Neuerteilung des Führerscheins

Hallo,
zu der Person:
1999-Führerschein entzug (Trunkenheitsfahrt)
2001-Fahren ohne Führerschein
2001-ohne Führerschein mit Alkohol
Laut Bundesamt für Justiz sind diese Entscheidungen nicht in ein Führungszeugniss aufzunehmen(stand 2007),die sind dann 2011 tilgungsreif.Meine frage lautet-Wenn die Person jetzt den Führerschein beantragt, wird der Führungszeugniss auch für die Führerscheinbehörde leer sein oder nicht?Wird die Person trotzdem die MPU machen müssen?

Was ist deiner Meinung nach ein Führungszeugnis ???
Kannst es hier nachlesen
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis

Ein Führungszeugnis hat also rein gar nix mit der Führerscheinstelle gemeinsam - es sei denn du willst dich dort um eine Stelle bewerben.
Mit einer Neuerteilung einer Fahrerlaubnis hat das nichts zu tun ! !
Und wenn die Führerscheinstelle einmal eine MPU angeordnet hat - warum sollte sie ihre Meinung ändern ?
Und die oben erwähnte Person hat wohl innerhalb kürzester Zeit bewiesen, dass sie nicht zum Führen eines Kfz geeignet ist - also MPU !

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Die Strafen stehen im Verkehrszentralregister in Flensburg. Da wird vor Neuerteilung nachgefragt was für Eintragungen und Sperrvermerke vorhanden sind. Aus Flensburg kann auch eine Auskunft angefordert werden.

http://www.kba.de/

Auskunft geben die Führerscheinstellen, auch ob eine MPU erforderlich ist.

Gruß

hartmut

o.T.
Hallo AlexDa,

1999-Führerschein entzug (Trunkenheitsfahrt)
2001-Fahren ohne Führerschein
2001-ohne Führerschein mit Alkohol

Einmal den Fehler machen kann passieren, aber dreimal und in diesem Zeitraum?

trotzdem die MPU machen müssen?

Hoffentlich.

Grüße
Schmidti