Anzeige Nötigung Straßenverkehr

hallo,

also folgender Sachverhalt:

Person A fährt mit seinem Vater und seiner Mutter nach haus. Vor ihnen fährt ein junger Fahrer mit beifahrerin. dieser fährt ohne zu blinken auf die kurze linksabbiegerspur (zu einer Tankstelle daher sehr kurz) und schert dann wieder nach geradeaus aus und bremst person A aus, sodass diese durch dessen fahrweise und ausbremsen sogar komplett stehenbleiben muss und schon halb auf dem bordstein stand.
Person A fuhr daraufhin sofort zur polizei und erstattete Anzeige, erzählte was passiert sei, mit seinen eltern als zeugen und nannte kennzeichen etc. . die polizeibeamten rückten daraufhin sofort aus in der hoffnung den fahrer noch auf der straße zu finden.
da sie Ihn nicht mehr fanden, fuhren sie bis zu ihm nach hause und nahmen ihn anscheind mit.
Der Vater von Person A musste nach ein paar tagen einen schriftliche aussage zur polizei schicken.
Person A musste daraufhin dann nach ein paar wochen zum präsidium zur indendifizierung des Angeklagten Fahrers (er musste sich versch.fotos anschauen und den richtigen dann zeigen). Dies tat er. Man sah den Fahrer auch nicht mehr irgendwo rumfahren.
Person A fragte die Beamtin die bei der Indendifizierung dabei war noch, ob er denn dafür bestraft wird oder nicht, weil viele leute ja nur mit ner verwarnung oder ähnlichem meistens wegkommen.
Da meinte sie, nein der wäre wohl schon öfters auffällig geworden, nur die leute haben ihn halt nie wirklich angezeigt oder ähnliches und die polizei hätte auch schon paar notizen von ihm. Man sah ihn ja wie gesagt auch nicht mehr fahren oder so.

Naja nun hat Person A nach paar Monaten bzw. wochen ein schreiben von der polizei bekommen „Anklage wegen angeblicher Falschaussage“.

Ist Person A, dadurch das ja 2 peronen mit ihm im auto saßen und als zeugen fungieren, nicht sowieso im recht bzw. kann für einen falschaussage gar nicht belangt werden, da ja im prinzip alle drei das gleiche ausgesagt haben?
Person A weiß nur, das das Auto vom Angeklagten nicht auf ihn zugelassen ist sondern auf dessen mutter. seine beifahrerin müsste ja auch gar nicht soviel gesehen haben können, da sie ja vorne saß und vielleicht gar nicht alles mitbekommen hat was hinten passiert ist…

die frage ist eigentlich, ob person A als geschädigter überhaupt zur rechenschaft gezogen werden kann wegen angeblicher falschaussage oder nicht?

Der Geschädigte ist 28 jahre alt der Andere 21. person a ist noch nie im straßenverkehr aufgefallen oder ähnliches. der Andere hat seine punkte die er schon „gesammelt“ hat seiner mutter überschrieben, bzw. sie hat diese auf sich genommen damit er sein führerschein behält.

Was könnte denn nun eigentliche passieren? steht es aussage gegen aussage oder bekommt der täter doch noch seine gerechte strafe, weil person a ja mehr zeugen hat, die alles genau gesehen haben.

noch dazu: die beifahrerin von person A ist fahranfängering (hat den führerschein erst. max. 2-3monate)

vielen dank für die hoffentlich gegebenenen antworten

Puh… Das ist aber eine lange und kompliziert geschriebene Geschichte!

die frage ist eigentlich, ob person A als geschädigter
überhaupt zur rechenschaft gezogen werden kann wegen
angeblicher falschaussage oder nicht?

Ich möchte wetten, dass auf dem Brief nichts von einer Falschaussage steht. Denn eine Falschaussage bei der Polizei ist jedenfalls nicht „als Falschaussage“ strafbar, denn es handelt sich bei der Polizei weder um ein Gericht noch um eine zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle:

http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html

In Betracht kommen falsche Verdächtigung und Vortäuschen einer Straftat. Auch das sind Straftatbestände.

