hallo,
also folgender Sachverhalt:
Person A fährt mit seinem Vater und seiner Mutter nach haus. Vor ihnen fährt ein junger Fahrer mit beifahrerin. dieser fährt ohne zu blinken auf die kurze linksabbiegerspur (zu einer Tankstelle daher sehr kurz) und schert dann wieder nach geradeaus aus und bremst person A aus, sodass diese durch dessen fahrweise und ausbremsen sogar komplett stehenbleiben muss und schon halb auf dem bordstein stand.
Person A fuhr daraufhin sofort zur polizei und erstattete Anzeige, erzählte was passiert sei, mit seinen eltern als zeugen und nannte kennzeichen etc. . die polizeibeamten rückten daraufhin sofort aus in der hoffnung den fahrer noch auf der straße zu finden.
da sie Ihn nicht mehr fanden, fuhren sie bis zu ihm nach hause und nahmen ihn anscheind mit.
Der Vater von Person A musste nach ein paar tagen einen schriftliche aussage zur polizei schicken.
Person A musste daraufhin dann nach ein paar wochen zum präsidium zur indendifizierung des Angeklagten Fahrers (er musste sich versch.fotos anschauen und den richtigen dann zeigen). Dies tat er. Man sah den Fahrer auch nicht mehr irgendwo rumfahren.
Person A fragte die Beamtin die bei der Indendifizierung dabei war noch, ob er denn dafür bestraft wird oder nicht, weil viele leute ja nur mit ner verwarnung oder ähnlichem meistens wegkommen.
Da meinte sie, nein der wäre wohl schon öfters auffällig geworden, nur die leute haben ihn halt nie wirklich angezeigt oder ähnliches und die polizei hätte auch schon paar notizen von ihm. Man sah ihn ja wie gesagt auch nicht mehr fahren oder so.
Naja nun hat Person A nach paar Monaten bzw. wochen ein schreiben von der polizei bekommen „Anklage wegen angeblicher Falschaussage“.
Ist Person A, dadurch das ja 2 peronen mit ihm im auto saßen und als zeugen fungieren, nicht sowieso im recht bzw. kann für einen falschaussage gar nicht belangt werden, da ja im prinzip alle drei das gleiche ausgesagt haben?
Person A weiß nur, das das Auto vom Angeklagten nicht auf ihn zugelassen ist sondern auf dessen mutter. seine beifahrerin müsste ja auch gar nicht soviel gesehen haben können, da sie ja vorne saß und vielleicht gar nicht alles mitbekommen hat was hinten passiert ist…
die frage ist eigentlich, ob person A als geschädigter überhaupt zur rechenschaft gezogen werden kann wegen angeblicher falschaussage oder nicht?
Der Geschädigte ist 28 jahre alt der Andere 21. person a ist noch nie im straßenverkehr aufgefallen oder ähnliches. der Andere hat seine punkte die er schon „gesammelt“ hat seiner mutter überschrieben, bzw. sie hat diese auf sich genommen damit er sein führerschein behält.
Was könnte denn nun eigentliche passieren? steht es aussage gegen aussage oder bekommt der täter doch noch seine gerechte strafe, weil person a ja mehr zeugen hat, die alles genau gesehen haben.
noch dazu: die beifahrerin von person A ist fahranfängering (hat den führerschein erst. max. 2-3monate)
vielen dank für die hoffentlich gegebenenen antworten
