Zwei Kinder (12) spielen mit einem Fußball in einer Spielstrasse. Aus einem Fahrradweg kommt eine Frau mit einem Fahrrad in die Spielstrasse gefahren. Sie weiß, dass sie in eine Spielstrasse einfährt, weil sie dort wohnt.
Gerade als sie in die Spielstrasse eingebogen ist, gerät der Fußball unter die Pedale des Fahrrads. Die Frau stürzt und verletzt sich so erheblich am Knie, dass sie ins Krankenhaus kommt und dort operiert werden muss.
Der Arbeitgeber der Radfahrerin schaltet einen Rechtswanwalt ein und fordert die Eltern der Kinder auf, diesen Fall ihren Versicherungen zu melden.
Wie geht dieser Fall weiter? Kann die verletzte Frau, bzw. der Arbeitgeber Schadensersatzansprüche gelten machen?
Wie geht dieser Fall weiter? Kann die verletzte Frau, bzw. der
Arbeitgeber Schadensersatzansprüche gelten machen?
Schlechte Karten : in Spielstrassen darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Wenn die Frau sich derart gravierend verletzt hat, wird wohl von einer höheren Geschwindigkeit auszugehen sein. Also mindestens ein Teilverschulden.
Gruß
Karl
man kann auch saudumm von einem fast stehenden Fahrrad fallen und sich verletzen. Deine Interpretation und Urteil stehen hier auf wackeligen Füßen. Warum nicht erstmal die Versicherung einschalten?
Hallo, erstmal gute Besserung. Wenn eine Haftpflichtversicherung für die Kinder besteht, sollte man die auch einschalten. Warum wird so etwas dann überhaupt abgeschlossen ? Man muss wirklich Augenzeuge gewesen sein, um eine Fahrlässigkeit beider Parteien festzustellen.
Hört sich nach einem kniffligen Fall an.
Ich kann den Arbeitgeber auch gut verstehen, denn der muss für eine gewisse Zeit für den Ausfall der Arbeitskraft aufkommen. Das würde mir auch nicht schmecken … Also ich würde mich mit der Partei der Kinder in Verbindung setzen und den Vorgang vorher genau mit den Kindern besprechen. Die Versicherungspolice gründlich durchlesen und danach die Versicherung kontaktieren. Bis zum Gericht muss der Fall nicht unbedingt.
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Kann die verletzte Frau, bzw. der
Arbeitgeber Schadensersatzansprüche gelten machen?
die Frau kann versuchen, Schmerzensgeld einzuklagen; mit dem Schadenersatz wird es schon schwieriger, weil der Schaden erstmal beziffert werden muss. Der Arbeitgeber braucht sich nicht zu bemühen - dass ein Mitarbeiter wegen Erkrankung ausfällt, gehört zu seinen Risiken, die ihm niemand abnimmt.
Der Arbeitgeber braucht sich
nicht zu bemühen - dass ein Mitarbeiter wegen Erkrankung
ausfällt, gehört zu seinen Risiken, die ihm niemand abnimmt.
Hi,
im Prinzip ja, wenn aber jemand für einen unfallbedingten Ausfall verantwortlich gemacht werden kann, wird der AG Schadenersatzansprüche geltend machen können. Genauso wie die Krankenversicherung.
Gruß Keki
im Prinzip ja, wenn aber jemand für einen unfallbedingten
Ausfall verantwortlich gemacht werden kann, wird der AG
Schadenersatzansprüche geltend machen können.
ein Arbeitgeber hat erstmal dafür zu sorgen, dass ihm durch Ausfälle von Mitarbeitern kein Schaden entsteht. Wenn er dieser Verpflichtung gegenüber dem Betrieb, seinen Geld- und Auftraggebern nicht nachkommt, kann er dafür niemanden in die Pflicht nehmen. Außer vielleicht seiner Geschäftsführungsunfähigkeitsversicherung ))
schon mal was von Lohnfortzahlung gehört?
