Vorfahrt auf ganzer Strassenbreite ?

Mal angenommen, Goofy fährt aus einer Seitenstrasse nach rechts in eine andere Strasse ein. An der Kreuzung ist nichts geregelt, es gilt rechts vor links. Goofy schaut also nicht nach links, da er ja Vorfahrt hat. Von rechts kommt aber gerade Donald auch der linken Spur entgegen, weil er z.B. einen Traktor überholt oder an einem geparkten Auto vorbei fährt.

Wie sieht hier denn die Rechtslage aus ?

Danke und Gruß
Elton

Hi,

abgesehen davon das Goofy, Vorfahrt hin oder her, trotzdem nach links schauen sollte/muß, da dort ja einer kommen kann der schon so nah ist das rechtzeitigs Anhalten unmöglich ist - der Überholende hat definitiv Vorfahrt. Es heißt nur, das von rechts kommende Vorfahrt haben. Auf welcher Fahrspur sie sich dabei befinden ist egal.

Grüßle
Frank K.

der Überholende hat definitiv Vorfahrt. Es heißt nur, das von
rechts kommende Vorfahrt haben. Auf welcher Fahrspur sie sich
dabei befinden ist egal.

Wobei Donald und jeder andere normalerweise auch nicht auf Höhe einer Kreuzung überholt, aber ob es dazu auch Vorschriften gibt, weiß ich nicht.

Gruß,
-Efchen

der Überholende hat definitiv Vorfahrt. Es heißt nur, das von
rechts kommende Vorfahrt haben. Auf welcher Fahrspur sie sich
dabei befinden ist egal.

Wobei Donald und jeder andere normalerweise auch nicht auf
Höhe einer Kreuzung überholt, aber ob es dazu auch
Vorschriften gibt, weiß ich nicht.

Hier könnte § 5 III Nr.3 StVO gelten - Überholen bei unklarer Verkehrlage

Gruß,
-Efchen