Auffahrunfallverursacher bestreitet Fzg-Kontakt

Hallo,

welche Vorgehensweise wäre denn am Zielführensten, wenn ein Auffahrgegner nachträglich gegenüber seiner Versicherung behauptet, daß es zu keinem Kontakt der Fahrzeuge gekommen ist? Der Unfallgegner gibt dafür Zeugen an, die im Auto gesessen haben sollen.
Der Geschädigte saß allein im Fahrzeug, hat aber am Unfallort sämtliche Daten des Gegners (Handy-Nr., Führerschein-Nr. usw.)von diesem erhalten.

  • Wie geht man mit dessen Versicherung um?
  • Wie geht man mit dem Unfallgegener um?

Danke für die Tipps im Voraus.
Gruss
fammoestl

Hallo,

wenn der vermeitnliche Verursache den Zusammenstoß bestreitet, muss der vermeintlich Geschädigte den behaupteten Ablauf (bzw. die Beteiligung des Gegners) beweisen. Sind an beiden Fahrzeugen korrespondierende Schäden vorhanden?

Die erhaltenen Daten sind lediglich ein „Beweis“ (?!), dass es am Unfallort offensichtlich zu einem Gespräch o. ä. kam.

2-3 Fotos direkt vom Unfallort helfen in der Regel weiter. Eine Einwegkamera mit Blitz kostet knapp 10 EUR, und bei einem Fotohandy oder DigiCam sind die Bilder quasi gratis.

Grüße, M

Beweissicherungsverfahren !

Hallo jörg,

beim nächsten Mal am besten die Polizei dazu rufen. Wäre das in diesem Fall geschehen könnte der Drauffahrer nicht behaupten er hätte keinen Kontakt gehabt.

Gruß

Samira

Hallo jörg,

beim nächsten Mal am besten die Polizei dazu rufen. Wäre das
in diesem Fall geschehen könnte der Drauffahrer nicht
behaupten er hätte keinen Kontakt gehabt.

Hallo,

was genau wird durch das Hinzurufen der Polizei bewiesen?

Grüße, M

Hallo,

was genau wird durch das Hinzurufen der Polizei bewiesen?

Grüße, M

Hallo,

nimmt die Polizei kein Unfallprotokoll auf?

Gruß

Samira

Hallo,

nimmt die Polizei kein Unfallprotokoll auf?

Gruß

Samira

Doch…und da steht nur genau das drin, was den netten Polizisten gesagt wurde…da sie ja natürlich in den allermeisten Fällen selbst nicht dabei waren.

Und für mündige und fähige Autofahrer sollte ein zivilrechtliche Regelung (was es letztendlich lediglich ist) alleine möglich sein.

Wäre schön, wenn man nicht dazu aufrufen würde, immer und immer die Polizei zu rufen. Die kommt gerne, wenn es Probleme(!) geben sollte, die entsprechenden Daten nicht herausgegeben werden etc.

Ja, es gibt natürlich bei sowas immer eine Ordnungswidrigkeit zu ahnden, was auf die Polizei zu führen wäre.
Aber hier wird gerade das zivilrechtliche Problem angeführt, die Schadensersatzlage. Und die bleibt so bestehen, dass man sich notfalls (wenn man mit uneinsichtigen Personen o.ä. Pech hat) über ein Gericht einigen muss! Und da hilft ein „polizeiliches Unfallprotokoll“ nichts, da s.o.
Sowas kann doch auch gern von privat geführt werden und dann von den beteiligten unterschrieben werden.
–> Das soll übrigens nicht heißen, dass ein Schuldeingeständnis unterschrieben wird, es wird lediglich ein gemeinsam formulierter Sachverhalt verfasst, der von beiden abgesegnet wird.

