ich hoffe ich in hier in der richtigen Abteilung des Forums.
wie kann man anhand eines Nummernschildes den Halter ermitteln?
Der Fall ist wie Folgt. Ein Fahrzeug mit abgelaufenen Nummernschilder steht über längere Zeit auf einen Privatgrundstück. Der Eigentümer des Grundstückes möchte nun den Halter Informieren, dass sein Fahrzeug hier nicht parken darf, bzw ihn auffordern das zu entfernen.
einfach an die zuständige Zulassungsstelle schreiben, dass man zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche (hier Besitzstörung durch fremdes Fahrzeug auf dem eigenen Grundstück) die Halterdaten benötige. Die werden dann gegen kleine Gebühr (kann man vom Halter erstattet verlangen) mitgeteilt.
Stellt sich nur die Frage, ob man den Halter dann auch an der angegebenen Adresse findet. Aber da hilft dann ggf. das Einwohnermeldeamt weiter.
Leute die Fahrzeuge mit entstempeltem Nummernschild irgendwo auf anderer Leute Grundstücken abstellen sind aber schon so ein Fall, wo man vermutlich auf Kosten sitzen bleiben wird.
Der Fall ist wie Folgt. Ein Fahrzeug mit abgelaufenen
Nummernschilder steht über längere Zeit auf einen
Privatgrundstück. Der Eigentümer des Grundstückes möchte nun
den Halter Informieren, dass sein Fahrzeug hier nicht parken
darf, bzw ihn auffordern das zu entfernen.
Was Wiz schreibt, ist richtig. Aber hat sich der Grundstückseigentümer schon mal an die Polizei gewendet? Die könnte auch den Fahrzeughalter ermitteln bzw. das Auto einfach abschleppen lassen.
Grundstückseigentümer schon mal an die Polizei gewendet? Die
könnte auch den Fahrzeughalter ermitteln bzw. das Auto einfach
abschleppen lassen.
Cheers, Felix
Hi,
die Polizei macht da Garnichts, da sei nicht für Zivilrechtlichen Fälle nicht zuständig ist . Wenn ich dies so richtig verstanden habe. die Zulassungsstelle gibt leider keine Daten raus, zumindest hatte ich das Glück noch nie.
Leute die Fahrzeuge mit entstempeltem Nummernschild irgendwo
auf anderer Leute Grundstücken abstellen sind aber schon so
ein Fall, wo man vermutlich auf Kosten sitzen bleiben wird.
Bei den Fahrzeug handelt es sich um einen T5 mit ca 30 000 Km, was die Sache ja noch schleierhafter macht.
die Polizei macht da Garnichts, da sei nicht für
Zivilrechtlichen Fälle nicht zuständig ist . Wenn ich dies so
richtig verstanden habe.
Es kommt immer auf die Argumentation an.
die Zulassungsstelle gibt leider
keine Daten raus, zumindest hatte ich das Glück noch nie.
Das hat mit Glück nichts zu tun. Wenn man ein berechtigtes Interesse hat, dann haben die die Daten rauszurücken. Ich weiß aber, dass die sich gegenüber Privatpersonen gerne mal etwas anstellen. Daher auf jeden Fall schriftlich und mit nachvollziehbarer Begründung Kontakt aufnehmen. Was immer hilft, ist der Weg über den Anwalt. Mir hat zumindest noch nie eine Zulassungsstelle Daten verweigert.
die Polizei macht da Garnichts, da sei nicht für
Zivilrechtlichen Fälle nicht zuständig ist . Wenn ich dies so
richtig verstanden habe. die Zulassungsstelle gibt leider
keine Daten raus, zumindest hatte ich das Glück noch nie.
Kann ich so nicht bestätigen. Wir hatten vor 2 Jahren mal einen ähnlichen Fall, da stand ein neuer Polo auf dem Parkplatz vor der Haustür. 110 angerufen und gesagt, daß man ein Auto gefunden hätte und nun wissen möchte, ob das Teil gestohlen gemeldet wurde.
War null Problem, da kamen auch nachts um 0400 noch die Dorfsherrifs (mit Schlaffalte im Gesicht) vorbei um sich das anzusehen.