Geblitzt und nicht Fahrzeughalter

Folgender Sachverhalt:

Bernhard fährt mit dem Wagen seines Vaters Paul 17 Kmh zu schnell außerorts und wird geblitzt aus einem Radarwagen.

Folglich passiert das Übliche: Vater Paul erhält von der Behörde einen Zeugenfragebogen (nicht mit Anhörungsbogen verwechseln) und antwortet natürlich nicht. Dem Zeugenfragebogen liegt ein Überweisungsträger an die Behörde über 30,00 EUR bei.

Frage ist was passiert jetzt.
a) wird der Sohn von der Behörde auch angeschrieben ?? Er wohnt nicht im Haus der Eltern.
b) machen die Bullen Passbildabgleiche mit Verwandten und Söhnen oder befragen gar die Nachbarn von Vater Paul oder Sohn Bernhard ??
c) Der Vater hat im Zeugenbogen bereits Bilder der geblitzten Person gesehen. Im Hintergrund des Fotos sind auch andere Autos sichtbar. Kann man da nicht einen später möglichen Einwand ansetzen ???
d) Sohn Bernhard war 77 Kmh in der 60 Zone gefahren. Der Tacho zeigte zum Zeitpunkt des Blitzens 80 Kmh an. Der Tacho ist so geeicht, dass bei 100 Kmh auf der Anzeige tatsächlich nur 90,45 kmh gefahren werden. Rechnet man die 80 Kmh auf der Tachoanzeige runter, kommt man auf 73 kmh minus Toleranz = 70 Kmh (aber nicht 77 kmh !!!). Kann man da irgendwie ansetzen ??
e) Sollte man lieber gleich einen Anwalt einschalten ?

Vielen Dank für Antworten zu diesem Fall.

Huhu!

a) wird der Sohn von der Behörde auch angeschrieben ?? Er
wohnt nicht im Haus der Eltern.

Kommt auf die Ermittlungen an.

b) machen die Bullen

Wer?

Passbildabgleiche mit Verwandten und
Söhnen oder befragen gar die Nachbarn von Vater Paul oder Sohn
Bernhard ??

Sie ermitteln, genau.

c) Der Vater hat im Zeugenbogen bereits Bilder der geblitzten
Person gesehen. Im Hintergrund des Fotos sind auch andere
Autos sichtbar. Kann man da nicht einen später möglichen
Einwand ansetzen ???

Kann man.

d) Sohn Bernhard war 77 Kmh in der 60 Zone gefahren. Der Tacho
zeigte zum Zeitpunkt des Blitzens 80 Kmh an. Der Tacho ist so
geeicht, dass bei 100 Kmh auf der Anzeige tatsächlich nur
90,45 kmh gefahren werden. Rechnet man die 80 Kmh auf der
Tachoanzeige runter, kommt man auf 73 kmh minus Toleranz = 70
Kmh (aber nicht 77 kmh !!!). Kann man da irgendwie
ansetzen ??

Tachos müssen aber so geeicht sein, dass man ihnen zumindest bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h vertrauen kann. Letztendlich ist aber nur maßgeblich, ob das Messgerät richtig geeicht war, auf den Vorsatz beim Fahrer kommt es bei Ordnungswidrigkeiten nicht an. Und wenn der Tacho 80 angezeigt hat, ist mit der Messung wohl alles in Ordnung.

e) Sollte man lieber gleich einen Anwalt einschalten ?

Meine Meinung als Anwalt: Ja klar, sollte man! Aber nur, wenn eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Ansonsten ist es am vernünftigsten, die 30 Euro zu zahlen, dann ist die Sache erledigt, es gibt keine weiteren Kosten, Punkte sowieso nicht, und vielleicht lernt man sogar etwas für die Zukunft.