Was könnte denn nun eigentliche passieren? steht es aussage
gegen aussage oder bekommt der täter doch noch seine gerechte
strafe, weil person a ja mehr zeugen hat, die alles genau
gesehen haben.

Ah so, und du glaubst, vor Gericht entscheidet, wer mehr Zeugen hat? Dann wird kein Mafiosi dieser Welt mehr verurteilt werden können. Die kriegen gaaaanz viele Zeugen, wen die wollen.

noch dazu: die beifahrerin von person A ist fahranfängering
(hat den führerschein erst. max. 2-3monate)

Das hat doch mit der möglichen Strafbarkeit überhaupt nichts zu tun.

Levay

o.T.
Hallo,

zwar o.T, aber muss mal gesagt werden:
Hat Person A nichts besseres zu tun, als jeden, der nicht rechtzeitig blinkt oder sonst einen Fahrfehler begeht, anzuzeigen?

Die Polizei und die Gerichte haben wichtigeres zu tun. Aus Deinem Posting geht ja hervor, was da für ein Aufwand betrieben wird, nur weil jemand nicht blinkt und nicht vorschriftsmäßig auf eine andere Fahrspur wechselt.

Das ist Kindergarten.

Gruß
Schmidti

es geht ja nich ums nich blinken oder fahrspurwechsel es geht darum das der typ mit absicht (und nicht zum ersten mal) person a ausbremst sodass dieser genötigt war komplett anzuhalten und schon fast aufm gehweg stand…und diesmal ergab es sich halt das auch zeugen mit im auto saßen…sonst war person a immer allein…und das machte der täter auch nich nur bei person a sondern auch bei anderen…die polizei selber sagte schon das der schon einschlägig bekannt ist…

Also auf dem Brief den person a bekommen hat steht falsche verdächtigung. was kann denn nun eigentlich im schlimmsten fall passieren? ich mein ma es haben ja nun eindeutig alle die im Auto von person a saßen gesehen und auch ausgesagt das es eine männliche person war und person hat ihn ja auch eindeutig auf einem foto bei der idendifizierung wieder erkannt und die Polizei hat ja selber gesagt, dass der nich einfach so wegkommen wird, da der ja eben schon durch auffällige fahrweise auffällig geworden ist.

ich kann mir nur vorstellen, dass die ihm den führerschein erstmal abgenommen haben und er im prinzip in berufung gegangen ist und gesagt hat, dass nich er, sondern irgendn anderer gefahren ist. Bloß so blöde kann man noch nich sein, wenn ich weiß das ich schon indendifiziert wurde. Und seine beifahrerin wird ja bestimmt keine falschaussage gemacht haben, wenn sie weiß das es drei leute waren die eindeutig gesehen haben das er und keiner anderer gefahren ist.

Und ich kann mir auch nich vorstellen, das irgendwelche Kumpels von ihm da für ihn in die Bresche springen, weil er so gut wie mit niemandem was tun hat. Und seine Mutter kann auch nich gesagt haben, dass sie gefahren sei, da man die mit ner größe von max.1,60 und 3 zentnern sofort erkannt hätte, zumal die ja auch gar nich zuhaus gewesen sein soll, als die polizei am tattag bei denen vor der tür stand um den fahrer des Autos mitzunehmen.

person a ist ja auch nich auf irgendwelche strafen aus um gottes willen. Aber da der das nich zum ersten mal gemacht hat bei person a nun zufällig zeugen im auto waren die das mitbekommen haben, hat er den halt angezeigt, damit der mal merkt das der keine narrenfreiheit auf der straße hat. 10€ strafe würden ja schon ausreichen eben damit er merkt das er nich allein is und andere sich auch wehren.

es interessiert ja nur, was jetzt auf grund des schreibens der polizei mit der falschen verdächtigung passieren könnte.
steht es aussage gegen aussage? Ist person a im recht weil seine Eltern den Fahrer ja auch eindeutig erkannt haben? wird das verfahren eingestellt und der typ darf weiter so fahren? oder oder oder…???

vielen dank!!!

Hi!

