Moin,
auch Servus,
also die Polizei erscheint eigentlich nicht bei Autounfällen
ohne Personenschäden.
So könnte es durchaus sein.
Nehmen wir einen Verkehrsunfall doch mal auseinander:
Es bleibt das Fehlverhalten von mindestens einem Beteiligten, wenn nicht sogar mehreren Beteiligten, die sich in irgendeiner Weise falsch verhalten haben. Das stellt zumeist eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann.
Der Hauptaugenmerk liegt jedoch (und Hand aufs Herz, das ist der Grund, warum Leute sich hilflos fühlen) bei der zivilrechtlichen Forderung, die bestehen kann.
Es geht um Ersatz des verursachten Schadens, im Volksmund um „den Ärger mit der Versicherung“.
Dass die Polizei mit zivilrechtlichen Ansprüchen kaum was zu tun hat, dürfte klar sein. Aufageb der Polizei ist es, bei zivilrechtlichen Streitigkeiten eine Einigung zu ermöglichen, indem die Personalien ausgetauscht werden. Sprich: Weigert sich jmd., seine Personalien einem Berechtigten auszuhändigen, dann erhebt die Polizei diese und gibt sie weiter. Mit den zivilrechtlichen Ansprüchen hat die Polizei nichts mehr zu schaffen.
Es sei denn, einer der Unfallgegner
(oder beide?
) weigern sich, Ihre Personalien
herauszurücken.
Da bei einem Unfall auch gleichzeitig ein Straftatbestand erfüllt wird, sollte eine Herausgabe der Personalien bzw. anderer relevanter Daten verweigert werden, kommt die Polizei dann natürlich gerne. Hier gilt: Prävention vor Repression. Lieber schlichten als eine Anzeige vorlegen.
Dass eine Ordnungswidrigkeit geahndet wird, wenn die Polizei ohnehin schonmal am Unfallort ist, ist klar. Damit kommt es allerdings auch zu möglichen Konsequenzen für die Beteiligten.
Stichwörter sind hier Punkte in Flensburg, Führerschein auf Probe, Fahrverbot. Es ist für die Beteiligten untereinander das Beste, es ohne das Einschalten der Polizei zu bewerkstelligen.
Das ist meine Meinung als Privatperson.
Grüße,
Claus