Tag auch,

Meine Meinung als Anwalt: Ja klar, sollte man! Aber nur, wenn
eine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

meine Meinung als zahlendes Mitglied einer Rechtsschutzversicherung: Das Geld abdrücken, Pech gehabt; nicht auf Kosten der anderen Versicherten raustricksen. Die Personalkosten für Rechts- und Staatsanwalt, Richter und Verhandlungskosten überschreiten die 30 Euro weit - und am Ende kann es sein, das man sie doch noch bezahlt. Wenn bei solchen Lappalien auch meine Beiträge verwendet werden, find ich das gar nicht gut.

Ansonsten
ist es am vernünftigsten, die 30 Euro zu zahlen, dann ist die
Sache erledigt, es gibt keine weiteren Kosten, Punkte sowieso
nicht, und vielleicht lernt man sogar etwas für die Zukunft.

Geht doch, auch bei einem Anwalt (das „Ansonsten“ lasse ich aber weg, und würde meinen Satz mit "Es ist am vernünftigsten … beginnen)

meint

der Vieux

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Hallo!

meine Meinung als zahlendes Mitglied einer
Rechtsschutzversicherung: Das Geld abdrücken, Pech gehabt;
nicht auf Kosten der anderen Versicherten raustricksen.

Ich bin immer wieder fasziniert, wie es Versicherer schaffen, ihren Kunden einzureden, es sei etwas Böses, vertragsgemäße Leistungen abzurufen. „Zahle schön jedes Quartal Deinen Beitrag, aber sei bloß nicht so asozial, dafür etwas zu erwarten! Wir lassen die anderen darunter leiden!“

Die
Personalkosten für Rechts- und Staatsanwalt, Richter und
Verhandlungskosten überschreiten die 30 Euro weit

Hol Dir bitte einen Beruhigungstee und setz Dich hin, bevor Du weiterliest: Staatsanwälte und Richter leben sowieso auf Kosten der Allgemeinheit, ob man da nun 5 Euro im Monat an eine Versicherung zahlt oder nicht.

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Hallo,

meine Meinung als zahlendes Mitglied einer
Rechtsschutzversicherung: Das Geld abdrücken, Pech gehabt;
nicht auf Kosten der anderen Versicherten raustricksen.

Ich bin immer wieder fasziniert, wie es Versicherer schaffen,
ihren Kunden einzureden, es sei etwas Böses, vertragsgemäße
Leistungen abzurufen. „Zahle schön jedes Quartal Deinen
Beitrag, aber sei bloß nicht so asozial, dafür etwas zu
erwarten! Wir lassen die anderen darunter leiden!“

Vernünftigerweise schließt man eine Versicherung ab, um gerade die Risikofälle abgesichert zu haben, die einen finanziell unverhältnismäßig treffen. Im Rahmen der Verteilung des Risikos in der Versichertengemeinschaft ist man bereit, seinen regelmäßigen Beitrag (incl. Kostenaufwand der Versicherung selbst) zu zahlen. Unsinnig ist’s, die Versicherung für „Kinderkram“ in Anspruch zu nehmen. Nicht die Versicherung zahlt das, sondern jeder Versicherungsnehmer mit seinen entsprechend höheren Beiträgen. Und zusätzlich den Kostenaufwand der Versicherung. Leider „rafft“ das die Masse der Versicherungsnehmer nicht.
Und hiervon - bei Rechtschutzversicherungen - profitiert die Anwaltschaft.
Sehen wir uns alle mal als „Gemeinwesen“, hier : eine „Wertschöpfungskette“ von Bürger/Versicherungsnehmer , Versicherung , Rechtsanwalt, Justiz. Und setzen wir voraus, die Beteiligten verhalten sich ökonomisch und nicht nur eigennützig. Dann würde man für derartige Bagatellfälle nie und wann den ganzen Apparat in Bewegung setzen.
Auch deswegen, weil die Justiz eigentlich wichtigere Dinge zu tun hätte.