Warum sollte der AG nicht versuchen, den ohne Gegenleistung aufgrund unfall-/krankheitsbedingter Fehlzeit gezahlten Lohn vom Schädiger zurück zu erhalten?
Hi Ralf,
kann dir hier nicht ganz zustimmen. Regelmässig werden von Betrieben und auch Krankenkassen Schadenersatzforderungen gegenüber Verursachern geltend gemacht und je nach Lage der Dinge auch durchgesetzt.
Der § 823 BGB kann durch eine Geschäftsführungsunfähigkeitsversicherung* nicht abgedungen werden
Gruß Keki
* schönes Wort, werde ich in mein Repertoire aufnehmen )
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Warum sollte der AG nicht versuchen, den ohne Gegenleistung
aufgrund unfall-/krankheitsbedingter Fehlzeit gezahlten Lohn
vom Schädiger zurück zu erhalten?
Weil es bei der Konstellation ziemlich aussichtslos ist und so ein Anwalt hier nur zusätzliche Kosten verursacht weswegen mir dies erst mal unlogisch erscheint.
Ich frage eigentlich deswegen weil ich verstehen will ob es was mit der gesetzlichen Unfallversicherung, bzw. der Berufsgenossenschaft zu tun haben könnte.
ein Arbeitgeber hat erstmal dafür zu sorgen, dass ihm durch
Ausfälle von Mitarbeitern kein Schaden entsteht.
der „Schaden“ aus der Lohnfortzahlungspflicht entsteht doch erstmal aus gesetzlichem Grund, oder? Und gegen diesen „Schaden“ könnte der AG sich höchstens durch sittenwidrige Arbeitsverträge absichern.
man kann auch saudumm von einem fast stehenden Fahrrad fallen
und sich verletzen.
Klar. Das wird zunächst die Seite des Radfahreres zur Entlastung anführen.
Denn die Seite der spielenden Kinder wird über die „Geschwindigkeits-Schiene“ argumentieren : Als Radfahrer von einem Kinderfußball „abgeschossen“ zu werden sprcht eher für eine Geschwindigkeit oberhalb der (einzuhaltenden) Schrittgeschwindigkeit.
Wie bereits anderweitig gepostet, kann sich die Sache sehr knifflig gestalten. Wenn’s um viel Geld gehen sollte, dürfte man zur „Wahrheits“-Findung einiges an Gutachter-Aufwand investieren können.
Deine Interpretation und Urteil stehen hier auf wackeligen Füßen.
Habe selber in frühen Jahren gelegentlich als Obergutachter vor Gericht gestanden und habe daher ein halbwegs brauchbares Gefühl, wann man sich auf zu sehr wackelige Füße begibt, bevor das „hohe“ Gericht das Gutachten vom Sockel stößt.
Warum nicht erstmal die Versicherung einschalten?
Das auf jeden Fall, ist schließlich eine Selbstverständlichkeit, so man denn als Beschuldigter in der Sache versichert ist.
Dann kann man sich zurücklehnen und die Klärung der Versicherung überlassen. Die Versicherung wird dann schon entscheiden, ob sie den Aufwand der „Wahrheits“-Findung treiben will, oder ob sie nicht schlicht und einfach zahlt.
Weil es bei der Konstellation ziemlich aussichtslos ist und so
ein Anwalt hier nur zusätzliche Kosten verursacht weswegen mir
dies erst mal unlogisch erscheint.
Nun ja, hierbei müsstest Du voraussetzen, dass der AG detailiert den Unfallhergang kennt. Wenn er nur „Unfall“ und „ich bin unschuldig“ gehört hat, dann wäre die Reaktion schon nachvollziehbar …
Ich frage eigentlich deswegen weil ich verstehen will ob es
was mit der gesetzlichen Unfallversicherung, bzw. der
Berufsgenossenschaft zu tun haben könnte.
Der Arbeitgeber braucht sich
nicht zu bemühen - dass ein Mitarbeiter wegen Erkrankung
ausfällt, gehört zu seinen Risiken, die ihm niemand abnimmt.
