Unfall Auto mit Fahrrad

Hallo liebe Mitnutzer dieser Community,

nehmen wir mal an, folgender Unfall wäre passiert:

Ein Auto fährt aus der Einfahrt eines Restaurants heraus. Das Restaurant liegt mitten im Feld/in der Natur. Die Straße ist keine richtige Straße, sondern nur ein geteerter Feldweg. Das Auto will nach links abbiegen aus dieser Ausfahrt heraus. Es ist Nachts, die Gegend ist soweit nicht beleuchtet. Da das Restaurant beliebt ist, ist die Einfahrt und der Feldweg komplett mit anderen Autos zugeparkt. Das Auto fährt also nun aus der Ausfahrt nach links auf den Feldweg, im ersten Gang, sehr langsam und tastet sich auf den Feldweg. Nun kommt ein Fahrrad angefahren und es passiert ein Unfall. Das Auto hat das Fahrrad auf keinen Fall sehen können, da es A) sehr schnell war und B) kein Licht hatte. Der Autofahrer hätte aus Reflex gebremst und hat beim Aufprall gestanden.

Nehmen wir mal weiter an dass nach dem Aufprall heraus kam, dass noch eine weitere Person auf dem Lenker gesessen hatte und der Fahrradfahrer alkoholisiert war.

Natürlich hätte man einen Krankenwagen gerufen und die Polizei kam. Die Person wären soweit nicht verletzt gewesen, der Krankenwagen wäre wieder weggefahren. Die Polizei hätte Fotos gemacht und die Daten entsprechend aufgenommen. Auch hätte die Polizei festgehalten, dass der Radfahrer alkoholisiert war (übrigens, sagen wir mal, 17 Jahre alt mit 0,6Promille). Das Auto hätte einen Schaden von, nehmen wir mal an, 2000EUR.

Zusätzlich wäre dieser Radfahrer, ohne Licht inkl. einer weiteren Person auf dem Lenker bereits vorher auf dem Feldweg beinahe mit einem anderen Auto zusammen geprallt.

Wie sieht nach Eurer Meinung die Rechtslage aus? Wer hat Schuld?

Für den Autofahrer wäre dieser Unfall ja unvermeidbar gewesen. Das Fahrrad hatte kein Licht, war schnell unterwegs, der Radfahrer hatte nur eingeschränkte bis keine Sicht gehabt, da eine Person auf dem Lenker saß, außerdem war die Person alkoholisiert.

Zeugen wären vorhanden, auch der vorherige Autofahrer, bei dem beinahe der Unfall passiert wäre.

Vielen Dank
Grüße

Hallo!

Für den Autofahrer wäre dieser Unfall ja unvermeidbar gewesen.

Mööp - falsch! An unübersichtlichen Stellen hat man sich notfalls einweisen zu lassen.

Schuld: 100:0

Das Fahrrad hatte kein Licht,

Schuld: 90:10

war schnell unterwegs,

Schneller als 50 wird’s wohl nicht gewesenb sein.

der
Radfahrer hatte nur eingeschränkte bis keine Sicht gehabt,

SChuld: 80:20

da
eine Person auf dem Lenker saß,

Schuld: 70:30

außerdem war die Person
alkoholisiert.

Schuld: 60:40

So ungefähr wird’s wohl ausgehen, unter 50:50 wird die Sache wohl nicht sinken, weil beim Autofahrer neben das ordnungswidirge Einscheren noch die Betriebsgefahr des KFZ tritt.

unter 50:50 wird die Sache
wohl nicht sinken, weil beim Autofahrer neben das
ordnungswidirge Einscheren noch die Betriebsgefahr des KFZ
tritt

Klar gibts die Betriebsgefahr. Aber die Summe von Fehlverhalten des Fahrradfahrers ist doch um einiges Höher als die des Autofahrers!? Weshalb wird der Autofahrer dann so abgestraft??

hätte sich einweisen lassen müssen/können - und nichts wäre vermutlich passiert. Oder ev. „Fussgänger beim Einweisen von betrunkenem Radfahrer umgenietet“ wäre draus geworden…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

letzten Endes wird hier das Gericht gemäß dem Einzelfall entscheiden. Ich denke aber, dass der Radfahrer den größeren Teil der Schuld zugesprochen bekommt. neben der Alkoholisierung kommt hier noch grob fahrlässiges Verhalten hinzu. Insbesondere das Mitführen einer Person auf dem Lenker dürfte schwer wiegen, denn damit nimmt sich der Radfahrer nicht nur die Sicht, sondern beeinflusst Lenkbarkeit und Bremsweg des Rades extrem negativ.

Gruß, Niels

Hallo,

eine Einschätzung der Haftungsquote ist natürlich schwierig bzw. letztlich Kaffeesatzleserei.
Da ich neulich noch ein Urteil gelesen habe Auto 0% betrunkener Fußgänger 100% würde ich diesen Fall fast genauso sehen… da der Autofahrer aber in der Tat in einer unübersichtlichen Ecke unterwegs war, kann die Betriebsgefahr zum Tragen kommen. Üblicherweise wird diese jedoch mit 25% bis 1/3 angerechnet.

Grüße, M