Hi! Ich befürchte, dass meine Frage schon ein paar mal gestellt wurde. habe aber trotz intensiver Betätigung der Suchfunktion und google kein wirklich exaktes Ergebnis bekommen.
Meine Frage ist folgende:
Angenommen ein Autofahrer wird mit einem auf seinen Vater zugelassenen PKW auf Grund einer leichten Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt. Der Vater erhält zwei Monate später einen Anhörungsbogen.
Frage Nr.1: Stimmt es, dass die Verjährung in diesem Fall nicht unterbrochen wird?
Frage Nr.2: Wie würde ein Vater auf den Anhörungsbogen antworten, wenn er Interesse daran hätte, die Verjährungsfrist seines Sohnes in dem Fall nicht zu unterbrechen, bzw. ihm die Möglichkeit zu geben, sie auszuschöpfen?
Generell könnte der Vater dem Tatbestand widersprechen mit dem Hinweis „ich war das nicht, das war ein Familienmitglied und meiner Familie gegenüber mache ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch“.
Allerdings muss der Vater dann mit Sanktionen gegen ihn rechnen, z.B. Fahrtenbuch.
Ergänzung: Antwort eines Laien! -owT-
.
hallo
Frage Nr.1: Stimmt es, dass die Verjährung in diesem Fall
nicht unterbrochen wird?
Stimmt
Frage Nr.2: Wie würde ein Vater auf den Anhörungsbogen
antworten, wenn er Interesse daran hätte, die Verjährungsfrist
seines Sohnes in dem Fall nicht zu unterbrechen, bzw. ihm die
Möglichkeit zu geben, sie auszuschöpfen?
am besten würde der Vater überhaupt nicht antworten.
Wenn ein Bußgeldbescheid kommt, kann er immer noch Einspruch einlegen.
Gruß
HaWeThie
Huhu!
Generell könnte der Vater dem Tatbestand widersprechen mit dem
Hinweis „ich war das nicht, das war ein Familienmitglied und
meiner Familie gegenüber mache ich von meinem
Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch“.
Jo, und wenn der Vater eine Frau, sieben Töchter und einen Sohn hat, hat er ihm auch wunderbar geholfen.
Eleganter: Gar nicht zur Sache antworten.
Allerdings muss der Vater dann mit Sanktionen gegen ihn
rechnen, z.B. Fahrtenbuch.
Das nun gerade nicht, denn entweder hat er das Recht oder er hat es nicht. Da er das Recht hat, muss er es auch ausüben dürfen, ohne irgendetwas zu befürchten.