Meine persönliche Meinung:
angesichts der geringen Wahrscheinlichkeit, anderen Autofahrern auf der Straße mehrmals zu begegnen, scheint sich da ja eine ganz besonders illustre Truppe zusammengefunden zu haben, die sich offenbar öfter auf der Straße beharkt…

Das ist m.E. ein Nono und gefährdet andere Verkehrsteilnehmer über Gebühr. Es sind auch so schon genügend Blinde auf Deutschlands Straßen unterwegs.

Deutlich gesprochen: wenn 2 Dep…, äh agressive Autofahrer, auf der Straße aneinander geraten, hat selten einer mehr „Recht“ als der andere.

Diese Anzeigerei im Straßenverkehr halte ich, gelinde gesagt, in 99% der Fälle für groben Unfug.
Schämt Euch und nervt nicht auch noch andere mit solchen hanebüchenen Stories!

Zum Thema:
wenn gegen Dich Anzeige erstattet wird, so halte ich, als Nichtanwalt, es für durchaus empfehlenswert, einen solchen aufzusuchen.
Diese Spielchen im Straßenverkehr können in Deutschland gravierende Folgen für die Beziehung zwischen Führerschein und Führerscheinbesitzer haben und Zeugen dabei gehabt zu haben, kann zwar von Vorteil sein, muss es jedoch nicht automatisch.
Ebensowenig ist es vor Gericht klar, dass derjenige, der die höhere Anzahl an Zeugen beibringt, auch automatisch „Recht“ bekommt.

Vielmehr macht sich der Richter sein eigenes Bild und man ist als Beschuldigter gut beraten, dieses mit Hilfe eines vernünftigen Anwalts entsprechend zu beeinflussen…

Gruß,
M.

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Hallo,

letzten Endes könnte es sich aber auch um jemanden handeln, der sich gerne seine alten Autos bezahlen lässt. So ein Auffahrunfall ist dafür immer gut geeignet.

gruß,Niels

ich muss dazu sagen es handelt sich um eine kleinstadt…der täter kommt vom dorf und muss wenn er einkaufen will etc. in die stadt…meist fährt er auch nur aus lange weile durch die gegend…und es gab keinen tag an dem man diesem typen nich irgendwo begenet ist…und bis dato haben sich ja auch alle alles gefallen und sind ruhig geblieben und in manchen situationen waren halt keine zeugen dabei…
nur dieses eine mal dann hats dann halt alles übertroffen und das is nich mal nur ne kleinigkeit sondern gefärhliches eingreifen in den straßenverkehr…und der typ fährt schon so seitdem er den führerschein hat…ohne rücksicht auf andere immer zu schnell, nimmt einem ständig die vorfahrt wo bis jetzt auch alle ruhig geblieben sind…der denkt er sei allein auf der straße…

und selbst der polizei ist er ja schon beim fahren aufgefallen. die polizistin meinte selber das sie über den schon genügend notizen haben und nur drauf gewartet haben bis mal einer kommt und den anzeigt…

der täter ist nämlich auch so einer der nachts ganz gern mal ohne licht fährt und andere leute damit echt in schwere gefahren bringt, ständig vorfahrten nimmt wobei auch schlimme dinge passieren können und leute sogar ausbremst weil der lange weile oder so hat…und das is nich nur eben nich blinken oder falsch abbiegen oder so sondern gefährlicher eingriff und nötigung im straßenverkehr…
er hats halt vielleicht diesmal bei den falschen leuten versucht, weil ihn sonst vorher keiner angezeigt hat…und da er das bei person a ja nich zum ersten mal machte und nun die gelegenheit da war weil zeugen dabei waren, hat person a ihn halt kurzerhand angezeigt damit der typ mal merkt das er einfach zu weit geht…

Das ist m.E. ein Nono

ein Teletubbie-Staubsauger?

Versuch doch bitte mal, dich etwas kürzer zu fassen. Nicht bös’ gemeint, aber so lange Geschichten will man sich gar nicht durchlesen.

Also, es gibt jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung gem. § 164 StGB, weil der Anfangsverdacht, d.h. die MÖGLICHKEIT besteht, dass diese Tat verwirklicht wurde. Das Ermittlungsverfahren dient der Feststellung, ob die Wahrscheinlichkeit einer solchen Straftat so hoch ist, dass man Anklage erheben muss.

Was nun passieren wird, kann man schwer vorhersagen. Vielleicht wird das Verfahren eingestellt, weil es am hinreichenden Tatverdacht fehlt.