Die Personalkosten für Rechts- und Staatsanwalt, Richter und
Verhandlungskosten überschreiten die 30 Euro weit

Hol Dir bitte einen Beruhigungstee und setz Dich hin, bevor Du
weiterliest: Staatsanwälte und Richter leben sowieso auf
Kosten der Allgemeinheit, ob man da nun 5 Euro im Monat an
eine Versicherung zahlt oder nicht.

Sieh’ es doch so : sie werden für ihre Dienstleistung, die wir in Anspruch nehmen, von uns bezahlt. Ich find es widersinnig, sich einerseits über eine zu teure oder zu langsame Justiz zu beklagen, andererseits aber nun solch einen Kleinkram in sie hineinschaufeln.
Gruß
Karl

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Wie gesagt - die Argumentationskette „Zahl ein, aber bedenke, dass Du und nur Du allein dafür verantwortlich bist, dass wir von den anderen mehr Geld verlangen“ ist mir bekannt und dass dieses gehirnwaschartig in die Versicherungsnehmer hineingepresste „Sozialverhalten“ zum guten Ton gehört, damit nur die lieben Versicherungen abkassieren und nicht die ekligen Juristen, ist für mich eines der größten Faszinosa, mit denen ich in meiner Berufstätigkeit bisher konfrontiert worden bin.

Lustigerweise benutzen die Versicherungen das so ersparte Geld, um ihrerseits Hotline-Rechtsanwälte zu beschäftigen, die dann halt nicht mit 50 Euro pro Beratung, sondern mit 1200 Euro brutto im Monat bezahlt werden. Dann schläft es sich doch gleich viel besser, wenn man weiß, dass nicht so ein fetter satter Freiberufler das Geld der Versicherung - pardon, natürlich das Geld des Herrn Schönfeld - zum nächsten Armani- und Jaguar-Händler schleppt, sondern ein braver Arbeitnehmer, der zwar auch - igitt - Jurist ist, aber immerhin nicht so sehr in Saus und Braus lebt wie die anderen steinreichen Juristen.

Ich find es widersinnig,
sich einerseits über eine zu teure oder zu langsame Justiz zu
beklagen, andererseits aber nun solch einen Kleinkram in sie
hineinschaufeln.

Ich finde es nicht nur wider-, sondern sogar im höchsten Maße unsinnig, dem Glauben anzuhängen, dass die Beauftragung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich ein gerichtliches Verfahren mit mehreren Instanzen nach sich zieht. Das genaue Gegenteil ist der Fall! Es sind eher die anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen, die die Justiz belasten, indem sie ohne Akteneinsicht und Rechtskenntnis Einspruch gegen Bußgeldbnescheide einlegen und sich dann wundern, wenn sich viele Wochen später ein entnervter Richter meldet, der einen Termin bestimmt, gleichzeitig aber auch mitteilt, dass er sich mit dem Vorgang vertraut gemacht hat und dringend die Rücknahme des Einspruchs empfiehlt, in der Hoffnung, dass der Termin nicht stattfinden muss. Ich habe so einige Verfahren in genau diesem Stadium übernommen, wenn - wie von vorne herein absehbar gewesen wäre - absolut nichts zu machen ist außer einer Rücknahme zur Kostenreduzierung.

Und um so etwas zu vermeiden, gleichzeitig aber auch das gute Gefühl zu haben, dass man keiner „vertanen Chance“ hinterhertrauern muss, wenn man den Rechtsweg einmal nicht beschreitet, dafür ist die anwaltliche Beratung auch im Frühstadium gut. Und wenn die Versicherer das anders sähen als ich, würden sie auch keine Anwalts-Hotlines unterhalten.

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Frage ist was passiert jetzt.
a) wird der Sohn von der Behörde auch angeschrieben ?? Er
wohnt nicht im Haus der Eltern.

Möglich. Aber erst nach Ermittlungen und eigentlich eher unwahrscheinlich.

b) machen die Bullen

Wer bitte ??

