angenommen, ein Fahrzeughalter stirbt, das Fahrzeug geht an die Erben über. Es ist versichert und auch sonst voll verkehrstauglich.
Dürfen die Erben damit fahren, auch wenn sie mangels Erbschein offiziell noch nicht Besitzer sind und das Fahrzeug deshalb weiterhin auf den Namen des Verstorbenen angemeldet ist?
Kann die Versicherung in so enem Fall Schwierigkeiten machen, falls ein Versicherungsfall eintritt?
angenommen, ein Fahrzeughalter stirbt, das Fahrzeug geht an
die Erben über. Es ist versichert und auch sonst voll
verkehrstauglich.
Dürfen die Erben damit fahren, auch wenn sie mangels Erbschein
offiziell noch nicht Besitzer sind und das Fahrzeug deshalb
weiterhin auf den Namen des Verstorbenen angemeldet ist?
Kann die Versicherung in so enem Fall Schwierigkeiten machen,
falls ein Versicherungsfall eintritt?
ich gehe das Thema mal aus Sicht der Versicherung an. Der Versicherer gibt den Hinterbliebenen i.d.R. eine Frist von 6 Monaten nach Ableben des VN den Schadenfreiheitsrabatt auf den Hinterbliebenen zu übertragen. Man geht also von VR Seite auch nicht davon aus, dass ein Fzg. sofort umgemeldet wird.
Darauf kommt es wohl nicht ab, aber trotzdem mal zur Info:
Besitz hat nix mit Erbscheinen zu tun, sondern etwas mit tatsächlicher Verfügungsgewalt. Entweder ist man Besitzer oder man ist es nicht. Für Erben gibt es hier sogar eine Sonderregel (es kommt dann nicht mal mehr auf die tatsächliche Verfügungsgewat an; diese wird fingiert):
Kann die Versicherung in so enem Fall Schwierigkeiten machen,
falls ein Versicherungsfall eintritt?
Versicherer und Erven können sich gar nicht dagegen wehren, dass die Versicherung auf den neuen Besitzer/Eigentümer übergeht, denn das ist auch bedingungsgemäß vorgesehen (zumindest für die Haftpflicht). Berechtigter Fahrer ist der Erbe allemal.
Der Erbe sollte aber trotzdem zügig tätig werden und mindestens Kontakt aufnehmen mit dem Versicherer, um bei einem Schaden nicht zunächst mühsam die Formalitäten klären zu müssen.