Wenn du Fragen hast, nur zu - am besten ganz kurz und präzise :smile:

Levay

ja naja es interessiert ja nur, ob der typ, da er ja schon bekannt ist bei der polizei einfach so wegkommt, nur weil er meint das es ne falsche verdächtigung sei…
die polizei meinte der sei ihnen bei einigen streiffahrten schon aufgefallen und sie hätten genügend „notizen“ über den. nur das ihn eben bis dahin auch keiner angezeigt hat. aber gemacht hat ers ja auch so ob nun bei person a oder andren verkehrsteilnehmern.

seine „strafe“ hat er ja im prinzip schon bekommen. So wie es aussieht darf er bis zur neuen verhandlung nicht fahren. weil man den immer irgendwo gesehen hat -wie gesagt kleinstadt- wo jeder jeden kennt.
die anzeige an sich reicht ja im prinzip schon aus, damit der mal merkt das er so nicht weitemachen kann. bloß solchen leuten müsste man den führerschein gleich wegnehmen weil der echt er sei allein und das schon seitdem der autofahren darf…bzw.mit 16 schon anfing mitm moped son mist zu machen…

ja naja es interessiert ja nur, ob der typ, da er ja schon
bekannt ist bei der polizei einfach so wegkommt, nur weil er
meint das es ne falsche verdächtigung sei…

Natürlich nicht. Aber wenn er bestraft werden soll für seine Gefährung des Straßenverkehrs (oder was auch immer; ich habe das jetzt nicht geprüft), dann muss ihm die Tat nachgewiesen werden. Ob er sagt, es sei eine falsche Verdächtigung, spielt keine Rolle, in seinem Verfahren ist das nicht mehr und nicht weniger als ein Bestreiten. Viele Beschuldigte bestreiten die Tat, die man ihnen vorwirft, das ist dir doch sicher klar. Einige davon bestreiten sie auch noch ganz zu Recht!

die polizei meinte der sei ihnen bei einigen streiffahrten
schon aufgefallen und sie hätten genügend „notizen“ über den.

Das sagt aber herzlich wenig über die konkrete Tat aus. Entweder war er’s oder er war’s nicht.

nur das ihn eben bis dahin auch keiner angezeigt hat. aber
gemacht hat ers ja auch so ob nun bei person a oder andren
verkehrsteilnehmern.

Spielt für das aktuelle Verfahren keine Rolle!

die anzeige an sich reicht ja im prinzip schon aus, damit der
mal merkt das er so nicht weitemachen kann. bloß solchen
leuten müsste man den führerschein gleich wegnehmen weil der
echt er sei allein und das schon seitdem der autofahren
darf…bzw.mit 16 schon anfing mitm moped son mist zu machen…

Tja. Mehr gibt’s dann wohl nicht zu sagen.

Levay

naja hoffentlich bekommt er ne strafe wie auch immer die ausfallen wird…
weil wenn ihn keiner angezeigt hätte bzw. er einfach so wegkommen würde, würde der immer so weiter machen…
es gibt so viele leute die meinen die straße gehört ihnen und kein mensch unternimmt was und irgendwann wundern alle rum wenn dann ein kleines kind totgefahren wurde wie es hier neulich auch mal der fall war…

ewig rücksichtslos und weitaus zu schnelle gefahren viele wussten es bzw. waren dadurch selber mal betroffen keiner macht was und n halbes jahr später fährt dieser mensch ne 4 jährige tot inner 30zone mit knappe 80…

und so schätze ich den täter im aktuellen fall auch ein, weil er es eben schon macht seitdem er ein kfz in welcher form auch immer bewegen darf…

typen die denken sie seien helden weil sie nen audi in schwulem rot fahren den mami bezahlt hat und nebenkosten dafür auch zahlt und mit 22 jahren kleine 14 jährige mädels damit beeindrucken wollen wie „toll“ sie doch „fahren“ können und keine rücksicht auf andere verkehrsteilnehmer nehmen ob nun n beifahrer drin sitzt oder er allein ist.