Passbildabgleiche mit Verwandten und

Söhnen oder befragen gar die Nachbarn von Vater Paul oder Sohn
Bernhard ??

Das Befragen der Nachbarn des Fahrzeughalters ist nach meiner Erfahrung ein beliebter Ermittlungsschritt - insb. dann, wenn sich der Zeuge/Halter beim Hausbesuch genauso kooperativ verhält, wie er es schon beim schriftlichen Vorverfahren durch Ablehnung des Verwarngeldangebotes und dem Totstellen getan hat. Sollten sich bei den Gesprächen mit den Nachbarn Hinweise auf den Sohn ergeben, rückt dieser spätestens dann in den Fokus der Ermittlungen.

c) Der Vater hat im Zeugenbogen bereits Bilder der geblitzten
Person gesehen. Im Hintergrund des Fotos sind auch andere
Autos sichtbar. Kann man da nicht einen später möglichen
Einwand ansetzen ???

Man kann vieles. Fraglich ist, ob es dann auch tragfähig bzw. erfolgversprechend ist.

d) Sohn Bernhard war 77 Kmh in der 60 Zone gefahren. Der Tacho
zeigte zum Zeitpunkt des Blitzens 80 Kmh an. Der Tacho ist so
geeicht, dass bei 100 Kmh auf der Anzeige tatsächlich nur
90,45 kmh gefahren werden. Rechnet man die 80 Kmh auf der
Tachoanzeige runter, kommt man auf 73 kmh minus Toleranz = 70
Kmh (aber nicht 77 kmh !!!). Kann man da irgendwie
ansetzen ??

Nun ja, wenn der Tacho des KFZ wirklich geeicht ist und man daraus schließt, dass das höchstwahrscheinlich akkurat geeichte Meßgerät der Polizei unzuverlässiger ist, kann man auch das Meßergebnis bestreiten.

e) Sollte man lieber gleich einen Anwalt einschalten ?

Um bitte was zu erreichen ??? Man möchte sich um 30 Euro drücken ??? Nun ja, wenn die eigene Zeit nichts wert ist, kann man dies sicherlich tun, wenngleich die Erfolgsaussichten bei den bisherigen Ansätzen (Meßfehler) eher gering sind.

Hallo,
nichts ist mir ferner als pauschale Anwaltsschelte !
Meine Schelte richtet sich einzig auf diejenigen, die sich

  • einerseits den große Ausgabenblock leisten, ein Auto zu unterhalten
  • andererseits wegen eines (im Verhältnis dazu) Bagatell-Betrages auf
    die Barrikaden gehen.
    Selbst wenn das Ticket in einem Fall nicht zu 100% gerechtfertigt ist, sollte man das als ausgleichenden Obulus für die vielen Fälle einstufen, in denen man nicht ertappt wurde.

Lustigerweise benutzen die Versicherungen das so ersparte
Geld, um ihrerseits Hotline-Rechtsanwälte zu beschäftigen, die
dann halt nicht mit 50 Euro pro Beratung, sondern mit 1200
Euro brutto im Monat bezahlt werden.

Wäre ich Bundeskanzler, würde ich solche Art der Ausbeuterei verbieten, als eine meiner ersten Amtshandlungen.

die anderen steinreichen Juristen.

Ist mir sehr wohl bekannt, dass das die Minderzahl ist.
Auch dass viele freiberufliche Juristen finanziell wahrhaftig nicht auf Rosen gebettet sind.

Gruß
Karl

P.S.: In meinem zweiten Leben gehe ich in die „Juristerei“. Nicht aus Goldgräbermentalität, sondern weil ich die Handhabung der Regeln unseres gesellschaftlichen Miteinanders (in seiner ganzen Bandbreite) spannend finde.

