Auffahrunfall

Guten Abend,

folgende verkehrsrechtliche Frage:

Jemand bleibt mit dem Auto an einer Ampel stehen, nimmt den Gang raus ohne auf die Bremse zu treten.
In dem Moment rollt der Wagen rückwärts. Während des Schaltvorgangs sieht derjenige im Rückspiegel wie ein PkW
etwas schnell heranfährt. Und plötzlich knallt es auch schon und beide Autos stoßen zusammen. Der Fahrer vom anderen Auto
wollte keine Polizei, was dem einen ganz recht war,da der einen dringenden Termin hatte. Zwei Fußgänger meinten, das derjenige
rückwärts gefahren sei, was aber nicht stimmt, denn derjenige ist nur gerollt.Das Auto von demjenigen ist ein wirtschaftlicher Totalschaden,
da es am Heck total eingebeult ist. Also muß der Andere etwas schneller gewesen sein. Bei dem Anderen PkW ist nur die Stoßstange ab(geringer Schaden).

Der Andere war nun in der Werkstatt und ihm wurde gesagt, das noch etwas anderes kaputt ist. Die Kosten belaufen sich bei ihm auf ca.500€.
Nun will der Andere, dass derjenige den Schaden von seiner Versicherung bezahlen lässt, aber der Andere will dem derjenigen nur 300€ geben und den Schaden
nicht bei seiner Versicherung melden. Schlitzohr :frowning: Das rückwärtsrollende Auto hat bestimmt auch nur noch 500€Wert.

Was nun ??? Was tun ??? Der der aufgefahren ist meint, dass er nicht daran Schuld sei, da da der Andere rückwärts „gefahren“ ist, und er will vors Gericht.
So steht doch Ausssage gegen Aussage.

Logisch würde ich sagen, das jeder seinen Schaden bezahlen soll und gut ist, oder Hälfte Hälfte.

Wer ist nun Schuld an dem Unfall?

LG von D.Leischnig

Was nun ??? Was tun ??? Der der aufgefahren ist meint, dass
er nicht daran Schuld sei, da da der Andere rückwärts
„gefahren“ ist, und er will vors Gericht.
So steht doch Ausssage gegen Aussage.

Nach Deinen Schilderungen steht nicht Aussage gegen Aussage, denn zwei unabhängige Zeugen sagen, dass der Vordermann rückwärts gefahren sei:

Zwei Fußgänger meinten, das derjenige
rückwärts gefahren sei

Wobei natürlich der Unterschied zwischen rückwärts fahren oder rollen darin besteht, dass beim Rollen keine Rückfahrscheinwerfer leuchten. Danach könnte man die Zeugen befragen.

Ob das aber einen Unterschied macht, ob der Vordermann fuhr oder rollte, kann ich nicht sagen, denn was fährt/rollt der auch rückwärts? Wie weit eigentlich? 10cm können so einen Unfall nicht auslösen. Man sollte außerdem meinen, dass der Hintermann viel zu schnell war.
Aber beweisen kann man das alles nur, wenn jemand vor Ort war und das gesehen hat, und da scheint es ja nur die zwei Zeugen zu geben, die sagen, dass der Vordermann rückwärts gefahren ist. Damit würde ICH zunächst mal ihm die Schuld geben, auch wenn es ja immer heißt, dass der Hintermann jederzeit bremsen können muss und bei einem Auffahrunfall zunächst der Hintermann die Schuld bekommt.

Gruß,
-Efchen (ianal)

Logisch würde ich sagen, das jeder seinen Schaden bezahlen
soll und gut ist, oder Hälfte Hälfte.

Logisch würde ich sagen, dass jemand, der zu blöd ist beim Gang rausnehmen auf die Bremse zu treten, froh sein sollte, wenn er mit 500,00 € davon kommt.

Wer ist nun Schuld an dem Unfall?

Nach der hier erfolgten Beschreibung + Zeugenaussagen würde ich ganz klar auf den Rückroller tippen…

Gruß, A.

auch
wenn es ja immer heißt, dass der Hintermann jederzeit bremsen
können muss und bei einem Auffahrunfall zunächst der
Hintermann die Schuld bekommt.

Hallo,

der Hintermann muss aber normalerweise nicht damit rechnen, dass der Vordermann rückwärts fährt (egal, ob mit Gang oder rollend). Davon gibts aber sicher Ausnahmen, z.B. wenn der Vordermann langsamer wird und vor einer Parklücke stehenbleibt. Das ist hier aber nicht der Fall.

Die StVO schreibt für das Rückwärtsfahren besondere Sorgfaltspflichten vor. Ich gehe einfach davon aus, dass damit auch das Rollen gemeint ist.

Zu der Frage, wie weit das Auto zurück gerollt ist, würde ich hier noch die Frage stellen, ob das Strassenstück ungewöhnlich steil ist. Wenn ja, sehe ich vielleicht nocht ein Mitverschulden des Hintermanns, wenn er ungewöhnlich schnell und dicht aufgefahren ist.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo D.Leischnig,

du schreibst hier leider nicht, wie weit der Gang’raus zurückgerollt ist, bis es krachte.

Bei normal ebener Strasse rollt ein Pkw vielleicht 10 cm, bei leicht abschüssiger Straße 30 cm, bis der Fahrer es merkt (merken müsste).

Ich hab mal gelesen, dass bis zu 30 cm überhaupt kein Problem seien, weil man ja nicht Stoßstange an Stoßstange an der Ampel steht.

Wenn natürlich ein halber Meter oder mehr zurückgerollt wurde, wird problematisch.

Gruß
BT