und solchen leuten müsste man auf der stelle den führerschein wegnehmen und wirklich maßnahmen ergreifen weil die das sonst nie lernen das es auch noch andere menschen gibt auf den straßen

vielen dank für die hilfreichen antworten…

wir bzw. ich wusste nun nich viel mit dem brief anzufangen bzw. dachte person a sei nun wegen falscher verdächtigung angezeigt worden und der täter würde einfach so davon kommen mit nem „Du Du“ und fertig…

Hallo,

na - aber HALLO!

keiner macht was und n halbes jahr später fährt dieser mensch
ne 4 jährige tot inner 30zone mit knappe 80…

typen die denken sie seien helden weil sie nen audi in
schwulem rot fahren den mami bezahlt hat und nebenkosten dafür
auch zahlt und mit 22 jahren kleine 14 jährige mädels damit
beeindrucken wollen wie „toll“ sie doch „fahren“ können und
keine rücksicht auf andere verkehrsteilnehmer nehmen

und solchen leuten müsste man auf der stelle den führerschein
wegnehmen und wirklich maßnahmen ergreifen weil die das sonst
nie lernen

Ich glaube Du hast da noch ganz andere Probleme …

Grüße

es ist einfach so das es hier ne sehr kleine stadt is und hier so gut wie jeder jeden kennt…und der typ ist für seine „fahrweise“ von anfang an bekannt und keiner hat was unternommen und von solchen idioten auf der straße gibt es mehr als genug und keiner unternimmt was gegen die…

wenn mir einer mal die vorfahrt nimmt oder nich blinkt oder zu dicht auffährt oder so - alles noch ok solange nix passiert- da ärgert man sich kurz aber man sieht drüber hinweg…

aber solche aktionen wie der typ abzieht, da kann man nich mehr drüber wegsehen…das is gefährlicher eingriff und nötigung im straßenverkehr…allein das schon mit dem nachts ohne licht fahren und von einer spur auf die andere wechseln ohne grund…notorischer links fahrer wenn von worn nix kommt usw. ausbremsen anderer verkehrsteilnehmer aus langweile usw. usw.

das spielen keine persönlichen dinge ne rolle bei der ganzen geschichte ich bzw. der geschädigte kennen den typen ja nich mal persönliche wissen eben nur wie er fährt, habens selber gesehen und des öfteren selber erfahren müssen…und nun waren eben zeugen dabei und die aktion hat das fass zum überlaufen gebracht…

der geschädigte wohnt z.b. in einer siedlung in der es sehr viele kinder gibt und wo seit sanierung der straße verkehrberuhigte zone ist…alle anwohner halten sich daran…nur solche leute die da nich wohnen u. a. auch hin und wider dder täter kacheln da mit 70, 80 sachen durch…und da kann wirklich jeder zeit mal n kind auf der straße stehen oder oder oder…die familien die da wohnen lassen ihre kinder schon gar nich mehr auf die straße weil sie angst haben und keiner was macht…und meistens sind die fahrer zwischen 18 und 21 jahre alt…

warscheinlich muss erst was passieren damit sowas bestraft wird…würde sich die polizei da mal hinstellen und paar stunden blitzen würden die da voll abkassieren…

Holla
Moin,

Person A fährt mit seinem Vater und seiner Mutter nach haus.
Vor ihnen fährt ein junger Fahrer mit beifahrerin. dieser
fährt ohne zu blinken auf die kurze linksabbiegerspur (zu
einer Tankstelle daher sehr kurz) und schert dann wieder nach
geradeaus aus und bremst person A aus, sodass diese durch
dessen fahrweise und ausbremsen sogar komplett stehenbleiben
muss und schon halb auf dem bordstein stand.

Nun, sowas passiert zig mal täglich, überall.

Person A fuhr daraufhin sofort zur polizei und erstattete
Anzeige, erzählte was passiert sei, mit seinen eltern als
zeugen und nannte kennzeichen etc. . die polizeibeamten
rückten daraufhin sofort aus in der hoffnung den fahrer noch
auf der straße zu finden.

Deswegen fahren die gleich los? Kurios.

da sie Ihn nicht mehr fanden, fuhren sie bis zu ihm nach hause
und nahmen ihn anscheind mit.

Wie bitte? Da würde mich die Begründung mal interessieren.

