Person 1 Fahrer Pkw 1
Person 2 Fahrer Pkw 2
Fahrer 1 begibt sich mit Pkw 1 auf einen „Parkplatz“ bzw neben einen Parkplatz, allerdings ist das Gebiet mit eineschlossen!
dort steht ein Pkw 2 mit Fahrerin 2 und Licht an!
(Morgens um halb 1) Fahrer 1 nähert sich Fahrer 2 und steht dahinter, etwa 2 meter Abstand! nach einiger Zeit schaut Fahrer 1 ob er nicht rechts an Fahrer 2 vorbeifahren kann, da Fahrer 2 mitten in der Landschaft steht und Fahrer 1 um sie herum umdrehen kann! plötzlich fährt Pkw 2 schnellbeschleunigend rückwärts auf die Front von Pkw 1 und verursacht einen Schaden von 4100€! -> Wirtschaftlicher Totalschaden, Fahrzeugwert bei 2700€! Polizei wurde hinzugezogen und haben ales protokolliert! dort macht Fahrerin 2 die Aussage, das sie Pkw 1 beim rückfahren nicht gesehen hätte! Fahrer 1 geht zum Gutachter und danach zum Rechtsanwalt! 1 Woche nach dem Unfall (Fahrerin 2 wollte nichts der Versicherung melden, somit hat das Fahrer 1 gemacht, selbe Versicherung) kommt ein schreiben zu Fahrer 1 von der Versicherung, dass Fahrerin 2 nicht rückwärts gefahren wäre, das sie eine Beweis zur Ausfallentschädigung haben wollen (stand doch alles im gutachten?!) und evtl Zeugen hinzuzuziehen wären (es gab keine Zeugen) ! muss Fahrer 1 nun damit rechnen, das er vor Gericht gehen muss oder evtl kein Recht bekommt etc? Bruder und Freund von Fahrer 1 kamen zum Unfallort hinzu und Fahererin 2 hat ihnen erzählt, das sie Rückwärts auf Fahrer 1 gefahren ist und ihn übersehen hat!