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d) Sohn Bernhard war 77 Kmh in der 60 Zone gefahren. Der Tacho
zeigte zum Zeitpunkt des Blitzens 80 Kmh an. Der Tacho ist so
geeicht, dass bei 100 Kmh auf der Anzeige tatsächlich nur
90,45 kmh gefahren werden. Rechnet man die 80 Kmh auf der
Tachoanzeige runter, kommt man auf 73 kmh minus Toleranz = 70
Kmh (aber nicht 77 kmh !!!). Kann man da irgendwie
ansetzen ??

Nun ja, wenn der Tacho des KFZ wirklich geeicht ist und man
daraus schließt, dass das höchstwahrscheinlich akkurat
geeichte Meßgerät der Polizei unzuverlässiger ist, kann man
auch das Meßergebnis bestreiten.

e) Sollte man lieber gleich einen Anwalt einschalten ?

Um bitte was zu erreichen ??? Man möchte sich um 30 Euro
drücken ??? Nun ja, wenn die eigene Zeit nichts wert ist, kann
man dies sicherlich tun, wenngleich die Erfolgsaussichten bei
den bisherigen Ansätzen (Meßfehler) eher gering sind.

Nur mal um was klarzustellen: Bernhard wurde schon mal mit Tachogeschwindigkeit 90 Kmh geblitzt, das waren dann laut Behörde 82 Kmh abzüglich Toleranz = 79 Kmh. Diesmal ziegt der Tacho 80 Kmh an und Bernahrd soll 77 Kmh gefahren sein ???

Daher wird Bernhard von sich aus nur 10 EUR bezahlen und die restlichen 20 EUR schon aus Prinzip nicht. Also wohl doch die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen…

Nur mal um was klarzustellen: Bernhard wurde schon mal mit
Tachogeschwindigkeit 90 Kmh geblitzt, das waren dann laut
Behörde 82 Kmh abzüglich Toleranz = 79 Kmh. Diesmal ziegt der
Tacho 80 Kmh an und Bernahrd soll 77 Kmh gefahren sein
???

Daher wird Bernhard von sich aus nur 10 EUR bezahlen und die
restlichen 20 EUR schon aus Prinzip nicht. Also wohl doch die
Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen…

Nur um mal was klarzustellen: Bernhard ist ein geübter Geblitztwerder, nur so kann er b e h a u p t e n , gleich beim Geblitzwerden den Tachostand korrekt abzulesen.

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Nur mal um was klarzustellen: Bernhard wurde schon mal mit
Tachogeschwindigkeit 90 Kmh geblitzt, das waren dann laut
Behörde 82 Kmh abzüglich Toleranz = 79 Kmh.

Bernhard sollte sich einfach mal an die komischen runden Schilder
am Straßenrand halten.

Diesmal ziegt der
Tacho 80 Kmh an und Bernahrd soll 77 Kmh gefahren sein
???

Könnte der Unterschied an Sommer/Winterreifen liegen?

Nur um mal was klarzustellen: Das genau ist es, was ich meinte. Da wird ohne jegliche Kenntnis der Sach- und Rechtslage ein Fall vor Gericht gebracht, der durch anwaltliche Beratung nicht so weit kommen müsste. Außer Helmut Kohl hat nämlich noch nie jemand seine Prinzipien über unsere Gesetze stellen können.

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Sehr geehrter Herr Schönfel(der :wink:

Selbst wenn das Ticket in einem Fall nicht zu 100%
gerechtfertigt ist, sollte man das als ausgleichenden Obulus
für die vielen Fälle einstufen, in denen man nicht ertappt wurde.

Großartig!
Das ist mehrere Sterne wert und eine öffentliche Belobigung!
Wären doch nur mehr Menschen auf diesem Planeten so ehrlich zu sich selbst.

Ich erinnere mich noch sehr gut an eine mich zumindest stark prägende Sequenz in einem Hörspiel für Kinder:
„Meister Eder und sein Pumuckel / Sommerfrische“

Da spricht der Erzähler davon, dass der Pumuckel die Strafe Zimmerarrest zwar nicht für das Zerbrechen einer Sache - was er nicht getan hatte - verdient hatte, sehr wohl aber für das Offenstehenlassen der Schweinekobentüre, woraufhin das Schwein entkam, wofür die Buben auf dem Bauernhof aber bestraft wurden, während sie die Sache zerbrochen hatten…

GERECHTIGKEIT für ALLE!

