das Schild „Parken auf Gehwegen mit 2 Rädern“ (Zeichen 315) sei AN der Befestigungsstange einer Ampel angebracht. Darf man nun bis zu diesem Parkschild parken oder müssen trotzdem 5 Meter Abstand bis zur Ampel frei bleiben. Welche Regel gilt nun ?
Beide natürlich. Die eine innerhalb, die andere außerhalb des Abstands. Wobei die 5m nicht richtig sind: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php
Insofern widersprechen sich die Regeln nicht; die eine schränkt die andere nur ein.
Gruß
loderunner