Grüße,
Claus

Hallo,

ich dachte die Polizei würde sich selber den Unfallort anschauen und auch die beteiligten Fahrzeuge. Wenn sie deutliche Spuren an den Autos sieht wird sie doch ihre Schlüsse daraus ziehen und das ins Unfallprotokoll aufnehmen? Oder denke ich da falsch und wird sowas nur bei einem schweren Unfall mit hohem Sach- und oder Personenschaden durch einen Spezialisten aufgenommen?

Ich hatte zum Glück noch nie einen Unfall, deswegen frage ich etwas verwundert.

Gruß

Samira

Hey,

danke für die Antworten erstmal.

Habe mitlerweile die Polizei nachträglich aufgefordert ein Unfallprotokoll zu erstellen, dabei wird auch der Unfallgegner angeschrieben und schriftlich um seine Darstellung aufgefordert.
Hat man schon mal was in der Hand.
Ferner fand ich einen Tipp nicht schlecht : Seine eigene Versicherung einzuschalten, vielleicht erreicht die untereinander etwas.
Der nächste Schritt wird die Suche nach einem geeigneten Antwalt sein.

Gruss
Jörg

Hi,

nein, Du liegst richtig: wenn die Beteiligten vor Ort sich einig sind oder der Sachverhalt sich aus der Fahrzeugstellung bzw. aus Zeugenaussagen ergibt, dann nimmt die Polizei das „vernünftig“ auf und verwarnt i. d. R. den Verursacher. DAS hilft dann meist auch weiter bei der Klärung der Haftung.

Hier ist es aber wohl strittig.

Grüße, M

Moin,

also die Polizei erscheint eigentlich nicht bei Autounfällen ohne Personenschäden. Es sei denn, einer der Unfallgegner (oder beide? :smile: ) weigern sich, Ihre Personalien herauszurücken.

Grüße

Moin,

auch Servus,

also die Polizei erscheint eigentlich nicht bei Autounfällen
ohne Personenschäden.

So könnte es durchaus sein.
Nehmen wir einen Verkehrsunfall doch mal auseinander:
Es bleibt das Fehlverhalten von mindestens einem Beteiligten, wenn nicht sogar mehreren Beteiligten, die sich in irgendeiner Weise falsch verhalten haben. Das stellt zumeist eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann.

Der Hauptaugenmerk liegt jedoch (und Hand aufs Herz, das ist der Grund, warum Leute sich hilflos fühlen) bei der zivilrechtlichen Forderung, die bestehen kann.
Es geht um Ersatz des verursachten Schadens, im Volksmund um „den Ärger mit der Versicherung“.

Dass die Polizei mit zivilrechtlichen Ansprüchen kaum was zu tun hat, dürfte klar sein. Aufageb der Polizei ist es, bei zivilrechtlichen Streitigkeiten eine Einigung zu ermöglichen, indem die Personalien ausgetauscht werden. Sprich: Weigert sich jmd., seine Personalien einem Berechtigten auszuhändigen, dann erhebt die Polizei diese und gibt sie weiter. Mit den zivilrechtlichen Ansprüchen hat die Polizei nichts mehr zu schaffen.

Es sei denn, einer der Unfallgegner
(oder beide? :smile: ) weigern sich, Ihre Personalien
herauszurücken.

Da bei einem Unfall auch gleichzeitig ein Straftatbestand erfüllt wird, sollte eine Herausgabe der Personalien bzw. anderer relevanter Daten verweigert werden, kommt die Polizei dann natürlich gerne. Hier gilt: Prävention vor Repression. Lieber schlichten als eine Anzeige vorlegen.

Dass eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird, wenn die Polizei ohnehin schonmal am Unfallort ist, ist klar. Damit kommt es allerdings auch zu möglichen Konsequenzen für die Beteiligten.
Stichwörter sind hier Punkte in Flensburg, Führerschein auf Probe, Fahrverbot. Es ist für die Beteiligten untereinander das Beste, es ohne das Einschalten der Polizei zu bewerkstelligen.
Das ist meine Meinung als Privatperson.

Grüße,
Claus