Fußgänger angefahren

Auf eine Straße wird eine 68-jährige Fußgängerin angefahren. Ein Verkehrszeichen mahnt auf dieser Straße Vorsicht Kinder und das Schild Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h. Die Geschädigte sah das kommende Auto nicht und der Fahrer sah die Fußgängerin ebenfalls nicht. Es gibt keine Zeugen. Der Fahrer behauptet die Geschwindigkeit in Höhe von 30 km/h eingehalten zu haben.
Als Polizei antraf und Unfallprotokoll gefertigt wurde, hat eine Polizistin der Fußgängerin und ihrer Familie eine Predigt gehalten, wie man ordentlich eine Straße zu überqueren hat. Sie hat die Fußgängerin auch als Unfallverursacher genannt. Die Fußgängerin liegt nun mit 2 Knochenbrüchen und etlichen Hämatomen im Krankenhaus und macht sich Sorgen wie die Sache endet.
Nun ist die Frage, wie kann man in diesem Fall feststellen, wer die Schuld trägt? Und mit welchen rechtlichen Folgen können beide Seiten rechnen?

Vielen Dank.

Auf eine Straße wird eine 68-jährige Fußgängerin angefahren.
Ein Verkehrszeichen mahnt auf dieser Straße Vorsicht Kinder
und das Schild Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h. Die
Geschädigte sah das kommende Auto nicht und der Fahrer sah die
Fußgängerin ebenfalls nicht. Es gibt keine Zeugen. Der Fahrer
behauptet die Geschwindigkeit in Höhe von 30 km/h eingehalten
zu haben.

Wird wohl auch so sein, da der Unfall sonst wohl nicht nur mit ein paar „haarmlosen“ Brüchen geendet wäre…

Als Polizei antraf und Unfallprotokoll gefertigt wurde, hat
eine Polizistin der Fußgängerin und ihrer Familie eine Predigt
gehalten, wie man ordentlich eine Straße zu überqueren hat.

Dass die Polizei nicht immer recht hat ist das eine (was ich auch schon erlebt habe) - dass möglicherweise tatsächlich ein Fehler der Fussgängerin vorlag das andere, wobei hier den Kfz-Fahrer ziemlich sicher eine Mitschuld treffen wird…

Sie hat die Fußgängerin auch als Unfallverursacher genannt.

irrelevant

Die Fußgängerin liegt nun mit 2 Knochenbrüchen und etlichen
Hämatomen im Krankenhaus und macht sich Sorgen wie die Sache
endet.

Na immerhin nur das… solange sie sich nicht sorgen um Ir Überleben machen muss…

Nun ist die Frage, wie kann man in diesem Fall feststellen,
wer die Schuld trägt? Und mit welchen rechtlichen Folgen
können beide Seiten rechnen?

Definitiv Anwalt einschalten… dann sieht man weiter.

Gruss Ivo

Hallo,

gegen den Autofahrer wird ohnehin ein Verfahren eingeleitet wg fahrlässiger Köperverletzung.

Die Fußgängering wendet sich an den Kfz-Haftpflichtversicherer und macht Ansprüche geltend, am besten mitels eines Anwalts.

Grüße, M

Vielen herzlichen Dank!

Hallo,

man könnte evt. auf dem Zivilrechtsweg Schadensersatz und Schmerzensgeld einfordern… Mitverschulden muss man sich natürlich anrechnen lassen - falls dieses vorliegt. Zu beachten ist, dass diese Ansprüche unabhängig von dem etwaigen Strafverfahren geltend zu machen sind.

Grüße,

Caroline

Hallo,

Bevor man sich hier auf alle moeglichen Ansprueche freut, wuerde ich erst mal die Fussgaengerin befragen, wie es moeglich war, dass sie das Auto nicht gesehen hat. Das wird sie ja wohl erklaeren koennen. War es zu dunkel? Hat sie nicht geschaut? Etc. Nach der Sachlage sehe ich nicht, warum den Autofahrer hier eine Mitschuld treffen soll, insbes. wenn er sich an die Geschwindigkeit gehalten hat. Da muesste man schon zumindest darlegen, wie er den Unfall haette vermeiden koennen und muessen.

Gruss
Christoph

Hallo,

also zunächst mal: Ansprüche prüfen heißt ja nicht, sie (voll) anzuerkennen.

Nach der Sachlage sehe ich nicht, warum den
Autofahrer hier eine Mitschuld treffen soll

Darum:
Haftung nach § 7 StVG: die Gefährdungshaftung besteht unabhängig von einem Verschulden.

Grüße, M

Haftung nach § 7 StVG: die Gefährdungshaftung besteht
unabhängig von einem Verschulden.

Das schon. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Zusammenstoss mit einem Fussgaenger zu eine Mithaftung des Autofahrers fuehrt. Laesst sich nachweisen, dass sich der Autofahrer absolut korrekt verhalten hat, gibt’s auch keine Gefaehrdungshaftung.

Gruss
Christoph

Das schon. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Zusammenstoss
mit einem Fussgaenger zu eine Mithaftung des Autofahrers
fuehrt.

Doch, genau das heißt es.

Laesst sich nachweisen, dass sich der Autofahrer
absolut korrekt verhalten hat, gibt’s auch keine
Gefaehrdungshaftung.

Doch, denn das „unabwendbare Ereignis“ gibt es nur noch bei Zusammenstößen zwischen 2 Kraftfahrzeugen (seit 2002), ansonsten kann sich der Halter nur noch bei „höherer Gewalt“ exculpieren.
Wenn also der Fußgänger sich nicht so dermaßen verkehrswirdrig verhalten hat, dass sein Verschulden deutlich überwiegt -und somit die Betriebsgefahr voll zurücktritt- haftet der Fz-Halter IMMER.