Busspur

Mal eine allgemeine Frage:

Auf einer Strasse besteht rechts eine von der übrigen Fahrbahn abgetrennte Busspur. Auf dieser fährt ein Fahrradfaher. Der Bus kommt von hinten auf dieser Spur, und wechselt ohne Blinken und Vorsicht über den durchgezogenen Streifen auf die „normale“ Fahrspur, um den Fahrradfahrer zu überholen. Frage: Fahrradfahrer ist falsch, oder müsste der Busfahrer die durchgezogene Linie beachten , und diese nicht überfahren. Also hinter dem fahrrad herfahren, bis er alleine die Spur benutzen kann.

Joachim

Frage:

Huh? Kein Fragezeigen? Ich rat einfach mal, was die Frage ist:

Fahrradfahrer ist falsch

Nein. Nicht zwingend.
http://www.adfc-weyhe.de/vwv-stvo/Z245_linienomnibus…
„Radverkehr kann […] zugelassen werden, wenn …“

oder müsste der Busfahrer die
durchgezogene Linie beachten

Dazu finde ich gerade nichts. Vom Gefühl her würde ich sagen ja, von den Vorschriften zur durchgezogenen Linie nein, nur wenn die Spur durch ein Hindernis blockiert ist, wozu sicher kein fahrender Radfahrer gehört.

Wenn der Busfahrer den Fahrstreifen wechselt (unabhängig davon, ob er es darf oder nicht) muss er sich aber über den Verkehr auf der anderen Spur informieren, genau wie bei einem normalen Fahrstreifenwechsel auf einer Straße mit mehreren Fahrstreifen pro Richtung. Einfach rüberfahren ist sicherlich Krampf.

Gruß,
-Efchen

Hi,

als Ergänzung zu bereits gesagten:

Fahrspurwechsel muss IMMER rechtzeitig angezeigt werden (==> Blinken vor Fahrbahnwechsel; s.a. §5 StVO) und darf den anderen Verkehr nicht gefährden (§7 Abs. 5 StVO). Unabhängig davon, ob ein solcher erfolgen darf oder nicht!

Grüsse