Hi,
Eine fiktive Person hat gestern einen Ufall beobachtet:
Man stelle sich eine zweispurige Fahrbahn vor und neben dem Gehweg sind Parkbuchten, weil diese alle belegt sind, hat sich ein Fahrzeughalter Front voraus in einen halben Parkplatz gestellt und stand mit dem Heck gut und gerne in ein viertel in die rechte Spur der Straße.
Der fiktiven Person, die auf dem Gehsteig lief, dachte sich bei dem Anblick noch, dass der aber ungünstig parkt und da hatte es auch schon geknallt und ein weiteres Fahrzeug, ist in dieses geparkte Fahrzeug gerauscht.
Die fiktive Person hat dann erst mal den Fahrzeughalter beruhigt und die Polizei gerufen und weil sie nicht so viel Zeit hatte als die Polizei kam nur ihre Personalien abgegeben und ist gegangen.
Jetzt frägt sich die fiktive Person gerade, wer überhaupt Schuld ist, oder ob beide Schuld sind.
Vielleicht könnt ihr dieser Person ja Licht ins Dunkel bringen (und auch was die Person erwarten wird, weil sie ja als Zeuge vermerkt ist).
Jetzt frägt sich die fiktive Person gerade, wer überhaupt
Schuld ist, oder ob beide Schuld sind.
Wer in ein stehendes Hinderniss fährt ist eigentlich immer Schuld.
Er muß sich immer den Vorwurf gefallen lassen das seine Fahrweise
nicht angemessen war.
Der Falschparker bekommt vieleicht ein Knöllchen wegen parken mit
Behinderung aber das sollte es gewesen sein.
Vielleicht könnt ihr dieser Person ja Licht ins Dunkel bringen
(und auch was die Person erwarten wird, weil sie ja als Zeuge
vermerkt ist).
Ich glaube nicht das sie noch was davon hören wird.
Mal anders:
Wie soll ein stehender Pkw einen Unfall verursachen?
Meines Wissens geht das nur, wenn z.B. die Handbremse nicht gezogen wurde…
Allerdings kann ich mir vorstellen, dass der Falschparker eine Teilschuld mitbekommen könnte, weil er seinen Pkw verkehrwidrig abgestellt hat. Die Hauptschuld wird allerdings der Verursacher bekommen.
Der Zeuge kann natürlich noch bei Bedarf angeschrieben werden…
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dass ein Fahrzeug zur Hälfte auf der Fahrbahn steht, mag eine Ordnungswidrigkeit begründen (wenn die Standzeit lang genug ist), aber gewiss keine Mitschuld daran, dass ein zweiter Fahrer drauffährt.
dass ein Fahrzeug zur Hälfte auf der Fahrbahn steht, mag eine
Ordnungswidrigkeit begründen (wenn die Standzeit lang genug
ist), aber gewiss keine Mitschuld daran, dass ein zweiter
Fahrer drauffährt.
Auch Moin,
so lange das Fz noch in Betrieb ist - was hier anzunehmen ist - haftet der Halter IMMER aus der Betriebsgefahr.
Allenfalls aus der Verschuldensabwägung könnte sich etwas anderes ergeben.
Die fiktive Person hat dann erst mal den Fahrzeughalter
beruhigt und die Polizei gerufen und weil sie nicht so viel
Zeit hatte als die Polizei kam nur ihre Personalien abgegeben
und ist gegangen.
Jetzt frägt sich die fiktive Person gerade, wer überhaupt
Schuld ist, oder ob beide Schuld sind.
das mag ja für die fiktive Person eine interessante Frage sein, aber hierfür:
(und auch was die Person erwarten wird, weil sie ja als Zeuge
vermerkt ist).
nicht relevant. Wenn eine Aufforderung zur Aussage kommt, dann hat die fiktive Person ganz einfach zu erzählen was sie gesehen hat. Je weniger gedachte Schuldzuweisungen da dabei sind, desto eher können sich die rechtlich geschulten Ermittler ihr eigenes Bild von der Sache machen.
ich weiß nicht, was „in Betrieb“ heißt - zugelassen?
nein, mit der Zulassung hat das nichts zu tun. Der Betrieb endet, wenn das Fz ordnungsgemäß geparkt wurde und nicht mehr am Verkehr teilnimmt. Das ist hier scheinbar nicht der Fall.
Klar kann ich das belegen. Referenzurteil LG München, Az: 19 S 18691/05
LG Karlsruhe, Az: 1 S 140/01 urteilte ähnlich.
Natürlich gibt es auch anderslautende Urteile (Unterscheidung zwischen Tageslicht/Dunkelheit). Was jetzt in diesem fiktiven Fall zutrifft, entscheidet der Richter! Aber möglich ist es!!!
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Hi Karin,
die fiktive Person war nur neugierig, wer bei so was überhaupt Schuld hat und wird sich hüten irgendwelche Mutmaßungen abzugeben.
Mal abgesehen davon, wären doch diejenigen, die über den Fall entscheiden müssen, höchst unprofessionell, wenn sie sich von den Mutmaßungen eines Passanten beeinflussen ließen, oder?
Find deine unterschwellige Unterstellung der fiktiven Person gegenüber jetzt nicht besonders nett :/…