Der Vater von Person A musste nach ein paar tagen einen
schriftliche aussage zur polizei schicken.

Normal.

Person A musste daraufhin dann nach ein paar wochen zum
präsidium zur indendifizierung des Angeklagten Fahrers (er
musste sich versch.fotos anschauen und den richtigen dann
zeigen).

Es geht aber immernoch um die Sache mit den Autos, ja?
Nicht bewaffneter Raubüberfall oder so?

Dies tat er. Man sah den Fahrer auch nicht mehr
irgendwo rumfahren.

Also hier im Grossraum Hamburg steht die Chance einen Autofahrer binnen einiger Tage zweimal zu sehen ca. 1:5.000.000

Person A fragte die Beamtin die bei der Indendifizierung dabei
war noch, ob er denn dafür bestraft wird oder nicht, weil
viele leute ja nur mit ner verwarnung oder ähnlichem meistens
wegkommen.
Da meinte sie, nein der wäre wohl schon öfters auffällig
geworden, nur die leute haben ihn halt nie wirklich angezeigt
oder ähnliches und die polizei hätte auch schon paar notizen
von ihm. Man sah ihn ja wie gesagt auch nicht mehr fahren oder
so.

Aha. Woher wissen die Beamten denn, dass der Fahrer schon auffällig war wenn niemand ihn anzeigte?
Und was besagen ein paar Notizen?

Naja nun hat Person A nach paar Monaten bzw. wochen ein
schreiben von der polizei bekommen „Anklage wegen angeblicher
Falschaussage“.

Gegenwehr des Beschuldigten. Da braucht man keine Glaskugel um das vorauszusehen.

Ist Person A, dadurch das ja 2 peronen mit ihm im auto saßen
und als zeugen fungieren, nicht sowieso im recht bzw. kann für
einen falschaussage gar nicht belangt werden, da ja im prinzip
alle drei das gleiche ausgesagt haben?

Wenn ich für irgendwas 100 Zeugen brauche, dann telefoniere ich ein paar mal. Hab ich deswegen Recht?

Person A weiß nur, das das Auto vom Angeklagten nicht auf ihn
zugelassen ist sondern auf dessen mutter. seine beifahrerin
müsste ja auch gar nicht soviel gesehen haben können, da sie
ja vorne saß und vielleicht gar nicht alles mitbekommen hat
was hinten passiert ist…

Könnte, hätte, sollte, vielleicht…

die frage ist eigentlich, ob person A als geschädigter
überhaupt zur rechenschaft gezogen werden kann wegen
angeblicher falschaussage oder nicht?

Warum nicht?

Der Geschädigte ist 28 jahre alt der Andere 21. person a ist
noch nie im straßenverkehr aufgefallen oder ähnliches. der
Andere hat seine punkte die er schon „gesammelt“ hat seiner
mutter überschrieben, bzw. sie hat diese auf sich genommen
damit er sein führerschein behält.

Punkte kann man nicht „überschreiben“.
Das Alter tut nichts zur Sache. Auch 80-jährige begehen Straftaten, und, wie man seit dem Wahlkampf in Hessen weiss, auch Minderjährige.

Was könnte denn nun eigentliche passieren? steht es aussage
gegen aussage oder bekommt der täter doch noch seine gerechte
strafe, weil person a ja mehr zeugen hat, die alles genau
gesehen haben.

Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt wirds erst interessant.
Da zählt aber nicht die Anzahl der Zeugen sondern die Glaubwürdigkeit der Zeugen und Aussagen vor dem Richter.

noch dazu: die beifahrerin von person A ist fahranfängering
(hat den führerschein erst. max. 2-3monate)

Na und? Bei mir ist oft mein Sohn Beifahrer und der ist noch nichtmal strafmündig.

Alles in allem scheint Person A noch nicht viel Erfahrung im Autofahrerleben gesammelt zu haben. Sowas passiert wie gesagt jeden Tag und überall. Daraus nun so eine Nummer zu machen halte ich für überflüssig.
Was soll dabei herauskommen?
Ts ts, da schaut man nach einigen Monaten Abstinenz hier mal wieder rein und dann sowas.
Aber: Amüsant wars schon.

Gruss Jakob