Hi ihrs,
ich hab das leider auf die Schnelle nicht gefunden :-\ habe aber im Hinterkopf, dass man bei einem verhängten Fahrverbot die Möglichkeit hat, den Termin zu schieben, so dass man z.B. in der Zeit Urlaub nehmen oder mit dem Rad fahren kann.
Frage ist nun (bei 4 Wochen wg eines Geschwindigkeitsverstosses) in welcher Zeit nach Rechtsgültigkeit des Bussgeldbescheides MUSS das Fahrverbot „angetreten“ worden sein ??
Also geetzt den Fall der BB wird 30 Januar rechtskräftig - bis wann muss man spätestens den FS abgegeben haben ?
Viele Grüße
H.