wir sind eine Klinik und holen unsere Patienten mit einem Bus ab, allerdings ist es ein 9 Sitzer inkl. Fahrer. Deshalb braucht man kein Personenbeförderungsschein.
Braucht man da nur den normalen Führerschein? Und darf das jeder machen auch im Alter von 76 Jahren?
wir sind eine Klinik und holen unsere Patienten mit einem Bus
ab, allerdings ist es ein 9 Sitzer inkl. Fahrer. Deshalb
braucht man kein Personenbeförderungsschein.
Ja, das ist in §1 Nr. 4. e) der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes so bestimmt (nein, dass ist jetzt kein Witz, das Ding gibt es wirklich, heißt auch so, und in §1 Nr. 4. e) steht genau diese Ausnahme drin).
Braucht man da nur den normalen Führerschein?
Ja
Und darf das
jeder machen auch im Alter von 76 Jahren?
Wenn der Fahrer fahrtauglich ist, kann er dass auch noch mit 100 Jahren machen. Ich hatte einen Bekannten, der sogar noch mit 80 Taxi fuhr.
Ja, das ist in §1 Nr. 4. e) der Verordnung über die Befreiung
bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des
Personenbeförderungsgesetzes so bestimmt
Und darf das
jeder machen auch im Alter von 76 Jahren?
Wenn der Fahrer fahrtauglich ist, kann er dass auch noch mit
100 Jahren machen.
Oder muss man da was spezielles haben?
Nein, dass ist ja gerade der Sinn der Ausnahme.
Witz hat Recht. Auf Grund dieser Gesetzeslage fahren täglich tausende Kleinbusse mit Rentnern und Zivis am Steuer durch die Gegend, um Sonderschüler und Behinderte zu ihren Einrichtungen zu fahren. Der Gesetzgeber unterscheidet sehr genau zwischen diesen „besonderen Personengruppen“ und „Normalbürgern“. Für gewerblichen Personentransport (auch mit PKW) braucht man sehr wohl einen Personenbeförderungsschein.
Ob die Patientenbeförderung einer privaten Kinik unter diesen „Freistellungsverkehr“ fällt, ist nicht klar. Sicherheitshalber sollte man den Bus zum Personenverkehr zulassen und einen Fahrer mit Mietwagenschein einsetzen.
Gruß CHR.
ich habe das ganze Personenbeförderungsgesetz vor mir liegen
aber ich habe unter § 1 kein 4e
Es hat ja auch keiner gesagt, dass das im Personenbeförderungsgesetz steht. Du suchst an der falschen Stelle. Geregelt ist das in der „Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes“. Das Ding findest Du z.B. hier http://bundesrecht.juris.de/frstllgv/__1.html