PKW-Parkplätze für behinderte PKW-Fahrer werden durch das Parkplatz-Verkehrszeichen 315-66 („P“) und durch ein Zusatzschild mit dem Piktogramm eines Rollstuhlfahrers gekennzeichnet. Es gibt dabei auch ein Zusatzschild, das den Parkplatz für eine bestimmte Person mit individueller amtlicher Parkausweis-Nummer reserviert.
Von diesem Zusatzschild gibt es zwei offizielle Versionen (amtliche Nummern 1020-11 und 1044-11). Beide zeigen ein Rollstuhl-Symbol und den Text „mit Parkausweis Nr. …“; das Zeichen 1020-11 hat zusätzlich in deutlich größerer Schrift das Wort „frei“.
Welcher Bedeutungs-Unterschied besteht von daher zwischen den beiden Schilder-Ausführungen? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüssen
trollo-bit