Hallo
ein Fahrer parkt sein Auto im Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich.
Eine Entsorgungsfirma hinterlässt darauf hin einen Zettel, darin steht:
Ihr Fahrzeug behinderte uns bei der Entsorgung in dieser Straße.
SIe parkten im Kreuzungs- bzw. Einmündungsbereich, so dass wir mit unserem Fahrzeug nicht um die Kurve fahren konnten.
Bitte parken Sie beim nächsten Mal ordnungsgemäß. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Und in einer Schreibschrift stand auf dem Zettel: Anzeige folgt!
Welche Folgen(höchstens, mindestens) kann der Fahrer erwarten?
Wird der Fahrer davon Bescheid bekommen in irgendeiner Form?
ps. das Entsorgungsfahrzeug konnte die Kurve durchqueren(aber halt etwas schwierig)
Huhu!
Welche Folgen(höchstens, mindestens) kann der Fahrer erwarten?
Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro.
Wird der Fahrer davon Bescheid bekommen in irgendeiner Form?
Wenn er der Halter ist: Na klar! Schließlich soll er ja was zahlen.
ps. das Entsorgungsfahrzeug konnte die Kurve durchqueren(aber
halt etwas schwierig)
Glück für den Fahrer, sonst hätte er auch noch die Umsetzung bezahlen müssen.
Also das Wort Anzeige wird hier wohl falsch verstanden:
Gemeint ist die Ordnungswidrigkeitenanzeige und nicht die Strafanzeige.
Sollte dies wirklich bei der Ordnungsbehörde angezeigt werden, kann diese dem Halter des Pkw einen Anhörungsbogen schicken.
Zu erwarten sind 15,-:
112273 Sie parkten weniger als 5 Meter hinter der Kreuzung/Einmündung *) B 1 € 15,00
und behinderten +) dadurch andere.
§ 12 Abs. 3, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 54.1 BKat; § 19 OWiG
Also das Wort Anzeige wird hier wohl falsch verstanden:
Gemeint ist die Ordnungswidrigkeitenanzeige und nicht die
Strafanzeige.
Und woraus folgerst du, dass das hier jemand falsch verstanden hat?
Verwirrt:
Levay
Und woraus folgerst du, dass das hier jemand falsch verstanden
hat?
Verwirrt:
Levay
Ich vermute nur - wer weiß das schon bei einem fiktivem Fall?
Ich kenne es nur selber, wenn man von einer Anzeige spricht und die Betroffenen total fertig sind… Aber eigentlich auch egal!