gefahr
vermeiden.
Das hat ebenfalls niemand bestritten.
s.o.
M.
War rechts Platz?
Wenn ja, hast Du nach rechts zu fahren, egal wie schnell
irgendwer fährt. Es gilt das Rechtsfahrgebot - unabhängig von
der gefahrenen Geschwindigkeit und dem gültigen Limit.
Rechts war kein Platz, da fuhren LKWs mit knapp 80 , vor mir fuhren auch Autos. Ich hab kein Problem rechts ran zu fahren, damit mich einer überholen kann. Ich muss schliesslich niemanden was beweissen. Aber manchmal gehts halt nicht und da kann der hinter mir Lichthupe geben bis er schwarz wird.