OT
Hallo Karl.
Erlaube mir, im Interesse der Forenkultur meine (nicht themenrelevante) Sichtweise darzulegen.
Andreas hat sich über einen Sachverhalt geärgert und nach dessen Rechtmäßigkeit gefragt. Allein damit, dass er seine Anfrage nicht in der sachlich reduziertesten aller Sprechweisen gestellt oder dadurch, dass er einen Sachverhalt hinterfragt hat, deren Rechtmäßigkeit für die hier Antwortenden außer Zweifel steht, sollte er sich eigentlich noch keine Reaktion mit einem zweifelhaften Unterton verdient haben.
Das ist schon normal, dass man für die Inanspruchnahme einer
Dienstleistung zahlen muss.
Entweder will obiges Zitat insinuieren, dass der Frager doof sei und den Zusammenhang von Leistung und Lohn nicht kenne oder sich darüber lustig machen, dass jemand das geschilderte Preismodell als absurd oder ungerecht empfindet bzw. ausdrücken, dass diese Gebührenberechnung derart normal und naheliegend sei, dass eine abweichende Sichtweise per se Spott verdiene.
Den Frager darüber belehren zu wollen, dass es doch wohl normal sei, dass man für eine Dienstleistung zahlen müsse, bedeutet, ihn absichtlich falsch zu verstehen - zumal er bereits von kundiger Stelle eine hilfreiche Auskunft über die Rechtmäßigkeit der fraglichen Gebührenberechnung erhalten hatte.
Das war mein eigentliches Anliegen.
Desweiteren noch zur Sache:
Wenn du ins Kino für einen zweistündigen Film gehst, nach
einer Stunde aber den Saal verlässt, dann verlangst du an der
Kasse auch nicht die Hälfte des Eintrittspreises zurück.
Das taugt doch nun wirklich nicht als Analogon zur Parkgebührenberechnung nach einem Uhrzeit-Raster. Das Empfinden der Allgemeinheit dürfte sein, dass es naheliegend, üblich und gerecht ist, dem Kino die Verweildauer während des ganzen Films abkaufen zu müssen; nicht nur nutzt man in aller Regel die gesamte Verweildauer aus, der Kinobetreiber kann auch einen Platz, den ich während des Films verlasse, nicht noch einmal verkaufen. (Schon eher vergleichbar wäre es, wenn ich neben dem Eintrittspreis für den Film, den ich mir eigentlich snsehen will, auch den Eintrittspreis für den vorangegangenen Film bezahlen müsste, weil beim Betreten des Vorführraums noch der Abspann des vorigen Films lief, und obendrein den Eintrittspreis für den nachfolgenden Film, weil von dem schon der Vorspann läuft, während ich den Vorführraum verlasse.)
Warum ich es nicht seltsam finde, wenn sich ein juristisch Unwissender fragt, ob die übliche Parkgebührenberechnung in Ordnung geht:
Wenn Parkgebühren, wie es auf vielen Parkplätzen der Fall ist, nach der angefangenen Parkstunde und nicht nach der tatsächlichen Parkzeit berechnet werden (Parkdauer von 1:01 h entspricht zwei zu zahlenden Stunden), darf der Parker das als ungerecht verstehen oder als wirkungsvolle Maßnahme zur Gewinnmaximierung oder als Verschleierung des durchschnittlichen Stundenpreises; es werden ja „Parkstunden“ mehrfach verkauft. Natürlich dürfen das die Parkplatzbetreiber so handhaben; ebenso, wie sie minutengenau abrechnen, aber den Minutenpreis teurer machen dürften, was zwar den einzelnen Parker zuverlässig gerecht behandeln würde, in der aushängenden Gebührentabelle aber wahrscheinlich weniger gut aussähe.
Wenn Parkgebühren, wie es mir selbst noch nirgendwo begegnet ist, nach einem Uhrzeitraster berechnet werden (Parkbeginn 15:59 h, Parkende 17:01 h -> Parkdauer von 1:02 h entspricht drei zu zahlenden Stunden), so ist das im Einzelfall eine weitere Steigerung der subjektiv empfundenen Ungerechtigkeit, weil die Gebühr in einem noch absurderen Zusammenhang zur effektiven Parkdauer steht als nach obiger Berechnung. Natürlich darf der Parkplatzbetreiber auch diese Gebührenberechnung benutzen. Das weißt Du, das weiß ich. Aber wer das nicht weiß, sollte fragen dürfen (ohne befürchten zu müssen, behandelt zu werden, als hätte er eine dumme Frage gestellt).
So, und nun „Gute Nacht“ bzw. „Guten Morgen“ & freundliche Grüße,
Zeh_14