Gruß
BT

Hallo Björn,

Daher wird Bernhard von sich aus nur 10 EUR bezahlen und die
restlichen 20 EUR schon aus Prinzip nicht.

Prinzipienreiterei ?
Es gibt zudem Wichtigeres auf dieser Welt.
Weiter verweise ich auf eins meiner vorherigen Postings: „Selbst wenn das Ticket in einem Fall nicht zu 100% gerechtfertigt ist, sollte man das als ausgleichenden Obulus für die vielen Fälle einstufen, in denen man nicht ertappt wurde.“

Also wohl doch die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen…

Kennst du den Nachbarschaftsstreit um den Maschendrahtzaun ? Hier was in die Wege zu leiten wäre mindestens vergleichbar lächerlich.
Gruß
Karl

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Hallo!

Selbst wenn das Ticket in einem Fall nicht zu 100%
gerechtfertigt ist, sollte man das als ausgleichenden Obulus
für die vielen Fälle einstufen, in denen man nicht ertappt
wurde.

Das erinnert mich an eine bBekannte, die ernsthaft fragte, ob man nicht bei einem Betäubungsmittelabhängigen, der bei einem Diebstahl erwischt wird, die geschätzten 50, bei denen er zuvor nicht erwischt worden ist, strafschärfend berücksichtigen dürfte. Ja warum eigentlich nicht? Vielleicht, weil wir in einem Rechtsstaat leben.

Gruß,

Florian.

Hallo Florian,

Selbst wenn das Ticket in einem Fall nicht zu 100%
gerechtfertigt ist, sollte man das als ausgleichenden Obulus
für die vielen Fälle einstufen, in denen man nicht ertappt
wurde.

Das erinnert mich an eine bBekannte, die ernsthaft fragte, ob
man nicht bei einem Betäubungsmittelabhängigen, der bei einem
Diebstahl erwischt wird, die geschätzten 50, bei denen er
zuvor nicht erwischt worden ist, strafschärfend
berücksichtigen dürfte. Ja warum eigentlich nicht? Vielleicht,
weil wir in einem Rechtsstaat leben.

Bei der Diskussion ging’s darum, ob eine derartige Bagatelle es wirklich Wert ist, der Justiz angetragen zu werden. Auch sollte man in solchen Bagatellfällen die „Größe“ haben um zu akzeptieren, dass man nicht immer das letzte halbe Promille an Recht bekommen muss.
Und für einen vernünftig funktionierenden Rechtsstaat sollte auch gelten : Der Aufwand, um „Recht“ zu finden/sprechen, sollte in einem ausgewogenen Verhältnis zu dem „Recht“ stehen, das es zu erstreiten gilt. Wenn’s um die hier maximal zwanzig Euro geht, dann ist derjenige, der dafür vor Gericht zieht, ein bedauernswerter Prinzipienreiter.

Gruß
Karl

Nur mal um was klarzustellen: Bernhard wurde schon mal mit
Tachogeschwindigkeit 90 Kmh geblitzt, das waren dann laut
Behörde 82 Kmh abzüglich Toleranz = 79 Kmh. Diesmal ziegt der
Tacho 80 Kmh an und Bernahrd soll 77 Kmh gefahren sein
???

Wo bitte ist die Klarstellung ??? Das sind Indizien - mehr nicht. M.E. sind es -siehe die Ausführungen zu möglichen Fehlerquellen der anderen User weiter unten- auch äußerst schwache und absolut zweifelhafte Indizien.

