KFZ Haftpflicht Brandschaden

Mal angenommen jemand parkt sein Auto auf einem Parkplatz, auf diesem Parkplatz werden in der Nacht 2 Wohnwagen in Brand gesetzt und beschädigen sein Fahrzeug.
Die Versicherung des KFZ_Halters möchte den Schaden über die Teilkasko abrechnen. Hat der Halter des PKW`s anspruch auf eine endschädigung für den erlittenen Wertverlust des Fahrzeugs?(Bei abrechnung über die eigene Teilkasko)

Könnten im beschriebenen Fall die/der Halter der Wohnwagen haftbar gemacht werden:
a) für den Fall das der Wohnwagen zugelassen ist und über eine Versicherung verfügt
b) Wenn der Wohnwagen nicht zugelassen ist und keine Versicherung besteht.
Weiter nehmen wir an das die Wohnwagen über 14 Tage auf diesem Parkplatz abgestellt waren.

Diese frage beschäftigt mich schon länger, also ich hoffe auf viele antworten.

MFG Michi

Hallo,
für den beschriebenen Fall sehe ich keine Haftungsgrundlage gegen die Wohnwagenhalter (Versicherungsschutz ist zur Frage der Haftung zunächst mal zweitrangig).
Ein Verschulden ist überhaupt nicht zu sehen und auch die Betriebsgefahr hat sich nicht etabliert. Schließlich hat ein Dritter die Dinger aktiv in Brand gesteckt und die sind nicht von alleine in Brand geraten.
Viele Grüße
Andreas

Aus Höflichkeit kommt von mir ein freundliches „Hallo“,

die Antworten in Kurzform:

Die Versicherung des KFZ_Halters möchte den Schaden über die
Teilkasko abrechnen.

Die Versicherung möchte das?! Doch wohl eher der Halter/Kunde, oder?

Hat der Halter des PKW`s anspruch auf
eine endschädigung für den erlittenen Wertverlust des
Fahrzeugs?(Bei abrechnung über die eigene Teilkasko)

Nur, wenn die Bedingungen das vorsähen. Vermutlich also nicht.

Könnten im beschriebenen Fall die/der Halter der Wohnwagen
haftbar gemacht werden:

Nur wenn einj Verschulden vorliegt bzw. nachgewiesen werden kann. Da Wohnwagen keine Kraftfahrzeuge sind, scheidet Betriebsgefahr aus.

Grüße, M