Knöllchen aus Österreich/Wien

Hallo zusammen,

ich war beruflich diese Woche in Wien. Habe vor meinem Hotel in einer kurzparkzone geparkt und leider auch gleich ein Knöllchen kassiert. Jetzt meine Frage. Das Knöllchen beläuft sich auf 21,- Euro. Treiben das die Österreicher wirklichein? In diesem Gesetzt über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen zwischen A und D steht was das Beträge unter 25,- Euro nicht eingetrieben werde.

Ist das wirklich so? Hat da wer Erfahrung? Ich habe nämlich eigentlichkeine Lust zu zahlen, aber auch keine Lust schlimmstens sehr hohe Mahngebühren zu zahlen (weiß evtl. jemand wie hoch die Mahngebühren bei erster Mahnung aus Österreich sind??).

Vielen Dank für Eure Hilfe

Micha

bussgelder aus dem ausland werden erst ab 2009 in D eingezogen. vorher kann nix passieren. aber man muss aufpassen wenn man wieder in das land fährt. wird man dort kontrolliert muss man das fällige bussgeld sofort zahlen.

Muss ich in diesem Fall 21,- Euro zahlen oder 21,- Euro + X Mahngebühren??

bussgelder aus dem ausland werden erst ab 2009 in D
eingezogen. vorher kann nix passieren. aber man muss aufpassen
wenn man wieder in das land fährt. wird man dort kontrolliert
muss man das fällige bussgeld sofort zahlen.

Seltsam… dachte immer dass Österreich das einzige Land ist, das bisher schon ein Rechtshilfeabkommen mit Deutschland hat - und zwar seit langem.

Gruss Ivo

Jemand hatte in Deutschland einen ähnlichen Fall. Das Amtshilfeersuchen der Österreicher hat aber deswegen funktioniert, weil der Betreffende seinen Widerspruch bei den österreichischen Ämtern nicht nachweisen konnte. Da muss man sich wirklich am Kopf fassen. Amtshilfeersuchen seitens österreichischer Behörden sind in Deutschland gesetzeswidrig und deswegen nicht vollziehbar, da der deutsche Halter im Vergleich zu den Österreichern nicht der „Lenkererhebungspflicht“ unterliegt. Mit anderen Worten: der Halter des betroffenen Fahrzeugs sollte per Einschreiben mit Rückschein einen Widerspruch fristgerecht einlegen und
darin erwähnen, dass er/sie als Halter von dem Knöllchen nix weiss. Damit ist die Sache gegessen. Eine Lenkererhebung dürfen dann deutsche Behörden nicht mehr durchführen, da es in D nicht zulässig ist. Unbedingt per Einschreiben !! Sonst zahlt man doch oder man behauptet, man würde den Bussbeldbescheid zum erstenmal sehen. Quasi auf blöd stellen, falls man Fristen versäumt hat. Die Hinterlist in meinem Fall bestand darin, dass die Österreich. Behörden mir den Brief nicht amtlich zugestellt haben, so dass man diese Mahnung natürlich nicht ernst nimmt und folglich nicht fristgerecht Widerspruch erhebt. Das ist deren einzige Chance: jemanden über die Fristversäumnis bzw. fehlendem Nachweis des Widerspruchs dranzukriegen !! Ich schreib hier gerne aus leidvoll eigener Erfahrung. Ich musste für eine angebliche Geschwindigkeitsüberschreitung 50 + 25 euro (Amtshilfezusatzkosten) zahlen, nur weil ich den Widerspruch nicht per Einschreiben geschickt hatte !!

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Hallo!

Da gibt es unterschiedliche Praktiken. Vielfach werden deutsche Parksünder in Österreich überhaupt nicht bestraft, aber sicher darf man sich da jetzt auch nicht sein.