Quatsch. Wenn dem AG ein Schaden entsteht, kann er diesen im Prinzip genauso geltend machen wie jeder andere auch, insbesondere geht es meist um einen „Lohnfortzahlungsregress“. Der Ersatzanspruch geht nur nicht so weit wie der des unmittelbar Geschädigten, da es an der Aktivlegitimation mangelt… der AG kann somit zB keine RA-Kosten fordern (fordern natürlich schon, aber erfolglos).
nicht zu bemühen - dass ein Mitarbeiter wegen Erkrankung
ausfällt, gehört zu seinen Risiken, die ihm niemand abnimmt.
Wenn ich hier mal kurz den Zusatztext (Allgemeintext, der auf jeder Abrechnung steht) meiner letzten Lohnabrechnung zitieren darf:
„Arbeitsunfähigkeit: Sollte Ihre Arbeitsunfähigkeit ggf. durch Dritte herbeigeführt worden sein, melden Sie sich bitte bei Ihrem Betreuungsteam oder bei Service Center Personal XXX X-X unter der Rufnummer XXXX/XXXXXXX.
Sie helfen damit der XXX(Firma)XXX, möglichen Schadenersatz von dem Unfallgegner einzufordern und leisten somit einen Beitrag zur Kostenreduzierung.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!“
Das ist ein großer, deutscher Konzern. Keine kleine Krauterfirma. Irgendwas werden die sich schon dabei denken.
ein Arbeitgeber hat erstmal dafür zu sorgen, dass ihm durch
Ausfälle von Mitarbeitern kein Schaden entsteht.
der „Schaden“ aus der Lohnfortzahlungspflicht entsteht doch
erstmal aus gesetzlichem Grund, oder? Und gegen diesen
„Schaden“ könnte der AG sich höchstens durch sittenwidrige
Arbeitsverträge absichern.
so war das nicht gemeint: Zu seinen Aufgaben als Unternehmer gehört es, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, wie er Verträge erfüllen kann, obwohl ihm Mitarbeiter abhanden kommen. Insofern betrachte ich Lohnfortzahlung auch nicht als Schaden, sondern als Kostenfaktor, den er gefälligst einzukalkulieren hat. Genauso wie zB Mutterschutz. Aber vielleicht erlebe ich es noch, dass werdende Väter dem Arbeitgeber für den Mutterschaftsurlaub schadenersatzpflichtig werden.
ein Arbeitgeber hat erstmal dafür zu sorgen, dass ihm durch
Ausfälle von Mitarbeitern kein Schaden entsteht.
OK, dann schick doch bitte mal 50% der Belegschaft deines Betriebes
nach Hause und schau mal ob dies einen Schaden darstellt.
Wenn er
dieser Verpflichtung gegenüber dem Betrieb, seinen Geld- und
Auftraggebern nicht nachkommt, kann er dafür niemanden in die
Pflicht nehmen.
Seltsame Rechtsauffassung, wenn ihm jemand einen Schaden zufügt
kann er sehr wohl Ersatz fordern. Wo ist der Unterschied ob du dem
AG ein Auto beschädigst oder den Mitarbeiter.
Außer vielleicht seiner
Geschäftsführungsunfähigkeitsversicherung ))
Dann erklär mir bitte wie ein Betrieb mit 2 MAs sich absichern
soll!!!
Das alte Spielstraßen-Lied…
Eine Spielstraße beginnt mit einem runden Verkehrszeichen „Roter Kreis“ und dem Zusatzzeichen „Spielendes Kind“. Der rote Kreis bedeutet bekanntermaßen: Verbot für Fahrzeuge aller Art. Wer da mit dem Fahrrad rein fährt, hat schlechte Karten.
Spielstraßen gibt es aber nur noch in Fahrschulbögen. Verkehrsberuhigte Zonen hingegen, die mit den eckigen blauen Schildern, laden zum Fahrradfahren (in Schrittgeschwindigkeit) geradezu ein und gemahnen alle Verkehrsteilnehmer zur Rücksichtnahme. Da sind die Karten schon besser.