auf der A71 gibt es eine neue Art von Blitzern. Diese haben die Eigenschaft dass sie nicht sichtbar blitzen, d.h. das man nicht unbedingt bemerkt dass mann geblitzt worden ist. Von diesen Blitzern gibt es soweit ich weiss in jeder Fahrrichtung 4 Stück in einem bereich con ca. 20 Km. Sollte man jetzt an meheren Stellen geblitzt worden sein obwohl man es nicht bemerkt, muss man dann auch mehrmals bezahlen oder kann man dann nur einmal belangt werden?
man wird wohl mehrfach zahlen müssen, und sich ggf. auch noch einen Aufschlag wegen Vorsatz einfangen. Wer über eine längere Strecke mit mehrfacher Beschilderung konstant zu schnell fährt, kann dass ja kaum ohne Absicht machen.
das kann man pauschal nicht sagen.
Je nach Umständen (Zeit und Abstand zwischen den Verstößen usw) liegt eine einheitliche Tat vor oder eben nicht.
Beispiele:
BayObLG vom 26.10.2001, 2 Ob OWi 407/2001 zfs 2002, 99
OLG Thüringen vom 12.07.1999, 1 Ss 71/99 RdW Heft 12/2000, Seite IV
OLG Köln vom 17.08.2004 Ss 259/04 (B) NZV 2004, 536
Wenn ich in einer Fußgängerzone innerhalb von 20 Minuten 4
Menschen umbringe, habe ich dann e i n e n Mord begangen
oder v i e r?
wenn auf einer Strecke von 10 Metern alle 2,5 Meter ein Blitzer also insgesamt 4 Tempomessgeräte aufgestellt werden, und diese vier Geräte nun einen Autofahrer, der zu schnell unterwegs ist, „blitzt“.
Wie oft ist der Autofahrer dann zu schnell unterwegs gewesen?
wenn auf einer Strecke von 10 Metern alle 2,5 Meter ein
Blitzer also insgesamt 4 Tempomessgeräte aufgestellt werden,
und diese vier Geräte nun einen Autofahrer, der zu schnell
unterwegs ist, „blitzt“.
Wie oft ist der Autofahrer dann zu schnell unterwegs gewesen?
Abgesehen davon, dass in der Ausgangsfrage von 20 km die Rede war und sowas wie in Deinem Beispiel nicht vorkommt: Vier Mal, was denn sonst?
Etwas völlig anderes ist die Frage, ob die vier Verstöße dann in einem Verfahren unter dem Gesichtspunkt „Tateinheit“ zu e i n e r Strafe zusammengefaßt werden (können). Es bleiben aber trotzdem vier Verstöße.