Man muss jedenfalls eines bedenken: jede Strafe, die in Deutschland nicht vollstreckt werden kann, darf in Österreich gesichert werden (die Deutschen haben da übrigens auch so eine Regelung, wie alle normalen Länder), d.h. es könnte passieren, dass du bei deinem nächsten Aufenthalt in eine Verkehrskontrolle kommst und dir das Autoradio zur Sicherung der Vollstreckung von der Polizei gepfändet wird. Die Wahrscheinlichkeit ist sicherlich nicht allzu hoch, dass das passiert, aber möglich ist es.

Gruß
Tom

Hallo!

Genau so ist es. Allerdings verweigern die deutschen Behörden unter Hinweis auf den ordre public die Vollstreckung von Strafen wegen Verweigerung der Lenkerauskunft.

Gruß
Tom

Aaaalso, meiner Kenntnis nach handelt es sich bei Verwarngeldern (Bußgeld scheidet bei dem Betrag ja schonmal aus) im ruhenden Verkehr (Parkverstoß) um eine Art „Steuer“, da diese Gelder meistens in die Kommune fließen. Diese hat aber nichts mit dem Rechtsabkommen zu tun und muss daher nicht bezahlt werden. Ich hab aber weder ne Rechtsgrundlage noch sonst irgend etwas. Ich weiss nur, dass es sich so mit Spanien und Deutschland verhält. So, jetzt sind die Profis gefragt :smile:

Hallo,

Aaaalso, meiner Kenntnis nach handelt es sich bei
Verwarngeldern (Bußgeld scheidet bei dem Betrag ja schonmal
aus) im ruhenden Verkehr (Parkverstoß) um eine Art „Steuer“,
da diese Gelder meistens in die Kommune fließen.

Quatsch. Übrigens auch in Spanien.

Ich hab aber weder ne Rechtsgrundlage noch sonst irgend etwas.

Stimmt. Ahnung übrigens auch nicht. Und deshalb hättest Du vielleicht erstmal die anderen Postings lesen sollen, dann hättest Du Dir die Blamage erspart.

Gruß
loderunner (ianal)

Von der Homepage des ADAC:

Werden Verkehrszuwiderhandlungen durch automatische Anlagen festgestellt (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße) oder in Abwesenheit des Fahrers zur Anzeige gebracht (z. B. Parkverstöße), kommt es gelegentlich zur Übersendung entsprechender Bußgeldbescheide per Post nach Deutschland. Nach Rechtskraft derartiger Bescheide werden manchmal weitere Zahlungsaufforderungen und Mahnschreiben hierbei versandt. Für den Fall der Nichtzahlung wird die zwangsweise Eintreibung der Buße angedroht.

Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund dort verhängter und nicht bezahlter Geldbußen sind jedoch allenfalls in Spanien möglich, nicht hingegen in Deutschland, da zwischen beiden Staaten kein Vollstreckungshilfeabkommen in Verwaltungssachen besteht.

So, bei dem Verwarngeld handelt es sich um eine „Gebühr“, welche in die Kasse der jeweiligen Provinz einfließt (danach googeln kannste von mir aus selbst). Des Weiteren fällt die ganze Sache auch nicht unter das Rechtsabkommen / Vollstreckungshilfeabkommen und muss daher NICHT bezahlt werden.

So, und jetzt komm mal fein von Deinem hohen Rösslein runter, Du Niete…

Hallo,

Von der Homepage des ADAC:

Prima abgeschrieben. Nur leider offensichtlich nicht verstanden.
Da steht nichts von ‚Steuer‘. Da steht:

…nicht hingegen in Deutschland, da zwischen beiden Staaten kein
Vollstreckungshilfeabkommen in Verwaltungssachen besteht.

Wohin diese Gebühr fließt, ist schlicht egal.

So, und jetzt komm mal fein von Deinem hohen Rösslein runter,
Du Niete…

Lol. Wer im Glashaus sitzt, sollte lieber im Keller…
Du hast Dich hier heftig blamiert. Da solltest Du lieber leisere Töne anschlagen. Und beim nächsten Mal das tun, was ich Dir schon im ersten Post empfohlen habe: erstmal lesen, was schon geantwortet wurde.

Gruß
loderunner