Daher wird Bernhard von sich aus nur 10 EUR bezahlen und die
restlichen 20 EUR schon aus Prinzip nicht. Also wohl doch die
Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen…

Nun ja, dafür hat der gute B sie ja wohl offensichtlich. Das Verhalten von B und die möglichen Konsequenzen für den Fahrzeughalter werde ICH jedoch nicht weiter kommentieren.

Nur mal um was klarzustellen: Bernhard wurde schon mal mit
Tachogeschwindigkeit 90 Kmh geblitzt

Also ein Wiederholungstäter!

Daher wird Bernhard von sich aus nur 10 EUR bezahlen und die
restlichen 20 EUR schon aus Prinzip nicht.

Wie wäre es, wenn sich Bernhard aus Prinzip an die Vorschriften der StVO hält, so wie es von jedem Verkehrsteilnehmer erwartet wird?

Lieber mal 3-5 km/h auf dem Tacho weniger fahren, dadurch kommst Du in der Regel auch nur 1 Minute später ans Ziel.

Und für 10 EUR gibts noch keinen Geschwindigkeitsverstoß, das billigste ist 15 EUR.

-Efchen

Tach.

b) machen die Bullen Passbildabgleiche mit Verwandten und
Söhnen oder befragen gar die Nachbarn von Vater Paul oder Sohn
Bernhard ??

Passbildvergleiche könnten die nur machen, wenn schon entsprechende Bilder auf der Behörde herumlägen. Nachbarn werden durchaus recht gern gefragt.

Im Hintergrund des Fotos sind auch andere Autos sichtbar.

Und Bäume und Häuser. Diese Einrede kann man knicken. Wenn zwei Pkw etwa auf gleicher Höhe fahrend vorhanden wären, ginge evtl. was, aber Fahrzeuge im Hintergrund sind uninteressant.

Der Tacho ist so geeicht, […]

Höchstens gepappelt ist der. Die Tachoanzeige schwankt zwischen 0 und +/- der erlaubten Toleranz; zweimal die gleiche Geschwindigkeit auf dem Tacho kann immer zwei tatsächliche Geschwindigkeiten ergeben.

e) Sollte man lieber gleich einen Anwalt einschalten ?

Und die UNO und Amnesty. Mit so etwas braucht man wirklich keinen Walt zu belästigen, sondern sich fragen:

  • Trifft der Sachverhalt zu? So, wie geschildert, haißt die Antwort schlicht Ja.
    Legitim ist es, die Ermittlungen abzuwarten. Wird der Fahrer nicht ermittelt, haste ginstig; ansonsten eben nicht.

Gruß Eillicht zu Vensre

Nur mal um was klarzustellen: Bernhard wurde schon mal mit
Tachogeschwindigkeit 90 Kmh geblitzt, das waren dann laut
Behörde 82 Kmh abzüglich Toleranz = 79 Kmh. Diesmal ziegt der
Tacho 80 Kmh an und Bernahrd soll 77 Kmh gefahren sein
???

Nur mal so ein kleiner Tipp an Bernhard… ER SOLLTE SICH VIELLEICHT EIN WENIG MEHR AUF DIE STRASSE UND DIE SCHILDER AM STRASSENRAND KONZENTRIEREN ALS AUF DEN TACHO!

Die Behauptung dass er den Tacho genauer ablesen konnte wie ein geeichtes Messgerät dürfte kaum vor Gericht bestand haben.

Ausserdem sollte man - so denn der Tacho tatsächich weniger anzeigt als man tatsächlich fährt, man damit rechnen, dass einem das Fahrzeug still gelegt wird, bis der Tacho neu justiert wurde.

Daher wird Bernhard von sich aus nur 10 EUR bezahlen und die
restlichen 20 EUR schon aus Prinzip nicht. Also wohl doch die
Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen…

Was ihm der beauftrage Anwalt wohl hoffentlich mit Erfolg ausreden wird.

Ich finde es generell gut sich nicht alles gefallen zu lassen, aber hier…

Gruss Ivo